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In einem Schulflur stehen eine Schülerin, ein Schüler und eine Lehrerin im entspannten Gespräch zusammen.

Gesamtschule

Die Gesamtschule ist eine Schule des längeren gemeinsamen Lernens. Sie arbeitet mit Kindern und Jugendlichen aller Leistungsstärken und hält Laufbahnentscheidungen möglichst lange offen. Aufgrund ihres besonderen pädagogischen Konzeptes sind Gesamtschulen fast immer gebundene Ganztagsschulen. An der Gesamtschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufen I und II erreicht werden, die auch an der Hauptschule, der Realschule und an dem Gymnasium erworben werden. Das Abitur wird in der Regel nach 9 Jahren erworben.

Die Gesamtschule umfasst in der Sekundarstufe I die Klassen 5 bis 10 und in der Sekundarstufe II die dreijährige gymnasiale Oberstufe (Einführungsphase und zweijährige Qualifikationsphase).

Die Sekundarstufe I

In die Klassen 6 bis 9 gehen die Schülerinnen und Schüler jeweils ohne Versetzung über. Die Wiederholung einer Klasse ist möglich, wenn die Schülerin oder der Schüler dadurch besser gefördert werden kann.

Der Unterricht wird in den folgenden Fächern und Lernbereichen sowie im Wahlpflichtunterricht und in Ergänzungsstunden erteilt:

  • Deutsch
  • Mathematik
  • Englisch
  • ggf. zweite Fremdsprache
  • ggf. dritte Fremdsprache
  • Informatik1
  • Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik)
  • Arbeitslehre (Technik, Wirtschaft, Hauswirtschaft) auslaufend
  • Gesellschaftslehre (Geschichte, Erdkunde, Politik bzw. Wirtschaft-Politik2)
  • Technik2
  • Hauswirtschaft2
  • Kunst, Musik
  • Religionslehre
  • ggf. praktische Philosophie
  • Sport
  • Wahlpflichtunterricht
  • Ergänzungsstunden

1 Verbindliches Unterrichtsfach für Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2021/2022 in die Klasse 5 einer Gesamtschule eingetreten sind.

2 Der Lernbereich Arbeitslehre, bestehend aus den Fächern Technik, Wirtschaft und Hauswirtschaft, wird auslaufend aufgelöst. Das bedeutet:

Für Schülerinnen und Schüler, die vor dem Schuljahr 2020/2021 in die Klasse 5 einer Gesamtschule eingetreten sind, bleibt der Lernbereich Arbeitslehre Bestandteil der Stundentafel. Für Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2020/2021 in die Klasse 5 einer Gesamtschule eingetreten sind, gilt folgende Regelung: Die Fächer Technik und Hauswirtschaft werden als Einzelfächer unterrichtet; das Fach Wirtschaft wird dem Lernbereich Gesellschaftslehre zugeordnet und dort als Fach Wirtschaft-Politik geführt.

Der Wahlpflichtunterricht beginnt ab Klasse 7. Das Angebot für den Wahlpflichtunterricht umfasst eine zweite Fremdsprache sowie den Lernbereich Wirtschaft und Arbeitswelt3 und den Lernbereich Naturwissenschaften. Der Lernbereich Darstellen und Gestalten und das Fach Informatik können nach Entscheidung der Schulkonferenz zusätzlich angeboten werden.                                                                                                                                     Für Schülerinnen und Schüler, die vor dem Schuljahr 2019/2020 in die Klasse 5 einer Gesamtschule eingetreten sind, begann der Wahlpflichtunterricht in einer zweiten Fremdsprache ab Klasse 6, in den anderen Wahlpflichtfächern ab Klasse 6 oder 7.

3 Lernbereich Arbeitslehre für Schülerinnen und Schüler, die vor dem Schuljahr 2020/2021 in die Klasse 5 einer Gesamtschule eingetreten sind.

