7. Einstellung in befristete/unbefristete Beschäftigungsverhältnisse
c. Einstellung in ein befristetes Tarifbeschäftigungsverhältnis [1]
BR | Festlegung der Entgeltgruppe unter Beteiligung des zuständigen Personalrats und Information hierüber an die Schule | |
S | Beteiligung der Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen, anschließend des Lehrerrats und ggf. der Schwerbehindertenvertretung, wenn es sich um eine schwerbehinderte Person handelt. [2] | § 66 LPVG (Verfahrensgrundsätze)
§ 72 LPVG (Beteiligungstatbestände) § 18 LGG (Rechte der Gleichstellungsbeauftragten) § 95 SGB IX (Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung) Formular: M012 |
BR | Unterschriftsreife Fertigung des Arbeitsvertrags | |
BR | Übersendung des Arbeitsvertrags nebst notwendiger Anlagen an die Schule | |
S | Sofern die Zustimmung der Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen, des Lehrerrats und ggf. der Schwerbehindertenvertretung vorliegen. (Falls nicht, Verfahren aussetzen und Mitteilung an die Bezirksregierung bzw. das Schulamt.): Unterzeichnung der beiden Arbeitsverträge durch die Schulleitung und die Lehrkraft. Aushändigung des für die Lehrkraft bestimmten Exemplars des Arbeitsvertrags sowie der anderen Unterlagen. |
|
S | Rücksendung der zur Aufnahme in die Personalakte bestimmten Unterlagen | |
BR | Fertigung, Unterzeichnung und Weiterleitung der STD-Belege an das LBV | |
BR | Anlegen der Personalakte | |
BR | Berechnung der Beschäftigungszeit / Festsetzung der Probezeit | |
BR | Übersendung der vorgenannten Unterlagen an die Schule zur Aushändigung | |
BR | Führen der Wiedervorlage |
[1] Bei Bewerberinnen und Bewerbern für den Seiteneinstieg wird ein befristetes Beschäftigungsverhältnis für die Dauer der Qualifizierungsmaßnahme abgeschlossen.
[2] Falls keine Ansprechpartnerin bestellt ist: Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten in der Schulaufsicht
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