Die Grundschule von A bis Z
Hier finden Sie von A wie Anmeldung bis Z wie Zeugnisse alles Wissenswerte rund um die Grundschule in NRW.
Die Anmeldung zum Besuch der Grundschule erfolgt bis zum 15. November des Jahres, das der Einschulung vorangeht. Damit bleibt bis zum Schulanfang Zeit, um eventuell notwendige vorschulische Fördermaßnahmen gezielt einzuleiten. Alle Eltern schulpflichtiger Kinder werden durch den Schulträger schriftlich über das Anmeldeverfahren informiert. Das Schreiben enthält den Hinweis auf die zuständige Grundschule (sofern der Schulträger Schuleinzugsbereiche festgelegt hat) oder den Hinweis auf die der Wohnung nächstgelegene Grundschule in der Gemeinde. Die Eltern melden ihr Kind an der jeweiligen Schule der gewünschten Schulart an.
Im Rahmen des Anmeldeverfahrens stellt die Schule fest, ob die Kinder die deutsche Sprache hinreichend beherrschen, um am Unterricht teilnehmen zu können. (Sprachstand)
Eine gute Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern zeichnet sich dadurch aus, bei Problemen oder Meinungsverschiedenheiten miteinander zu sprechen und zu versuchen, eine gemeinsame Linie zu finden. So erfahren auch die Kinder, dass Eltern und Schule Hand in Hand arbeiten. Gelegenheit für solche Gespräche bietet der Elternsprechtag, der zweimal im Jahr stattfindet. Auch die Sprechstunden der Lehrerin oder des Lehrers oder die vereinbarten Gesprächstermine zwischendurch gehören dazu. Oft ergibt sich auch beim Abholen der Kinder, beim Schulausflug oder bei einer anderen Gelegenheit die Möglichkeit zum Gespräch. Grundsätzlich gilt: Erste Ansprechpartnerin oder erster Ansprechpartner ist immer die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer
Soziale Kompetenzen gehören neben dem Wissen zu den Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Bildungsbiografie. Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten sollen in die Zeugnisse aufgenommen werden. Die Schulkonferenz stellt dazu Grundsätze auf. Auf dem Zeugnis kann zudem im Bemerkungsfeld besonderes schulisches oder außerschulisches Engagement der Kinder gewürdigt werden.
> Schulpflicht
Das Ministerium regelt die Bildungsgänge der einzelnen Schulstufen und Schulformen in Ausbildungs- und Prüfungsordnungen (§ 52 SchulG). Die Bestimmungen für die Grundschule finden sich in der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (Ausbildungsordnung Grundschule AO-GS).
Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die in der Grundschule im Gemeinsamen Unterricht mit nicht behinderten Kindern lernen, gelten je nach Förderschwerpunkt andere Vorgaben. Diese sind in der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (AO-SF) festgelegt.
Neben der Sprache Englisch, die ab dem ersten Halbjahr des ersten Schuljahres für alle Schülerinnen und Schüler Bestandteil der Stundentafel ist, ist in allen Jahrgangsstufen und in allen Sprachen "Begegnung mit Sprachen" möglich. Die einzelnen Schulen entscheiden selbst, ob und in welcher Weise Begegnung mit Sprachen in die schuleigenen Arbeitspläne aufgenommen wird. Die Wahl der Begegnungssprache liegt in der Verantwortung der einzelnen Schule.
In evangelischen oder katholischen Bekenntnisgrundschulen werden Kinder nach den Grundsätzen des entsprechenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen. Bekenntnisschulen sind wie Gemeinschaftsgrundschule öffentliche Schulen.
Berichtszeugnisse sind Zeugnisse, die die Leistungsentwicklung und den Leistungsstand nicht mit Noten ausdrücken, sondern in einer beschreibenden Form. Berichtszeugnisse bieten Raum für eine detaillierte Rückmeldung über die Lern- und Leistungsentwicklung des einzelnen Kindes. In der Schuleingangsphase erhalten die Schülerinnen und Schüler jeweils am Ende des Schuljahres Berichtszeugnisse
Das Versetzungszeugnis in die Klasse 3 und die Zeugnisse der Klasse 3 sind ebenfalls Berichtszeugnisse, sie enthalten darüber hinaus Noten für die Fächer.
Die Zeugnisse der Klasse 4 sind keine Berichtszeugnisse. Sie enthalten Noten.
Bereits in der Grundschule erwerben die Kinder erste Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im altersgemäßen Umgang mit dem Medium Computer, sie nutzen die Vorteile und erlernen den kritischen und bewussten Einsatz. Dabei werden der Computer und seine Anwendungen fächerübergreifend in den Unterricht der Grundschule eingebunden. Viele Schulen haben Medienecken in den einzelnen Klassenräumen eingerichtet. Die Kinder nutzen den Computer als Schreibgerät, zur Internetrecherche auf ausgewählten Seiten oder im Zusammenhang mit Übungsprogrammen.
Im Fach Deutsch lernen die Kinder Lesen und Schreiben. Ihre Fähigkeiten im Sprechen, zum Beispiel sich in einer größeren Gruppe mitzuteilen und einander zuzuhören, werden ausgebaut. Der Unterricht knüpft stets an die bereits vorhandenen Fähigkeiten der Kinder an und entwickelt sie weiter.
Die Vorgehensweisen beim Lesen- und Schreibenlernen unterscheiden sich heute von früheren Lehrmethoden. Die meisten Kinder lernen heute das Lesen und Schreiben in Druckschrift. Es ist die Schrift, die die Kinder in der Umwelt überall antreffen und die ihnen das Lesen- und Schreibenlernen erleichtert. Sie ist auch die Schriftform, die am besten hilft, die Wörter zu gliedern. Später entwickeln sie aus der Druckschrift ihre verbundene, persönliche Handschrift.
Viele Kinder haben schon vor Schulbeginn die Welt der Schrift für sich entdeckt. In der Schule werden sie angeregt, diese Kenntnisse auch anzuwenden. Die Kinder schreiben die Wörter zu Beginn nicht immer so, wie sie im Wörterbuch stehen, sondern lautgetreu: Aus "Vater" wird dann zum Beispiel "Fata". Diese Schreibweise zeigt, dass das Kind das Wort abhört und die Laute den Buchstaben zuordnet, die es bereits kennt. Dies ist ein erster und wichtiger Schritt auf dem Weg zum richtigen Schreiben. Natürlich bleiben die Schreibweisen nicht so. Von Anfang an lernen Kinder die richtigen Schreibweisen in den Lesetexten und später in den Rechtschreibübungen. Unter der Berücksichtigung des individuellen Schriftspracherwerbs trägt die Lehrerin oder der Lehrer die Verantwortung für das systematische Erlernen der Rechschreibregelungen. Durch regelmäßiges Üben und Wiederholen werden die Kinder sicher im Umgang mit der deutschen Sprache. Sie lernen beispielsweise, wie sie mit einer Lernkartei selbst üben oder sich selbstständig Hilfe im Wörterbuch holen können.
Besonders wichtig ist, dass Kinder gerne lesen und schreiben und dass sie merken, wie wichtig diese Fähigkeiten für sie sind. Schule und Elternhaus können gemeinsam die Lust am Lesen wecken. Sie können zeigen, dass in Büchern spannende Geschichten und interessante Informationen stecken und dass Texte andere Menschen unterhalten, informieren oder zum Nachdenken anregen können. Es ist gut, wenn Kinder erleben, dass Lesen und Schreiben auch für ihre Eltern wichtig sind.
> Rechtschreiben
Informationen zur Schuleingangsphase finden Sie hier, allgemeine Bestimmungen des Schulgesetzes zum Beginn der Schulpflicht in § 35 SchulG.
Zu einer Fragen- und Antwortenliste zum Thema Einschulung gelangen Sie hier.
Mindestens einmal im Schulhalbjahr lädt jede Schule zu einem Elternsprechtag ein. Dieser bietet Gelegenheit, offen und vertrauensvoll mit den Lehrerinnen und Lehrern zu sprechen. Erster Ansprechpartner für Eltern ist die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer.
Ab dem dritten Schuljahr ist Englisch ein verbindliches Unterrichtsfach. Der Englischunterricht in der Grundschule bildet die Grundlage für ein lebenslanges Fremdsprachenlernen und den Erwerb einer Mehrsprachigkeit. Er entwickelt die Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler weiter, in ihren durch sprachliche und kulturelle Vielfalt bestimmten Lebenswelten zu handeln und sich mit der Vielfalt der Kulturen innerhalb und außerhalb des eigenen Landes auseinander zu setzen
Dabei zielt der Englischunterricht zum einen auf den Erwerb grundlegender elementarer sprachlicher Mittel sowie konkreter kommunikativer Fähigkeiten und Fertigkeiten, die die Schülerinnen und Schüler in konkreten Situationen erproben und festigen können. Auf dieser verlässlichen Basis sprachlicher Kompetenzen setzen die weiterführenden Schulen mit ihrem Englischunterricht ab Klasse 5 auf und bieten in der Folge weitere Sprachen an.
Zum anderen ist die englische Sprache für die Schülerinnen und Schüler ein Modell für das Sprachenlernen insgesamt. Auf diese Weise wird anhand des Englischen in der Grundschule die Basis gelegt für das lebensbegleitende Sprachenlernen und für die Fähigkeit, neue Lebenswirklichkeiten zu erschließen. Der Englischunterricht öffnet demnach die Tür zur Mehrsprachigkeit und setzt wesentliche Akzente für eine individuelle, sich entwickelnde Sprachenbiografie.
Weitere Informationen zum Englischunterricht in der Grundschule finden Sie hier.
Die Lehrpläne für das Fach Englisch finden Sie hier.
Der Unterricht in der Grundschule umfasst die Fächer Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Englisch, Kunst, Musik, Sport, Religionslehre und den Förderunterricht. Für Kinder, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, wird zusätzlich herkunftssprachlicher Unterricht angeboten.
Die Grundschule soll den Kindern Lernangebote machen, in denen kognitives Lernen mit praktischem, musischem, gestalterischem, sportlichem, religiösem und sozialem Lernen verknüpft ist. Aus vielen Bereichen, die in den Lehrplänen schwerpunktmäßig einem Fach zugeordnet werden, können fächerübergreifende Themen oder Projekte entwickelt werden.
An fast allen Grundschulen gibt es verlässliche Ganztagsangebote über den Unterricht hinaus. Das umfassendste Angebot ist die offene Ganztagsschule (OGS). An Schulen ohne Ganztag gibt es weitere Angebote wie z. B. "Schule von acht bis eins". Damit werden gleichermaßen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert und für die Kinder mehr Bildungsqualität und Chancengleichheit sichergestellt. Die unterschiedlichen Angebote werden vom Land unterstützt. Die Schulträger können Elternbeiträge erheben.
Offene Ganztagsgrundschule
Ganztagsschulen haben mehr Zeit für Bildung und Erziehung und damit für individuelle Förderung. In Nordrhein-Westfalen sind mehr als 85% der Grundschulen offene Ganztagsschulen. Durch die Zusammenarbeit von Schule, Jugendhilfe, Kultur und Sport werden Unterricht und außerunterrichtliche Angebote unter dem Dach der Schule pädagogisch sinnvoll zusammengefügt
Die Vorteile der Kooperation von Schule und Jugendhilfe in offenen Ganztagsgrundschulen liegen in der Vielfalt der Angebote, die von der Hausaufgabenhilfe über zusätzliche Förderkurse bis hin zu Angeboten aus Kultur, Sport und Spiel am Nachmittag reichen. Kindern und Eltern bleiben so zusätzliche, weite Wege erspart. In den Angeboten arbeiten neben den Lehrkräften pädagogische Fachkräfte wie Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und -pädagogen oder auch Sportübungsleiterinnen und Sportübungsleiter sowie Musik- und Kunstpädagogen. Unterricht und außerunterrichtliche Angebote werden so miteinander verzahnt.
In der Regel besuchen die Kinder die offene Ganztagsgrundschule montags bis freitags, von 8:00 bis 16:00 Uhr, mindestens aber bis 15:00 Uhr. Die Gelegenheit zu einem Mittagsimbiss oder Mittagessen wird gewährleistet. Wissenschaftliche Studien belegen, dass Qualität und Fördererfolg der außerunterrichtlichen Angebote steigen, wenn die Kinder an allen Tagen regelmäßig teilnehmen. Deshalb ist die Anmeldung zum Ganztag freiwillig, verpflichtet dann aber zur regelmäßigen Teilnahme für ein Schuljahr
Die Elternbeiträge sollen vom Schulträger nach den finanziellen Möglichkeiten gestaffelt werden. Eine Ermäßigung für Geschwisterkinder kann von den Kommunen vorgesehen werden.
Für alle offenen Ganztagsschulen erhalten die Schulträger eine Betreuungspauschale des Landes, die sie auf die Schulstandorte nach jeweiligem Bedarf verteilen können. Viele offene Ganztagsschulen können dadurch weitere Angebote durchführen, z. B. eine Übermittagbetreuung für Kinder, die nicht am Ganztag teilnehmen sowie Angebote nach 16:00 Uhr und in den Ferien oder zur Intensivierung bereits bestehender Angebote.
Schule von acht bis eins
Schulen, die keine offene Ganztagsschule sind, bieten ihren Schülerinnen und Schülern eine Betreuung in den Stunden des Vormittags an, in denen kein Unterricht stattfindet. Durch das Programm "Schule von acht bis eins" ist für die betreuten Kinder täglich eine verlässliche Schulzeit zwischen 8:00 und 13:00 Uhr sichergestellt. Vergleichbare Angebote sind bei Bedarf auch an offenen Ganztagsgrundschulen für die Kinder möglich, die nicht in den "Ganztag" gehen. Das Land stellt hierfür den Schulträgern eine Betreuungspauschale zur Verfügung.
Dreizehn Plus
Bei dem Programm "Dreizehn Plus" handelt es sich um Nachmittagsangebote bis mindestens 15:00 Uhr. Die Kinder können zusammen Mittag essen, ihre Hausaufgaben erledigen und offene Angebote aus Kultur und Sport nutzen. Die Schulen arbeiten eng mit Partnern aus der Jugendhilfe zusammen. "Dreizehn Plus" gibt es im Anschluss an "Schule von acht bis eins" für Schulen im ländlichen Raum, die nur einen geringen Betreuungsbedarf haben und aus diesem Grund nicht in offene Ganztagsschulen umgewandelt werden.
Die sonderpädagogische Förderung kann in NRW an allgemeinen Schulen als Gemeinsamer Unterricht oder in Förderschulen erfolgen (§ 20 Abs. 1 SchulG).
Im Gemeinsamen Unterricht - auch in den weiterführenden Schulen - lernen Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf zusammen mit Kindern und Jugendlichen ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in einer allgemeinen Schule. Hierzu erhält die Lehrkraft der allgemeinen Schule Unterstützung durch eine Lehrkraft für Sonderpädagogik. Beide erstellen gemeinsam einen individuellen Förderplan für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Sie unterrichten zeitweise zusammen in der Klasse und überprüfen regelmäßig die Lernfortschritte der Kinder und Jugendlichen.
Der Gemeinsame Unterricht der Grundschule kann an einer allgemeinen Schule der Sekundarstufe I fortgeführt werden (§ 20 Abs. 7 Schulgesetz).
Die Entscheidung über die Teilnahme am Gemeinsamen Unterricht wird stets im Hinblick auf eine optimale Förderung der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers getroffen. Die zuständige Schulaufsichtsbehörde entscheidet auf der Grundlage eines erstellten Gutachtens für jede Schülerin und jeden Schüler individuell sowohl über Art und Umfang des sonderpädagogischen Förderbedarfs als auch über den geeigneten Förderort. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass vor allem solche Schülerinnen und Schüler an Formen integrativer Unterrichtung teilnehmen, die von dieser Förderungsform den Erwartungen zufolge in besonderem Maße profitieren können. Schulaufsicht wie Schulträger stehen dabei gleichermaßen in der Verantwortung, die Anforderungen der UN - Behindertenrechtskonvention im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit Nachdruck zu realisieren und dem Wunsch der Eltern bei der Wahl des Förderortes (allgemeine Schule oder Förderschule) möglichst nachzukommen.
Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen wird derzeit mit verschiedenen Beteiligten an Konzepten gearbeitet.
In Gemeinschaftsgrundschulen werden Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen. Der Religionsunterricht wird nach Bekenntnissen getrennt erteilt.
Grundlage für den Unterricht und die damit verbundenen Anforderungen sind die Richtlinien und Lehrpläne für die Grundschule aus dem Jahr 2008 sowie die Ausbildungsordnung Grundschule. Hierauf basiert auch die Grundschulempfehlung.
Eine vorgegebene quantifizierte Gewichtung der jeweiligen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten gibt es allerdings nicht.
Es liegt in der Verantwortung der Lehrkräfte, die rechtlichen Vorgaben zur Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung in pädagogisches Handeln umzusetzen und eine begründete Empfehlung für die Eignung zum Besuch einer weiterführenden Schule abzugeben.
Da aber Eltern und Lehrkräfte die weitere schulische Entwicklung eines Kindes durchaus aus unterschiedlichen Perspektiven beurteilen, werden Eltern in Bezug auf die Wahl der weiterführenden Schule durch die Grundschule beraten.
Die Grundschule erstellt mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 eine zu begründende Empfehlung für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung geeignet erscheint (vgl. § 8 AO-GS). Ist ein Kind nach Auffassung der Grundschule für eine weitere Schulform mit Einschränkungen geeignet, wird auch dies mit dem genannten Zusatz genannt.
Mit dem 4. Schulrechtsänderungsgesetz, das im Dezember 2010 vom Parlament verabschiedet wurde, sind die Empfehlungen der Grundschule nicht mehr verbindlich. Die Eltern melden nach der Beratung durch die Grundschule ihr Kind an einer weiterführenden Schule ihrer Wahl an.
Über die Aufnahme bei Anmeldungen, die die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze überschreitet, wird nach den Maßgaben des § 1 Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I entschieden.
Fragen und Antworten zur Grundschulempfehlung finden Sie hier.
Zu einer wichtigen Gerichtsentscheidung zur Grundschulempfehlung finden Sie hier weitere Informationen.
Hausaufgaben sind Aufgaben für Kinder. Sie lernen dabei, selbstständig zu arbeiten, zu üben oder sich auf den Unterricht vorzubereiten.Die Aufgaben sind nach der Leistungsfähigkeit, der Belastbarkeit und den Neigungen der Schülerinnen und Schüler zu differenzieren.
Viele Eltern wollen ihren Kindern bei den Hausaufgaben helfen. Das ist verständlich, erschwert es dem Kind möglicherweise aber, selbstständig zu werden. Hinzu kommt, dass die Lehrkraft den Eindruck gewinnt, die Kinder könnten etwas allein, was sie in Wirklichkeit nur mit Hilfe geschafft haben. Das kann sich zum Nachteil der Kinder auswirken.
Die Zeit für die Hausaufgaben in den Klassen 1 und 2 sollte 30 Minuten, in den 3. und 4. Klassen 45 Minuten nicht übersteigen, es sei denn, die Kinder sind von einer besonders anregenden Aufgabe so gefangen, dass sie aus eigenem Antrieb noch weiter daran arbeiten wollen. Nicht immer ergibt sich aus dem Unterricht eine sinnvolle Hausaufgabe. Dann haben die Kinder keine Aufgaben zu erledigen.
Im Ganztag sollen Hausaufgaben möglichst weitgehend als Lernzeiten integriert werden. Den Kindern bleibt dann genügend Zeit für eigene Freizeitaktivitäten außerhalb der Schule. Auch Eltern profitieren, denn die Aufgaben werden weitestgehend in der Ganztagschule erledigt.
Schülerinnen und Schüler, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, können am herkunftssprachlichen Unterricht teilnehmen, der die Stundentafel der Grundschule ergänzt. Dieser Unterricht wird von Lehrkräften erteilt, die meist aus den Herkunftsländern der betreffenden Kinder stammen. Herkunftssprachlicher Unterricht trägt dazu bei, dass in Nordrhein-Westfalen junge Menschen heranwachsen, die neben Deutsch die Sprache ihrer Familie beherrschen und damit zum sprachlichen Reichtum im Land beitragen.
Für den herkunftssprachlichen Unterricht werden Lerngruppen für eine oder mehrere Schulen eingerichtet. Er wird derzeit in 20 Sprachen erteilt. Informationen über den herkunftssprachlichen Unterricht gibt die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Die individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler ist zentrale Leitidee des Schulgesetzes. Jedes Kind soll bezogen auf seine individuellen Stärken und Schwächen durch differenzierenden Unterricht und ein anregungsreiches Schulleben nachhaltig gefördert werden. Dies schließt individuelle Hilfen für Kinder mit Lernrückständen oder besonderen Problemen beim Lernen ebenso ein wie die Förderung von besonderen Begabungen und Neigungen.
Die individuelle Förderung in der Grundschule kann in innerer Differenzierung oder in äußerer Differenzierung erfolgen. Grundschulen, die angesichts ihrer Rahmenbedingungen vor besonderen Herausforderungen stehen, können zusätzliche Personalressourcen wie zum Beispiel sozialpädagogische Fachkräfte oder zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer, zugewiesen werden.
Jede Schule erstellt ein eigenes Förderkonzept, das die Bereiche Lernstandsdiagnostik, Förderplanung und Unterrichtsorganisation beschreibt.
Bei der Förderung werden Inhalte, Dauer und Umfang in einem individuellen Förderplan festgehalten.
Der in der Stundentafel ausgewiesene Förderunterricht soll allen Kindern zugute kommen. Die Schulen stellen sicher, dass auch für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler Förderangebote gemacht werden.
Beim Lernen im jahrgangsbezogenen Unterricht bildet die jahrgangsbezogene Klasse die feste Bezugsgruppe für die Kinder. Zum Unterricht, der sich an die gesamte Klasse richtet, gehören neben der gemeinsamen Erarbeitung von Lerninhalten auch Phasen des selbstständigen Lernens mit differenzierten Anforderungen.
In dieser Organisationsform werden alle Kinder in eine für die Jahrgangsstufen 1 und 2 gemischte Klasse aufgenommen. Dabei ist die individuelle Förderung jeden Kindes Ziel des Unterrichts.
Eine jahrgangsgemischte Lerngruppe erlaubt den besonders begabten und den schneller lernenden Kindern, am Lernangebot des höheren Jahrgangs teilzunehmen. Eine ?sanfte? Form der Schulzeitverkürzung ist dadurch möglich. Ein differenziertes Förderangebot, das auf das einzelne Kind zugeschnitten ist, berücksichtigt seine besonderen Möglichkeiten. Kinder, die langsamer lernen, werden durch individuelle Hilfen so gefördert, dass sie nicht ausgegrenzt werden. Auch bei dreijährigem Durchlaufen der Schuleingangsphase bleiben für das Kind das Sozialgefüge und die vertraute Umgebung erhalten.
In der Klasse 1 und 2 werden keine schriftlichen Arbeiten geschrieben, kurze schriftliche Übungen sind zugelassen. In Klasse 3 und 4 werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch schriftliche Klassenarbeiten geschrieben, die nur in den Fächern Deutsch und Mathematik auch benotet werden.
Klassenfahrten oder mehrtägige Wanderfahrten dienen dazu, dass die Kinder sich auch außerhalb des Unterrichts als Gruppe mit gemeinsamen Zielen und Interessen erleben. Im Mittelpunkt von Klassenfahrten steht daher das soziale Lernen. Daneben kann aber auch fachliches Lernen in Projekten Teil einer Klassenfahrt sein. Klassenfahrten sind Unterricht an einem anderen Ort.