An der Gesamtschule sind Ergänzungsstunden fester Bestandteil des Unterrichtsangebots in den Klassen 5 bis 10. Sie werden vorrangig für die Intensivierung der individuellen Förderung der Kompetenzen in Deutsch, Mathematik, den Naturwissenschaften, den Fremdsprachen, dem Fach des Wahlpflichtunterrichts sowie für erweiterte Angebote in den Fächern der Stundentafel und für berufsorientierende Angebote verwendet.

Ab Klasse 9 wird eine weitere Fremdsprache als zweite oder dritte Fremdsprache angeboten. Für Schülerinnen und Schüler, die vor dem Schuljahr 2019/2020 in die Klasse 5 einer Gesamtschule eingetreten sind, wurde die weitere Fremdsprache ab Klasse 8 angeboten.

Um den unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden, bietet die Gesamtschule in einigen Fächern Unterricht auf zwei Anspruchsebenen an.

Der Unterricht auf zwei Anspruchsebenen (Grund- und Erweiterungsebene) beginnt in

  • Mathematik und Englisch in Klasse 7,
  • Deutsch in Klasse 8 oder in Klasse 9,
  • einem der Fächer Physik oder Chemie in Klasse 9.

Diese Fachleistungsdifferenzierung kann in unterschiedlichen Formen erfolgen:

  • in Grund- und Erweiterungskursen (äußere Differenzierung) oder
  • in einzelnen Fächern in gemeinsamen Lerngruppen innerhalb des Klassenverbandes (Binnendifferenzierung).

Bis zur Klasse 10 können die Schülerinnen und Schüler ihren Leistungen entsprechend und in Absprache mit der Schule zwischen Grund- und Erweiterungsebene wechseln, in der Regel zu Beginn des Schuljahres. Zusätzliche Förderangebote begleiten den Wechsel der Leistungsebene und ermöglichen zum Beispiel die Aufarbeitung von Lernrückständen.

In der Gesamtschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden:

  • der Erste Schulabschluss (nach Klasse 9, vormals Hauptschulabschluss)
  • der Erweiterte Erste Schulabschluss (nach Klasse 10, vormals Hauptschulabschluss nach Klasse 10)
  • der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife)

Voraussetzung für den Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) sind mindestens ausreichende Leistungen in mindestens zwei Fächern mit Unterricht auf Erweiterungsebene und im Fach des Wahlpflichtunterrichts, mindestens befriedigende Leistungen in den Fächern mit Unterricht auf der Grundebene sowie in den anderen Fächern mindestens zweimal mindestens befriedigende und im Übrigen höchstens in einem Fach nicht ausreichende Leistungen.

Mit diesem Abschluss wird die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Einführungsphase) des Gymnasiums, der Gesamtschule oder des Beruflichen Gymnasiums am Berufskolleg erworben, wenn die Leistungen in mindestens drei Fächern mit Unterricht auf Erweiterungsebene, im Fach des Wahlpflichtunterrichts und in den anderen Fächern mindestens befriedigend sowie im Unterricht auf der Grundebene mindestens gut sind.

Minderleistungen können in begrenztem Umfang ausgeglichen werden.

Bei Leistungen, die die obengenannten Anforderungen zur Erlangung der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Einführungsphase) übertreffen, können Schülerinnen und Schüler durch Beschluss der Abschlusskonferenz ggf. direkt zum Besuch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe zugelassen werden, wenn die Abschlusskonferenz davon überzeugt ist, dass sie auf Grund der gezeigten Leistungen erfolgreich am Unterricht in der Qualifikationsphase teilnehmen können und sie bis zum Ende der Klasse 10 am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache teilgenommen haben.

Die Sekundarstufe II

Die gymnasiale Oberstufe setzt den Bildungsgang der Klassen 5 bis 10 fort. Es gibt eine einheitliche dreijährige gymnasiale Oberstufe an Gesamtschulen und Gymnasien.

Die gymnasiale Oberstufe schließt in der Regel mit der Abiturprüfung ab; es kann auch der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden.