
Checkliste zur Vorbereitung und Durchführung von Schulfahrten bzw. Klassenfahrten - Umgang mit Covid-19-Erkrankungen
Im Schuljahr 2021/2022 können Schulen in eigener Verantwortung über Schulfahrten im In- und Ausland entscheiden. Auch bei einer mehrtägigen Schulfahrt gelten die landesrechtlichen Vorgaben der Corona-Betreuungsverordnung (CoronaBetrVO) und der Corona-Test- und Quarantäne-Verordnung (CoronaTestQuarantäneVO). Bei Schulfahrten innerhalb Deutschlands sind zusätzlich die rechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes sowie eventuell spezifische lokale oder regionale Regelungen (z.B. Hygienevorgaben der Unterkünfte und Beförderungsmittel) zu beachten, mit denen sich die verantwortlichen Lehrkräfte vertraut machen müssen. Klassenfahrten gelten als schulische Veranstaltungen, so dass insbesondere die Test-Pflicht auch auf Klassenfahrten gilt.
Die Hygienekonzepte der Jugendherbergen, Hotels bzw. Veranstalter und die näheren Umstände an den Veranstaltungsorten sind für die konkreten Durchführungsmöglichkeiten entscheidend.
Vor Antritt der Klassenfahrt
- Nehmen Sie sich vor Antritt der Schulfahrt bzw. Klassenfahrt die Zeit, sich mögliche Notfälle Ihres Vorhabens zu vergegenwärtigen, und schreiben Sie in einer Liste auf, wie Sie bestmöglich Gefahren vermeiden und darauf reagieren können. Kommunizieren Sie alle Maßnahmen, Verhaltensregeln und Kostenregelungen mit Ihren Schülerinnen und Schülern und deren Eltern vor der Fahrt.
- Hierzu gehört insbesondere der Umgang mit einem positiven Covid-19 Testergebnis einer Schülerin, eines Schülers oder einer Begleitperson.
- Nehmen Sie vorab Kontakt mit dem Hotel/der Jugendherberge auf und klären Sie, ob bestimmte Hygienevorgaben im Fall einer Corona-Infektion bestehen.
- Klären Sie mit der Unterkunftsleitung ab, welche Isolationsmöglichkeiten für betroffene Schülerinnen oder Schüler bestehen und welche Mehrkosten diese hervorrufen könnten.
- Ermitteln Sie vorab die Kontaktdaten des zuständigen Gesundheitsamtes und eventueller Ansprechpersonen vor Ort und nehmen Sie diese zu Ihren persönlichen Unterlagen. Bei Auslandsfahrten informieren Sie sich über die Bestimmungen und Quarantäneregelungen des Gastlandes.
Maßnahmen bei einem positiven Corona-Testergebnis während der Fahrt
- Die positiv getestete Schülerin/der Schüler selbst bleibt in bestmöglicher Absonderung in einem Zimmer der Unterkunft.
- Informieren Sie das zuständige Gesundheitsamt.
- Ermitteln Sie die engen Kontaktpersonen (z.B. die Zimmergruppe).
- Richten Sie sich dabei nach den Vorgaben des Gesundheitsamtes, wer als Kontaktperson einzustufen ist. Nur wenn das allgemeine Hygienekonzept (AHA+L) konsequent eingehalten wurde, kann von einer Kontaktpersonennachverfolgung abgesehen werden. Im anderen Fall ist von einer Quarantäneregelung für die ganze Klasse auszugehen. (Siehe auch Schulmail vom 9. September 2021 - Neuregelung der Quarantäne in Schulen und erweiterte Testung)
- Folgen sie den weiteren Anweisungen des Gesundheitsamtes.
- Informieren Sie die weiteren Teilnehmenden der Klassenfahrt darüber, dass es in der Klasse einen positiven Selbsttest gegeben hat.
- Über Quarantänemaßnahmen entscheidet das örtliche Gesundheitsamt. Es ist davon auszugehen, dass zunächst nur enge Kontaktpersonen einer Quarantäne unterliegen.
- Die Quarantänemaßnahme kann (nach Rücksprache mit der Leitung der Unterkunft) vor Ort erfolgen bis die Eltern über das positive Ergebnis informiert worden sind und diese ihr Kind/ihre Kinder zeitnah nach Bekanntwerden des positiven Tests von der Klassenfahrt abholen und in häusliche Quarantäne überführen.
- Trotz einer möglichen Infektion muss eine Aufsicht durch eine Begleitperson unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen gewährleistet sein.
- Rückreisemöglichkeiten der betroffenen Person oder der gesamten Gruppe sind mit dem zuständigen Gesundheitsamt vor Ort zu erörtern.
- Bei Inlandsfahrten werden, wie bisher bei anderen Erkrankungen von Schülerinnen und Schülern auf Klassenfahrten auch, die erkrankten Kinder von den Eltern abgeholt.
- Bei Auslandsfahren gelten die Bestimmungen des jeweiligen Gastlands. Informieren Sie sich, unter welchen Bedingungen eine Rückreise der infizierten Person oder der Reisegruppe angetreten werden kann.
- Der Mehraufwand und die Mehrkosten, die durch die Abholung oder eine vorzeitige Rückreise der gesamten Gruppe entstehen, werden von den Eltern getragen. Es besteht kein Unterschied zu den bisherigen Regelungen bei einer vorzeitigen Rückreise einer Schülerin/eines Schülers.
- Auf Grundlage der „Richtlinien für Schulfahrten“ (Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 19. März 1997) sind die Eltern nach verbindlicher Anmeldung auch bei Nichtteilnahme an der Schulfahrt oder Abbruch der Schulfahrt – z. B. wegen einer Erkrankung – zur Zahlung der entstandenen notwendigen Kosten verpflichtet. Auf ein Verschulden kommt es nicht an. Die Eltern tragen die Kosten in vollem Umfang.
- Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt nicht die Kosten für die (vorzeitige) Rückreise der an der Schulfahrt teilnehmenden Schülerinnen und Schüler.
- Auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittsversicherung ist hinzuweisen.
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