Mitglieder der Klassenkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer, die in dieser Klasse unterrichten. Die Elternvertreter (Klassenpflegschaftsvorsitzende oder Klassenpflegschaftsvorsitzender und eine weitere Vertretung) nehmen regelmäßig an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.
Die Klassenlehrerin oder Klassenlehrer sind in der Grundschule die wichtigsten Bezugspersonen für die Schülerinnen und Schüler. Sie unterrichten einen Großteil des Unterrichts in der Klasse. Für die Eltern ist die Klassenleitung immer der erste Ansprechpartner, wenn es um Fragen, Informationen oder Probleme geht.
Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse. Sie beraten über alle Belange auf Klassenebene. Sie wählen die Vorsitzende oder den Vorsitzenden und ihre Stellvertretung, die die Interessen der Klasse im Rahmen der Klassenkonferenz und der Schulpflegschaft vertreten. Zusätzlich entsenden sie Vertreterinnen und Vertreter in die Fachkonferenzen.
Die Aufgabe des Kunstunterrichts in der Grundschule ist es, Freude und Interesse an ästhetischen Ausdrucksformen zu wecken und zu fördern. Die Wahrnehmungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler und ihr Vorstellungsvermögen werden angeregt und entfaltet, neue auch ungewöhnliche Arbeits-, Sicht- und Denkweisen werden eröffnet und Kreativität und Phantasie werden entwickelt.
Schülerinnen und Schüler an schulische Leistungsanforderungen und den produktiven Umgang mit der eigenen Leistungsfähigkeit heranzuführen, ist eine wesentliche Aufgabe der Grundschule. Dabei ist sie einem pädagogischen Leistungsverständnis verpflichtet, das Leistungsanforderungen mit individueller Förderung verbindet. Für den Unterricht bedeutet dies, Leistungen nicht nur zu fordern, sondern sie vor allem auch zu ermöglichen und zu fördern. Deshalb geht der Unterricht stets von den individuellen Voraussetzungen der Kinder aus und leitet sie dazu an, ihre Leistungsfähigkeit zu erproben und weiter zu entwickeln. Eine systematische, nachvollziehbare Leistungsfeststellung bietet die notwendige Grundlage für eine individuelle Förderung.
Grundlage der Leistungsbewertung sind die Festlegungen in der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (§ 5 AO-GS). Die Leistungsbewertung orientiert sich dabei grundsätzlich an den verbindlichen Anforderungen der Richtlinien und Lehrpläne und am erteilten Unterricht. Sie berücksichtigt auch die persönliche Lernentwicklung des einzelnen Kindes.
In der Grundschule werden die Kinder auf die Beurteilung ihrer Leistungen allmählich vorbereitet. Dies beginnt in Klasse 1 und 2 mit kurzen schriftlichen Übungen. In Klasse 3 und 4 werden nur in den Fächern Deutsch und Mathematik Klassenarbeiten geschrieben, die benotet werden. Schriftliche Arbeiten im Fach Englisch sind in Anzahl, Form und Inhalt der gegenüber den Fächern Deutsch und Mathematik geringeren Wochenstundenzahl anzupassen. Sie werden nicht benotet. (VV zu § 5 AO-GS). Die Schulkonferenz kann beschließen, auf die Vergabe von Noten in der Schuleingangsphase und bis einschließlich Klasse 3 zu verzichten.
Die Anzahl der Arbeiten ist nicht festgelegt. Der Inhalt der Arbeiten bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Lernmittel sind Schulbücher oder andere Medien, die von den Schülerinnen oder Schülern über einen längeren Zeitraum genutzt werden. Die Schulen entscheiden selber, welche zugelassenen Lernmittel eingesetzt werden.
Für jede Schulform ist ein Durchschnittsbetrag festgelegt, für den Lernmittel nach Beschluss der Schulkonferenz angeschafft werden können. Der Eigenanteil der Eltern beträgt ein Drittel des Durchschnittsbetrages. Bei Empfängern von Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII entfällt dieser Eigenanteil.
Der Unterricht in der Grundschule soll die Eigenverantwortung und Selbständigkeit des Kindes entwickeln. In vielen Grundschulklassen werden Lerntagebücher geführt. In ein eigenes Heft schreibt jedes Kind seine Lernergebnisse, es dokumentiert seine Lernwege sowie seine Gefühle und Gedanken. Anhand dieser Aufzeichnungen kann das Kind seinen eigenen Lernzuwachs feststellen und daraus Motivation zum Weiterlernen gewinnen.
Die Lehrerin oder der Lehrer gewinnt Einblick in die Lernmöglichkeiten des einzelnen Kindes und kann danach für den weiteren Unterricht individuelle Anforderungen stellen.
Der Unterricht in der Grundschule entwickelt und fördert beim Lesen Phantasie und Vorstellungskraft. Die Schülerinnen und Schüler erfahren, dass Lesen Spaß machen kann. Viele Grundschulen richten Leseecken ein, in die die Kinder sich zu bestimmten Zeiten mit selbst gewähltem Lesestoff zurückziehen können.
Kinder und Jugendliche, die unter einer Lese-Rechtschreibschwäche leiden, haben in der Schule beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens zu kämpfen. Hinzu kommt eine Anzahl von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Erwerb der Grundfertigkeiten im Rechnen. Dies hat für die betroffenen Kinder und Jugendlichen nicht nur Auswirkungen auf das schulische Lernen, sondern auch auf die emotionale und persönliche Entwicklung insgesamt. Es ist daher eine wichtige Aufgabe der Schulen, diese Kinder und Jugendliche möglichst frühzeitig und effektiv zu fördern.
Informationen zu diesem Thema haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Mädchen und Jungen bringen unbewusst "typisch weibliche" und "typisch männliche" Verhaltensweisen in die Schule mit. Lehrerinnen und Lehrer legen die Unterrichtssituationen so an, dass die unterschiedlichen Interessen von Mädchen und Jungen berücksichtigt werden. Ziel ist es, die individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten von Mädchen und Jungen so zu fördern, dass jedes Kind ein grundsätzliches Vertrauen in seine eigenen Stärken unabhängig von traditionellen Rollenerwartungen entwickelt.
In der Regel werden Mädchen und Jungen gemeinsam unterrichtet; es können jedoch für einen begrenzten Zeitraum auch getrennte Mädchen- und Jungengruppen gebildet werden, wenn dies pädagogisch sinnvoll erscheint.
Im Mathematikunterricht lernen die Kinder Addieren und Subtrahieren, Multiplizieren und Dividieren. Sie lernen das kleine Einmaleins und den Umgang mit Längenmaßen, Gewichten und Zeitangaben. Aber Mathematik ist mehr als nur Zählen und Rechnen. Kinder bauen und zeichnen, schätzen und messen im Mathematikunterricht. Sie schreiben eigene Rechengeschichten und führen ein Rechentagebuch. Dadurch steht der Mathematikunterricht in enger Verbindung zum Sprach- und Sachunterricht.
Kinder müssen in erster Linie lernen, altersgerechte mathematische Probleme durch eigenes Denken und Wissen zu lösen. Ein solcher Unterricht fördert das aktive, entdeckende Lernen. Die Lehrkraft fördert das Lernen auf eigenen Wegen und setzt auf Einsicht und Verständnis. Mathematikunterricht beinhaltet auch die regelmäßige, systematische Wiederholung sowie vielfältiges Üben und Lösen anspruchsvoller Aufgaben.
Die Informations- und Kommunikationstechnologien sind - ebenso wie die traditionellen Medien - Hilfsmittel des Lernens und Gegenstand des Unterrichts.
Der Unterricht in der Grundschule vermittelt den Kindern demnach eine Orientierung über wichtige Informationsmöglichkeiten und leitet sie an, die Informations- und Kommunikationsmedien sinnvoll zu nutzen. Medien können in einem differenzierenden Unterricht mit offenen Lernformen eine sinnvolle Funktion übernehmen.
Im Musikunterricht der Grundschule gilt es vor allem, die Freude und das Interesse der Schülerinnen und Schüler an Musik zu wecken und zu intensivieren, ihre musikalische Wahrnehmungs-, Erlebnis- und Ausdrucksfähigkeit zu entfalten und ihre musikalischen Kompetenzen zu entwickeln.
