
Berufliche Bildung und Berufliche Orientierung
Hier findet sich alles Wissenswerte zum Schulbetrieb in Berufskollegs, zum Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife und zur Einschreibung an Fachhochschulen, zum Erwerb des KMK-Fremdsprachenzertifikats sowie zur Berufliche Orientierung im Rahmen von KAoA.
Auch in Berufskollegs erfolgt in allen Jahrgangsstufen und Bildungsgängen grundsätzlich der Unterricht in vollem Umfang in Präsenz. Ausschließlich bei besonderen organisatorischen Gegebenheiten und pädagogischen Bedarfslagen kann die Schulleitung auf Grundlage des Erlasses vom 14. Februar 2022 zur „Fortführung der Verknüpfung von Distanz- und Präsenzunterricht im Schuljahr 2022/2023“ weiterhin abweichende Einzelfallregelungen treffen, die vorab der Bezirksregierung anzuzeigen sind.
Im Fokus steht auch die Übergangsgestaltung der Schülerinnen und Schüler stehen, die die Schule am Ende des letzten Schuljahres verlassen haben und noch keine Anschlussoption haben. Diese Schülerinnen und Schüler müssen im Rahmen der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) zusammen mit den Partnern, insbesondere der Berufsberatung der Agentur für Arbeit, beraten und betreut werden. Dabei ist zu beachten, dass noch viele freie Ausbildungsstellen zur Verfügung stehen.
Die Vorgaben für die Durchführung der einzelnen Standardelemente sind hier in aktuellen FAQs einzusehen.
Die nachfolgenden Regelungen und Hinweise zur Aufnahme, Beschulung und kontinuierlichen Weiterbeschulung in den Fachklassen des dualen Systems und zu Praktika sind zu beachten:
Der Runderlass „Regelungen zu Möglichkeiten der kontinuierlichen Beschulung in den Fachklassen des dualen Systems bei möglichen Auswirkungen der Corona-Krise auf bestehende Ausbildungsverhältnisse“ vom 2. April 2020 enthält Regelungen zur möglichen Weiterbeschulung von Auszubildenden, die ihren Ausbildungsplatz verlieren.
Der Runderlass „Fortführung der Verknüpfung von Distanz- und Präsenzunterricht im Schuljahr 2022/2023“ vom 14. Februar 2022 enthält Regelungen zu den Möglichkeiten einer Fortführung der Verknüpfung von Distanz- und Präsenzunterricht im Schuljahr 2021/2022 in der Berufsschule und in den Fachschulen.
Der Runderlass „Vermeidung von coronabedingten Fachklassenschließungen in den Schuljahren 2021/22 und 2022/23“ vom 18. Februar 2021 erweitert die bereits vorhandenen Maßnahmen zur flexiblen Fachklassenbildung, um zu vermeiden, dass aufgrund der coronabedingt geringeren Zahl von Ausbildungsverhältnissen Fachklassenschließungen erfolgen.
Für die Förderung aller Schülerinnen und Schüler an Berufskollegs, die im nächsten Schuljahr ihren Abschluss erwerben wollen, ist verstärkt von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, den Differenzierungsbereich gemäß VV zu § 6 Absatz 2 der APO-BK für das Angebot von Stützunterricht zu nutzen.
Einschlägiges halbjähriges Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife
Der Runderlass „Einschlägiges halbjähriges Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife“ vom 03.04.2022 trifft Regelungen für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2021/22 in der Berufsfachschule den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben und Schwierigkeiten haben, einen Praktikumsplatz für das einschlägige halbjährige Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife (§ 4 Nr. 1 Gleichwertigkeitsverordnung) nach Abschnitt III Nr. 2 d) der Praktikum-Ausbildungsordnung zu finden. Näheres kann dem Runderlass entnommen werden.
Fristen bei den Fachhochschulen für den Nachweis des Praktikums zum Erwerb der Fachhochschulreife
Es wird auf § 31 der Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein-Westfalen verwiesen, der Regelungen zur vorbehaltlichen Einschreibung für Personen mit Fachhochschulreife trifft.
Umsetzung der Beruflichen Orientierung nach den Vorgaben der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“
Die Berufliche Orientierung nach den Vorgaben der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ ist weiterhin verpflichtend umzusetzen. Alle weiteren Informationen, auch im Zusammenhang mit der Corona- Pandemie, finden Sie hier.
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