3. Sonderurlaub / Arbeitsbefreiung
b. Ablehnung
(§§ 25, 26, 28, 29 und 33 Absatz 1 der FrUrlV, § 28 und 29 TV-L)
S | Entgegennahme des Antrags auf Sonderurlaub oder Arbeitsbefreiung | |
S |
Beteiligung der Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen [1] und ggfs. der Schwerbehindertenvertretung |
Formular: M019 |
S | Prüfung, ob die Schulleitung für den Urlaubstatbestand zuständig ist. ansonsten: Weiterleitung des Antrags mit einer entsprechenden Stellungnahme an die Bezirksregierung bzw. das Schulamt. | |
S | Prüfung, ob Sonderurlaub gewährt werden kann und dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.
Entscheidung: Ablehnung. |
Freistellungs- und Urlaubsverordnung |
BR/ SchA |
Unterschriftsreife Vorbereitung des Anhörungsschreibens | |
BR/ SchA |
Übersendung der Unterlagen an die Schule | |
S | Unterzeichnung und Aushändigung der Unterlagen | |
S | Rücksendung des Empfangsbekenntnisses und des Entwurfs des Bescheides | |
S | ||
S | Falls Einwendungen der Lehrkraft: Prüfung und Mitteilung des Ergebnisses an die Bezirksregierung bzw. das Schulamt | |
BR/ SchA |
Unterschriftsreife Vorbereitung des Bescheids | |
BR/ SchA |
Übersendung der Unterlagen an die Schule | |
S | Unterzeichnung und Aushändigung der Unterlagen | |
S | Rücksendung des Empfangsbekenntnisses und der Zweitschrift des Bescheides |
[1] Falls keine Ansprechpartnerin bestellt ist: Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten in der Schulaufsicht
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