Dazu gehört auch, dass Kinder gemeinsam singen, musizieren und durch musikalische und gestalterische Aufführungen das Schulleben bereichern.
Viele Schulen bieten ihren Schülern die Möglichkeit, bereits vor dem eigentlichen Unterrichtsbeginn in die Schule zu kommen und im Klassenraum zu lesen, zu spielen oder sich einfach zu unterhalten. Dieser offene Beginn schafft gute Voraussetzungen für das gemeinsame Lernen in der Klasse.
Der Unterricht in der Grundschule ist vor allem durch offene Unterrichtsformen geprägt. Hier haben die Kinder die Möglichkeit, sich den Lernweg selbst zu gestalten. Dazu gehören u.a die Freiarbeit und die Wochenplanarbeit, in der die Kinder nach Beratung durch die Lehrerin oder den Lehrer oder auch nach eigener Einschätzung Inhalte und Materialien auswählen können.
Auch in themenbezogenen "Werkstätten" beschäftigen sich die Kinder nach eigener Wahl mit den unterschiedlichen Aspekten eines Themas.
In der Schulpädagogik kennt man die Begriffe "Projektunterricht", "projektartiger" oder "projektorientierter" Unterricht oder schlicht "Projekt". Projekte sind themenbezogene Unterrichtsvorhaben, die für eine festgelegte Zeit (z.B. im Rahmen einer Projektwoche) an die Stelle des nach dem Stundenplan vorgesehenen Unterrichts treten. In der Regel enden Projekte mit einer Präsentation der Arbeitsergebnisse durch die Schülerinnen und Schüler.
Projektunterricht ist eine ganzheitliche Lernform, mit einem hohen Maß an Offenheit. Im Projektunterricht werden die Schülerinnen und Schüler bei Themenfindung und Lernzielfestlegung einbezogen. Projektunterricht bietet verstärkt Raum für Binnendifferenzierung und kooperatives Arbeiten.
In Nordrhein-Westfalen gibt es anders als für Kinder, die beim Erlernen des Lesens und Schreibens Schwierigkeiten haben, keine besonderen Regelung für Kinder mit Rechenstörungen.
Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland (KMK) hat mit Beschluss vom 15.11.2007 die "Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben" vom 04.12.2003 neu gefasst.
Dabei wurden Entwicklungen und Entscheidungen auch zur Themenstellung "Rechenstörungen" in den Grundsätzen berücksichtigt, so dass diese seit Anfang Januar 2008 in einer fortgeschriebenen Fassung der "Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreibenoder im Rechnen" auf der Internetseite der KMK veröffentlicht sind. Sie finden diese Grundsätze hier.
Grundsätzlich hat jede Schule gemäß § 1 des Schulgesetzes den Auftrag, Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern - unabhängig vonden möglichen Lernschwierigkeiten, die ein Kind zeigt. Dies gilt auch für Kinder mit Rechenstörungen.
Um Muster und Regelungen in der Sprache zu entdecken und Rechtschreibregeln berücksichtigen zu können, erwerben die Schülerinnen und Schüler unterschiedliche Arbeitsmethoden, die zu einem eigenaktiven Rechtschreiblernen führen. Unter anderen ist dies das selbstständige Üben mit Lernwörtern. Dabei verwenden die Kinder Übungstechniken zum selbstständigen Training von Wörtern, z. B. Formen des Selbst- und Partnerdiktats, Wörter verlängern und ableiten, Wörter sammeln, ordnen und strukturieren. So erwerben sie Strategien, die ihnen helfen, sich Schreibweisen von Wörtern selbstständig zu erschließen.
Das klassische Diktat, bei dem die Lehrkraft einen unbekannten Text vorliest und der Schüler diesen gehörten Text möglichst fehlerfrei aufschreiben muss, ist aus fachdidaktischer und sprachwissenschaftlicher Sicht nicht sinnvoll und zudem kein Ziel des Rechtschreibunterrichts.
Die ersten Unterrichtswochen des Schulanfangs werden genutzt, um Regeln und Rituale einzuführen, die zu einer schnellen Eingewöhnung der einzelnen Kinder in die Klassengemeinschaft führen und eine Identifizierung mit "ihrer Klasse" und "ihrem Klassenraum" gewährleisten. Diese Regeln und Rituale werden oft durch Symbole unterstützt.
Welche besonderen Perspektiven bietet der Religionsunterricht heute?
Die Religionszugehörigkeit und die Auseinandersetzung mit verschiedenen Religionen bilden die kulturelle Basis und Identität vieler Menschen. Religionsunterricht trägt dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler eine eigene Wertehaltung entwickeln, sie kritisch überprüfen und Brücken des Respekts, des Verständnisses und Miteinanders aufbauen.
Je mehr Kinder und Jugendliche übereinander wissen, desto besser klappt das Zusammenleben. Auch im Mittelpunkt des Religionsunterrichts stehen Kenntnisse über Werte wie Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität. Sie sollen im Religionsunterricht reflektiert und mit Leben gefüllt werden. Thema sind auch essentielle Fragen wie: Was bedeuten für mich Liebe, Leid, Tod, oder was ist der Sinn des Lebens? Religionsunterricht kann auch helfen, sogenannten „einfachen“ Lösungen entgegenzutreten, wie sie von manchen fundamentalistisch orientierten Gruppen angeboten werden. Er ermöglicht somit eine systematische und differenzierte Auseinandersetzung mit vielfältigen religiösen und moralischen Werten unserer Gesellschaft vor dem Hintergrund der eigenen konfessionellen Identität.
Was lernen Schülerinnen und Schüler im Religionsunterricht?
Religionsunterricht bietet mehr als ethische Orientierung. Neben der Vermittlung von grundlegendem Wissen über die eigene Religion und ihren kulturellen und historischen Kontext schaut der Religionsunterricht hinter die „ersten“ und die „letzten“ Dinge, gerade auch dort, wo andere Wissenschaften keine Antworten geben können.
Schülerinnen und Schüler lernen im Religionsunterricht auf der Grundlage der heiligen Schriften ihres Bekenntnisses. An Beispielen aus der Geschichte und dem Leben sowie den Traditionen der Kirchen und Religionsgemeinschaften beschäftigen sich Kinder und Jugendlichen altersgemäß mit den Grundzügen eines religiös geprägten Lebens. So lernen sie Wertmaßstäbe und Orientierungen zu entwickeln, „hinter die Dinge zu sehen“ und die Welt als „Schöpfung“ zu verstehen.
Ein wichtiges Ziel des Religionsunterrichts ist dabei, das Zusammenleben mit Angehörigen anderer Glaubensgemeinschaften in gegenseitiger Achtung und Zuwendung zu fördern. Schülerinnen und Schüler lernen, dass Offenheit, Toleranz und Respekt zwischen Menschen und Gesellschaften mit verschiedenen Religionen und Weltanschauungen wichtig sind. Dies ist ein wesentlicher Bestandteil der persönlichen Identitätsbildung.
2017 feiern zum Beispiel evangelische Christinnen und Christen das Reformationsjubiläum. Wenn Martin Luther gefordert hat, dass jeder eine Bibel zu Hause haben und diese auch lesen können soll, dann ist das auch ein Auftrag für Bildungsplanung und Schulentwicklung. Kirche orientiert sich an den Menschen, die gemeinsam über ihre Religion sprechen und zusammen Feste feiern. Jugendliche, die heute im Sinne Luthers erfahren, dass Religionstraditionen kultureller Bestandteil unserer Gesellschaft sind, werden sich eher einer Konfession zugehörig fühlen und eine positive Einstellung zum eigenen Bekenntnis finden. Die Heilige Schrift ist für den Religionsunterricht essentiell, auch wenn sie nicht für alle Bekenntnisse die einzige Vermittlungsform der Offenbarung darstellt.
Ist Religionsunterricht verpflichtend?
