7. Einstellung in befristete/unbefristete Beschäftigungsverhältnisse
d. Einstellung in ein unbefristetes Tarifbeschäftigungsverhältnis
BR | Festlegung der Entgeltgruppe und der Stufe innerhalb der Entgeltgruppe unter Beteiligung des zuständigen Personalrats und Information hierüber an die Schule | |
S | Beteiligung der Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen [1] und ggf. der Schwerbehindertenvertretung, wenn es sich um eine schwerbehinderte Person handelt.
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§ 66 LPVG (Verfahrensgrundsätze)
§ 72 LPVG (Beteiligungstatbestände) § 18 LGG (Rechte der Gleichstellungsbeauftragten) § 95 SGB IX (Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung) Formular: M025 |
S | Beteiligung des Lehrerrats | Formular: M026 |
BR SchA |
Unterschriftsreife Fertigung des Arbeitsvertrags, des Begleitschreibens etc. | |
BR SchA |
Übersendung des Arbeitsvertrags nebst der sonstigen Unterlagen an die Schule | |
S | Sofern die Zustimmungen der Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen, des Lehrerrats und ggf. der Schwerbehindertenvertretung vorliegen (Falls nicht, Verfahren aussetzen und Mitteilung an die Bezirksregierung bzw. das Schulamt): Unterzeichnung der beiden Arbeitsverträge durch die Schulleitung und die Lehrkraft und Aushändigung eines Exemplars des Arbeitsvertrags sowie der anderen Unterlagen an die Lehrkraft |
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S | Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz / Nachweisgesetz | |
S | Rücksendung des zur Aufnahme in die Personalakte bestimmten Arbeitsvertrags nebst des Entwurfs der Begleitverfügung sowie der Dienstantrittsmeldung | |
BR SchA |
Fertigung, Unterzeichnung und Weiterleitung der STD-Belege an das LBV | |
BR SchA |
Anlegen der Personalakte | |
BR SchA |
Unterschriftsreife Beschäftigungszeitberechnung ohne Mitwirkung der Schule und Festsetzung einer ggf. abweichenden Probezeit. | |
BR SchA |
Übersendung der vorgenannten Unterlagen an die Schule zur Aushändigung und ggf. Kenntnisnahme | |
BR SchA |
Führen der Wiedervorlage | |
BR | Anforderung der Beurteilung, ob sich die Lehrkraft in der Probezeit bewährt hat. |
[1] Falls keine Ansprechpartnerin bestellt ist: Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten der Schulaufsicht
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