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Planungen schulfachliche Ausgestaltung

Ausbildungs- und Prüfungsordnungen

Rechtsverbindliche schulfachliche Festlegungen können erst im Anschluss an die Schulgesetznovelle durch die Neufassungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für die Sekundarstufe I (APO-SI) und der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt) erfolgen. Ein „schulfachliches Eckpunktepapier“ soll in Kürze veröffentlicht werden und transparent machen, auf welcher Grundlage das Schulministerium die weiteren Schritte vorbereitet

Lehrpläne

Die Lehrplankommissionen nehmen Anfang 2018 die Arbeit auf. Die Inkraftsetzung soll zum 1. August 2019 erfolgen

Mittlerer Schulabschluss

Schüler/innen der G9-Gymnasien nehmen künftig an den zentralen Prüfungen am Ende der Klasse 10 zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses teil

Wochenstundenzahl

In der Sekundarstufe I werden insgesamt 188 WS (Wochenstunden) vorgesehen (von denen 8 nicht verbindlich sind)

Damit wird die gleiche Anzahl an Wochenstunden zur Verfügung gestellt wie den anderen Schulformen der Sekundarstufe I

Die Wochenstundenzahl in der Sekundarstufe I wird so bemessen sein, dass grundsätzlich ein Halbtagsbetrieb möglich sein wird

Stundentafel

Der im Vergleich zum achtjährigen Bildungsgang höhere Unterrichtsumfang in der Sekundarstufe I des neunjährigen Gymnasiums soll der Stärkung der ökonomischen Kompetenzen, der MINT-Bildung, der Ersten Fremdsprache sowie des Faches Deutsch dienen

Schwerpunkt Digitales

Bei der Lehrplanerarbeitung für die Fächer des G9 werden die Anforderungen an eine Bildung in der digitalen Welt auch in den fachlichen Anforderungen der einzelnen Fächer verankert