Bekenntnisorientierter Religionsunterricht ist ordentliches Unterrichtsfach, das auch benotet wird. Grundlage sind Artikel 7 des Grundgesetzes und Artikel 14 der Landesverfassung sowie das Schulgesetz für Nordrhein-Westfalen.
Der Religionsunterricht in einem Bekenntnis wird allgemein vom Schulministerium eingeführt. Der jeweilige Religionsunterricht wird in Übereinstimmung mit Grundsätzen der Kirche/Religionsgemeinschaft erteilt. Vom Ministerium wird in Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht und den Kirchen oder Religionsgemeinschaften auf die ordnungsgemäße Erteilung geachtet. Gehören an einer Schule mindestens zwölf Schülerinnen und Schüler demselben Bekenntnis an, so haben sie Anspruch auf bekenntnisorientierten Unterricht. Schülerinnen und Schüler, die dem betreffenden Bekenntnis angehören, sind zur Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und der Sekundarstufe l der weiterführenden Schulen, die am islamischen Religionsunterricht teilnehmen wollen, werden von ihren Eltern hierzu bei der vom ihrem Kind besuchten Schule angemeldet.
Ist eine Befreiung vom Religionsunterricht möglich?
Schülerinnen und Schüler können sich vom Religionsunterricht abmelden. Bei Schülerinnen und Schülern, die noch nicht 14 Jahre alt und somit noch nicht religionsmündig sind, erfolgt die Abmeldung durch die Eltern. Umgekehrt können Schülerinnen und Schüler, in Abstimmung mit der unterrichtenden Religionslehrkraft auch dann am Religionsunterricht teilnehmen, wenn sie dem jeweiligen Bekenntnis nicht angehören.
Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe l, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, erhalten in vielen Schulen das verpflichtende Angebot „Praktische Philosophie“. In der Sekundarstufe ll wird das Fach „Philosophie“ erteilt.
Ist die Teilnahme am Schulgottesdienst oder an religiösen Festen verpflichtend?
Der Schulgottesdienst ist eine freiwillige schulische Veranstaltung. Die Schülerinnen und Schüler entscheiden unabhängig von ihrer Teilnahme am Religionsunterricht, ob sie am Schulgottesdienst teilnehmen. Bei noch nicht 14 Jahre alten Schülerinnen und Schüler entscheiden dies die Eltern. Für Schülerinnen und Schüler, die nicht am Schulgottesdienst teilnehmen, stellt die Schule die Aufsichtspflicht sicher.
Religiöse Feste im schulischen Alltag bieten Kindern und Jugendlichen vielfältige Möglichkeiten, in Gemeinschaft zu feiern. Die Teilnahme an solchen religiösen Veranstaltungen ist - unabhängig von der Teilnahme am Religionsunterricht - freiwillig.
Wichtiger Lehrplaninhalt ist auch die vergleichende Information über andere Religionen. Daher ist der Besuch von kirchlichen Einrichtungen, Kirchen, Moscheen oder Synagogen, durchaus möglich. Schülerinnen und Schüler erfahren somit, wie Mitglieder anderer Bekenntnisse leben und feiern. Sie dürfen hierbei nicht zu religiösen Handlungen verpflichtet werden.
In welchen Bekenntnissen wird Religionsunterricht angeboten?
In Nordrhein-Westfalen wird Religionsunterricht in acht Bekenntnissen angeboten:
- evangelisch,
- katholisch,
- syrisch-orthodox,
- orthodox,
- jüdisch,
- islamisch,
- alevitisch – im Rahmen eines Schulversuchs,
- nach den Grundsätzen der mennonitischen Brüdergemeinden in Nordrhein-Westfalen – im Rahmen eines Schulversuchs.
Grundlage für den Unterricht sind die jeweiligen Richtlinien und Lehrpläne, die Sie hier im Lehrplannavigator finden.
Zum Teil wird der Religionsunterricht, so beispielsweise für Kinder und Jugendliche jüdischer Glaubenszugehörigkeit, auch schulübergreifend unterrichtet. Dabei wird darauf geachtet, dass der Unterrichtsort für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer gut erreichbar ist. Der Unterricht wird dann auch nachmittags erteilt. Wichtig ist, dass die Schulleitung die Teilnahme im Vorfeld mit der Klassenleitung abgestimmt und dafür sorgt, dass der Unterricht und die Benotung ordnungsgemäß erfolgen.
Konfessionelle Kooperation im Religionsunterricht
Eine Schule kann die konfessionelle Kooperation im Religionsunterricht mit gemeinsamen Lerngruppen für den evangelischen und den katholischen Religionsunterricht einführen, wenn dort Religionsunterricht beider Bekenntnisse eingerichtet ist. Diese Kooperation ist ein den Religionsunterricht bereicherndes reguläres Angebot; sie ist konfessioneller Religionsunterricht im Sinne von Grundgesetz, Landesverfassung und Schulgesetz.
Die Evangelische Kirche von Westfalen, die Evangelische Kirche im Rheinland, die Lippische Landeskirche sowie die Bistümer Aachen, Münster und Essen und das Erzbistum Paderborn haben Vereinbarungen zum konfessionell-kooperativen Religionsunterricht ab dem Schuljahr 2018/19 unterzeichnet (siehe Beispiel:) Vereinbarung Bistum Essen / Ev. Kirchen vom Juni 2017
Das Ministerium für Schule und Bildung und die Bezirksregierungen begrüßen die Initiative der Kirchen. Das Ministerium hat in den Runderlass „Religionsunterricht an Schulen“ für interessierte Grundschulen, Schulen im Bereich der Sekundarstufe I oder Berufskollegs Regelungen zu den Voraussetzungen und zum Verfahren aufgenommen.
Mit dieser Zusammenarbeit stellen sich die beiden großen Kirchen auch auf die rückläufige Zahl christlicher Schülerinnen und Schüler ein. Der Religionsunterricht soll die jeweils eigene evangelische oder katholische Identität - sowohl für sich selbst als auch in Beziehung zueinander - bewusst machen. Außerdem soll er zum kritischen Nachdenken anregen und dazu beitragen, sich der eigenen Konfession bewusster zu werden.
Der Religionsunterricht bleibt an das jeweilige katholische oder evangelische Bekenntnis gebunden. Evangelische Religionslehre und katholische Religionslehre bleiben eigenständige Fächer. Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht ändert daran nichts und folgt der Absicht „Gemeinsamkeiten stärken – Unterschieden gerecht werden“.
Die Richtlinien und Lehrpläne für die Grundschule sind die verbindlichen Grundlagen für den Unterricht. Es gibt neben den allgemeinen Richtlinien Fachlehrpläne für die Fächer Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Englisch, Kunst Musik, Sport, Evangelische Religionslehre und Katholische Religionslehre. Die Lehrpläne für die Fächer weisen aus, welche fachbezogenen Kompetenzen am Ende der Grundschulzeit von den Schülerinnen und Schülern erworben sein sollten.
Im Sachunterricht werden die Kinder unterstützt, sich in ihrer Lebenswelt zurecht zu finden, sie zu verstehen und zu gestalten. Der Unterricht bezieht die Erfahrungen und Interessen der Kinder ein. Die Lehrerin oder der Lehrer weckt aber auch das Interesse der Kinder bei Themen, Fragen und Problemen und Aufgaben, mit denen sie bisher noch nicht in Berührung gekommen sind.
Der Sachunterricht vermittelt den Kindern nicht nur Sachwissen. Er macht sie zugleich mit Arbeitsweisen vertraut, mit denen sie selbstständig Fragen beantworten können. Typische Arbeitsweisen im Sachunterricht sind: Beobachten, Experimentieren, Nachschlagen und Dokumentieren. Naturwissenschaftliche Phänomene und Sachverhalte werden entdeckt und kindgerecht erläutert.
Kinder lernen heute das Lesen und Schreiben in Druckschrift. Es ist die Schrift, die die Kinder in der Umwelt überall antreffen und die ihnen das Lesen- und Schreibenlernen erleichtert. Sie ist auch die Schriftform, die am besten hilft, die Wörter zu gliedern. Aus der Druckschrift entwickeln die Schülerinnen und Schüler eine gut lesbare und flüssige persönliche Handschrift. In allen Phasen der Grundschulzeit werden Schreibaufgaben in den Unterricht einbezogen werden, in denen formklares Schreiben geübt wird.
