7. Einstellung in befristete/unbefristete Beschäftigungsverhältnisse
a. Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe
S | Beteiligung der Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen [7]und ggf. der Schwerbehindertenvertretung, wenn es sich um eine schwerbehinderte Person handelt.
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§ 18 LGG (Rechte der Gleichstellungsbeauftragten)
§ 95 SGB IX (Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung) Formular: M023 |
S | Beteiligung des Lehrerrates | § 66 LPVG (Verfahrensgrundsätze) § 72 LPVG (Beteiligungstatbestände) Formular: M024 |
BR | Unterschriftsreife Fertigung der Urkunde und Einweisungsverfügung. Bereitstellung der übrigen Einstellungsunterlagen. Übersendung der Unterlagen an die Schule.
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S | Sofern die Zustimmungen der Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen, des Lehrerrats und ggf. der Schwerbehindertenvertretung vorliegen (Falls nicht, Verfahren aussetzen und Mitteilung an die Bezirksregierung): Unterzeichnung der Urkunde, der Begleitverfügung etc. und Aushändigung der Reinschriften an die Lehrkraft |
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S | Vereidigung der Lehrkraft und Belehrung zur Verfassungstreue etc. | |
S | Rücksendung der Empfangsbekenntnisse sowie der sonstigen Einstellungsunterlagen an die Bezirksregierung | |
BR | Probezeitberechnung, Berechnung der Erfahrungsstufe, Dienstzeitberechnung ohne Mitwirkung der Schule | |
BR | Übersendung der Unterlagen an die Schule zur Festsetzung der Erfahrungsstufe | |
S | Beteiligung der Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen zur Festsetzung der Erfahrungsstufe und gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung, wenn es sich um eine schwerbehinderte Person handelt. |
§ 18 LGG (Rechte der Gleichstellungsbeauftragten) § 95 SGB IX (Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung) Formular: M023 |
S | Festsetzung der Erfahrungsstufe und Aushändigung der Unterlagen an die Lehrkraft; Information der Bezirksregierung | |
BR | Fertigung, Unterzeichnung und Weiterleitung der STD-Belege ohne Mitwirkung der Schuletd> | |
BR | Anlegen der Personalakte | |
BR | Führen der Wiedervorlage |
[7] Falls keine Ansprechpartnerin bestellt ist: Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten der Schulaufsicht
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