Die Schulaufsicht über die Grundschulen liegt bei den Staatlichen Schulämtern in den 53 Kreisen und kreisfreien Städten.
Zentrales Ziel der Schuleingangsphase ist, alle schulpflichtigen Kinder eines Jahrgangs in die Grundschule aufzunehmen und sie dem Grad ihrer individuellen Entwicklung entsprechend zu fördern. Gleichaltrige Kinder sind in ihrer Entwicklung unterschiedlich. Sie benötigen je nach Entwicklungsstand und Fähigkeiten unterschiedliche Lernzeiten.
In der Schuleingangsphase werden alle Schülerinnen und Schüler mit ihren unterschiedlichen Lernvoraussetzungen so unterrichtet, dass sie durch Unterstützung und besondere Herausforderungen in ihren Entwicklungen gefördert werden. Viele Formen des differenzierenden Unterrichts ermöglichen es, Schülerinnen und Schüler auf unterschiedlichen Kompetenzstufen zu fördern.
Die Schuleingangsphase kann in einem Jahr, in zwei Jahren oder in drei Jahren durchlaufen werden.
Unabhängig von der individuellen Verweildauer erwerben alle Schülerinnen und Schüler in der Schuleingangsphase tragfähige Grundlagen für das weitere Lernen in den Klassen 3 und 4.
Die Kinder können in der Schuleingangsphase getrennt nach Jahrgängen oder in jahrgangsübergreifenden Gruppen unterrichtet werden. Diese Unterrichtsorganisation legt die Schulkonferenz für mindestens vier Jahre fest. (§ 11Abs. 2Schulgesetz)
Internationale Vergleichsuntersuchungen haben deutlich gemacht, dass Deutschland seine Bildungsanstrengungen erhöhen muss. Die Förderung aller Kinder muss früher einsetzen, um die besten Startchancen für den Schulanfang zu schaffen. Es gilt, einen deutlicheren Akzent auf die vorschulische Erziehung und Bildung durch den Kindergarten zu setzen, die natürliche Neugier und die Lernbegeisterung der Kinder stärker aufzugreifen und für einen erfolgreichen Übergang in die Grundschule zu nutzen. Das ist für die weitere Schullaufbahn von entscheidender Bedeutung.
Ein Schulfähigkeitsprofil soll den pädagogischen Fachkräften in den Kindergärten sowie den Lehrerinnen und Lehrern in den Grundschulen und Förderschulen des Primarbereichs in der Übergangsphase vom Kindergarten in die Schuleingangsphase eine Orientierung geben. Die pädagogischen Fachkräfte in den Kindergärten erhalten darüber hinaus eine Orientierung zur Stärkung der vorschulischen Bildung und Erziehung durch eine Bildungsvereinbarung der Obersten Landesjugendbehörde mit den Trägerverbänden der Kindertagesstätten.
Die Handreichung "Erfolgreich starten! Schulfähigkeitsprofil als Brücke zwischen Kindergarten und Grundschule" kann als Heft 9039 der Schriftenreihe "Schule in NRW" über den Buchhandel oder direkt bestellt werden beim Ritterbach-Verlag, Rudolf-Diesel-Str. 5-7, 50226 Frechen.
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Ihr gehören die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte und der Eltern sowie die Schulleiterin oder der Schulleiter an. Die Schulkonferenz entscheidet über eine Vielzahl schulischer Angelegenheiten. Hierzu gehören die Organisationsform der Schuleingangsphase und die Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters.
Wenn viele Kinder und Erwachsene täglich miteinander umgehen, sind gewisse Regeln sinnvoll, die dafür sorgen, dass das Schulleben ruhig und für alle zufrieden stellend abläuft. Daher geben sich viele Schulen eine Schulordnung, die zwischen allen Beteiligten, also den Lehrkräften, den Kindern und den Eltern abgestimmt worden ist.
Hier sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften vertreten. Die Schulpflegschaft wählt die Elternvertretung die Schulkonferenz und berät über die Belange der Eltern auf Schulebene.
Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres. Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens.
Kinder, die erst nach dem Stichtag sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern früher in die Grundschule aufgenommen werden. Über den Antrag entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.
Das Schulprogramm ist das grundlegende Konzept der pädagogischen Zielvorstellungen und der Entwicklungsplanung einer Schule. Es konkretisiert die verbindlichen Vorgaben und Freiräume im Hinblick auf die spezifischen Bedingungen vor Ort. Es bestimmt Ziele und Handlungskonzepte für die Weiterentwicklung der schulischen Arbeit und legt Formen und Verfahren der Überprüfung der schulischen Arbeit insbesondere hinsichtlich ihrer Ergebnisse fest.
Kinder tragen gern alles mit sich. Nicht selten kommen sie mit einem Schultornister zum Unterricht, der so schwer ist, dass Haltungsschäden die Folge sein können. Das Gewicht des Schultornisters sollte deshalb 10 bis 12 Prozent des Körpergewichts nicht überschreiten. Darum sollte zum Beispiel ein Kind, das 25 kg wiegt, nicht mehr als 2,5 bis 3 kg tragen. Mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer wird abgesprochen, welche Unterrichtsmaterialien in der Schule bleiben können und welche Materialien nur an bestimmten Tagen mitgebracht werden müssen.
Zur Vorbereitung der schulischen Sexualerziehung gibt die Schule Ziel, Inhalt und Methoden der Sexualerziehung den Eltern bekannt. Die Auswahl der Unterrichtsmaterialien in allen Fächern, also auch in der Sexualerziehung, obliegt den Lehrkräften in eigener Verantwortung, sie müssen sich allerdings an den Beschlüssen der jeweiligen Fachkonferenz und den Richtlinien und Lehrplänen für das entsprechende Fach orientieren.
Kinder wollen laufen, springen, klettern, spielen und stets aufs Neue ihre Geschicklichkeit und ihre Kräfte erproben. Der Sportunterricht knüpft an diesen ausgeprägten Bewegungsdrang und die Spielfreude der Kinder an. Schwerpunkte des Sportunterrichts sind die Entwicklung des Bewegungsvermögens und die Hinführung zum gemeinsamen Spiel. Dabei soll der Sportunterricht allen Kindern Freude machen.
Alle Kinder bewegen sich gerne im Wasser. Schwimmen zu können stärkt das Selbstwertgefühl, hat gesundheitsfördernde und unter Umständen sogar lebensrettende Bedeutung. Der Schulsport unterstützt die Kinder beim Entdecken der Bewegungsvielfalt im Wasser sowie beim Erlernen des Schwimmens, Tauchens und Springens.
Bei der Anmeldung zur Grundschule wird nochmals darauf geachtet, ob Kinder die deutsche Sprache hinreichend beherrschen, um im Unterricht mitarbeiten zu können. Ergeben sich Anhaltspunkte, dass dies nicht der Fall ist, wird mit den Kindern, die bislang nicht am Delfin 4 Verfahren teilgenommen haben, ein vertiefender Sprachtest durchgeführt.
Hilfreich ist, wenn Eltern im Anmeldegespräch Informationen über Fördermaßnahmen, an denen das Kind bisher teilgenommen hat, an die Schulleitung weitergeben. Die zusätzliche Sprachförderung wird dort bis zur Einschulung weitergeführt.
Die Grundschule knüpft in der Schuleingangsphase an die Sprachförderung der Kindertagesstätte an und führt diese - integriert in den Unterrichtsalltag - fort.
Wo viele Kinder miteinander lernen, und spielen, kommt es auch mal zu Meinungsverschiedenheiten und Streit. Als "Streitschlichter" lernen Schülerinnen und Schüler die Streitigkeiten von Mitschülern untereinander als Moderatoren selbst zu lösen, ohne dabei zu Mitteln der Gewalt zu greifen. Dazu werden sie vorher entsprechend ausgebildet.
Der Stundenplan gibt Auskunft über Beginn und Ende des Unterrichts. Da Kinder nicht in starren Zeiteinheiten lernen, wird der Unterricht nicht immer im 45-Minuten-Takt gestaltet. Sie schreiben vielleicht 20 Minuten und rechnen 30 Minuten, spielen danach oder singen ein Lied. Lesen, Schreiben und Rechnen sollen täglich geübt werden. Deshalb stehen die Fächer Mathematik und Deutsch normalerweise jeden Tag auf dem Stundenplan.
Für alle Schulen des Landes sind durch die so genannten Stundentafeln die einzelnen Fächer sowie die Stundenzahl für die verschiedenen Klassen festgelegt. Auf dieser Grundlage erstellt die Schule den Stundenplan.
Unterrichtsfächer |
Gesamtunterrichtszeit in Wochenstunden für die |
||
Schuleingangsphase |
Klasse 3 |
Klasse 4 |
|
1.Jahr 2. Jahr |
|||
Deutsch, Sachunterricht, Mathematik, Förderunterricht |
13 14 |
13-14 |
14-15 |
Kunst, Musik |
3-4 3-4 |
4 |
4 |
Englisch |
- - |
3 |
3 |
Religionslehre |
2 2 |
2 |
2 |
Sport |
3 3 |
3 |
3 |
Zusätzlich: Herkunftssprachlicher Unterricht im Umfang von in der Regel 5 Wochenstunden,
Von der für die einzelnen Fächer oder Fächergruppen angegebenen Anzahl der Schülerwochenstunden kann die Schule in begründeten Fällen geringfügig abweichen.
Alle Schülerinnen und Schüler nehmen im zweiten Halbjahr der Klasse 3 an zentralen Lernstandserhebungen (Vergleichsarbeiten) teil. Diese Vergleichsarbeiten - kurz VERA genannt - werden in der Grundschule in den Fächern Deutsch und Mathematik geschrieben. Lernstandserhebungen überprüfen Standards und ermitteln, welche Lernergebnisse Schülerinnen und Schüler erreichen. Sie sind vorrangig zur Einschätzung von Lerngruppen entwickelt, ermöglichen aber auch eine Information über den erreichten Lernstand einzelner Kinder. Sie zeigen, welche Stärken und Schwächen die Schülerinnen und Schüler in bestimmten Bereichen eines Faches haben und geben den Lehrkräften wertvolle Hinweise für den Lern- und Förderbedarf der Kinder.
Mit dem Beginn der Schulzeit vergrößert sich die Mobilität der Kinder. Sie verlassen den nahen Umkreis der elterlichen Wohnung und sind nicht nur als Mitfahrende in Autos oder in Bussen und Bahnen unterwegs. Sie nehmen auch aktiv am Verkehr teil: zu Fuß, mit dem Roller, dem Fahrrad, auf Inlinern oder dem Skateboard. Die Verkehrs- und Mobilitätserziehung fördert deshalb das Bewegungs-, Wahrnehmungs- und Reaktionsvermögen der jungen Verkehrsteilnehmer. Außerdem wird ein situationsbezogenes und vorausschauendes Verhalten trainiert. Übungsmöglichkeiten ergeben sich zum Beispiel durch das Schulweg- und Radfahrtraining. Die Schule arbeitet dabei eng mit den Eltern und der Polizei zusammen. Bereits in der Grundschule beginnen die Kinder, sich mit Fragen der Umweltbelastung durch den Verkehr auseinander zu setzen.
In der Grundschule gehen die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung vom ersten Schulbesuchsjahr in das zweite Schulbesuchsjahr über. Die Übergänge in die Klassen 3 und 4 beruhen dagegen auf einer Versetzung. Ein Kind wird versetzt, wenn in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
Alle Schulkinder sind gegen Unfälle versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht nur auf den Unterricht, sondern auch auf die Pause, auf den Schulweg und auf alle Veranstaltungen der Schule wie Ausflüge oder Sportfeste. Wenn ein Kind einen Unfall in der Schule hat, erfährt die Lehrerin oder der Lehrer meist sofort davon. In anderen Fällen, zum Beispiel bei einem Unfall auf dem Schulweg, muss die Schule so schnell wie möglich benachrichtigt werden.
Für unvermeidliche Vertretungssituationen haben die Schulen Konzepte entwickelt, die den Ausfall zunächst auf der Ebene der einzelnen Schule kompensiert. In den Fällen, in denen dies nicht möglich ist, können die Grundschulen beim zuständigen Schulamt Lehrkräfte aus der Vertretungsreserve anfordern. Absolute personelle Kontinuität in der Lehrerversorgung kann aus mehreren Gründen an keiner Schule garantiert werden. Durch die Teamarbeit in einem Lehrerkollegium wird die Kontinuität der Erziehungs- und Bildungsarbeit aber auch gewährleistet, wenn die handelnden Personen wechseln.
In der Schuleingangsphase erhalten die Schülerinnen und Schüler Zeugnisse jeweils am Ende des Schuljahres. Diese beschreiben die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den Unterrichtsfächern.
Das Versetzungszeugnis in die Klasse 3 und die Zeugnisse der Klasse 3 enthalten ebenfalls eine Beschreibung von Lernentwicklung und Leistungsstand sowie Noten in den Fächern.
Bei einem entsprechenden Schulkonferenzbeschluss (gem. § 6 Ausbildungsordnung Grundschule) kann auf Noten am Ende der Schuleingangsphase verzichtet werden, darüber hinaus gegebenenfalls aber auch auf Noten im Halbjahrszeugnis der Klasse 3 bzw. im Versetzungszeugnis zur Klasse 4.
Spätestens mit dem Halbjahrszeugnis in Klasse 4 erfolgt eine Leistungsbewertung in den einzelnen Fächern mit Noten.
Die Rückmeldung über das Arbeits- und Sozialverhalten kann nach Entscheidung der Versetzungskonferenz in die Zeugnisse aufgenommen werden. Hierfür stellt die Schulkonferenz Grundsätze zu einer einheitlichen Handhabung der Aussagen auf.
Das Halbjahreszeugnis der Klasse 4 enthält zusätzlich eine begründete Empfehlung für die Schulform (Hauptschule, Realschule, Gymnasium), die für die weitere schulische Förderung des Kindes am besten geeignet erscheint, sowie gegebenenfalls daneben auch eine weitere mit Einschränkung geeignete. Die Gesamtschule und die Sekundarschule als Schule für alle Kinder werden immer benannt. Diese begründete Empfehlung unterstützt Eltern bei der Entscheidung über die Schulform für die weiterführende Schule, sie ist jedoch nicht verbindlich. Die Eltern melden nach der Beratung durch die Grundschule ihr Kind an einer weiterführenden Schule ihrer Wahl an.
Kinder lernen von Beginn ihres Lebens an. Eine frühzeitige und nachhaltige Begleitung, die die natürliche Lernbegeisterung der Kinder aufgreift und unterstützt, ist maßgeblich für ihren späteren Bildungsweg und schließlich für ihren beruflichen Erfolg. Deshalb wird die individuelle Förderung, die die Kinder im Kindergarten erfahren, in der Grundschule weitergeführt.
An der Nahtstelle zwischen Kindergarten und Grundschule bilden die Bildungsgrundsätze ?Mehr Chancen durch Bildung für Kinder von 0-10 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Schulen im Primarbereich in Nordrhein-Westfalen? einen inhaltlichen Rahmen. Diese Bildungsgrundsätze befinden sich zurzeit in der Erprobung. Im Zentrum der Bildungsgrundsätze steht die Frage, wie es bereits in den frühen Lebensjahren gelingen kann, Kinder individuell so zu fördern, dass ihnen der Zugang zu Bildung offen steht ? unabhängig von der Herkunft und dem Bildungshintergrund der Eltern.
Die Grundsätze sollen beitragen, ein gemeinsames Bildungs- und Erziehungsverständnis im Kindergarten- und Grundschulbereich weiterzuentwickeln und die Zusammenarbeit der Beschäftigten in diesem Bereich im Sinne einer kontinuierlichen Bildungsbiografie.
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