
Berufliche Orientierung
Auch wenn der Schulabschluss bald bevorsteht – oft fehlt es an konkreten Vorstellungen zu Beruf und Studium. Hinweise und Unterstützungsangebote finden Sie hier.
Junge Menschen zu befähigen, an gesellschaftlichen Prozessen teilzuhaben und sich eine eigene berufliche Existenz aufbauen zu können, ist ein wichtiges Bildungs- und Erziehungsziel von Schule.
Eine frühzeitige Orientierung über eigene Interessen und Neigungen sowie über Bildungs- und Ausbildungswege unterstützt dieses Ziel der Allgemeinbildung im Sinne einer individuellen Förderung. Die schulische Berufliche Orientierung an allgemeinbildenden Schulen sowie die Übergangsangebote an Berufskollegs sind deshalb in Nordrhein-Westfalen für die Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie für das Schulprofil wichtige Handlungsfelder.
Im Rahmen der Landesinitiative "Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf NRW" werden diese Handlungsfelder auf der Grundlage guter Schulpraxis und bestehender Angebote weiter systematisiert und ausgebaut. Mit der verbindlichen Umsetzung wurde ab dem Schuljahr 2012/13 schrittweise an allen allgemeinbildenden Schulen aller Schulformen sowie an den Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen begonnen. Seit dem Schuljahr 2016/2017 wird es an allen allgemeinbildenden Schulen des Landes verlässlich umgesetzt.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.
Auch wenn der Schulabschluss bald bevorsteht – oft fehlt es an konkreten Vorstellungen zu Beruf und Studium. Wenn auch Sie unsicher sind, wie es für Sie weitergehen soll, helfen Ihnen diese verschiedenen Angebote der Studienberatung weiter.
Informationen und Ansprechpartner*innen der Zentralen Studienberatungsstellen an den Universitäten und Fachhochschulen in NRW finden Sie unter www.zsb-in-nrw.de.
Umsetzung der Beruflichen Orientierung nach den Vorgaben der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“
Die Berufliche Orientierung nach den Vorgaben der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ ist verpflichtend mit allen Standardelementen umzusetzen.
Alle Standardelemente gelten als Unterricht in anderer Form, mit denen die Schulen ihrer Aufgabe zur Beruflichen Orientierung in der Sekundarstufe I nach § 8 Absatz 3 APO-S I und in der Sekundarstufe II nach § 1 Absatz 2 der APO-GOSt (BASS 13-32 Nr. 3.1) bzw. § 1 Absatz 3 Nummer 1 der APO-BK (BASS 13-33 Nr. 1.1) nachkommen.
Weitergehende Hinweise sind auf der Seite www.mags.nrw/coronavirus zu finden.
Das Angebot der KAoA-Ferienkurse wird fortgeführt. Die Umsetzung in den einzelnen Gebietskörperschaften hängt von den Kapazitäten ab, die die jeweiligen Bildungsträger zur Verfügung stellen können.
Während der einwöchigen Kurse können Schülerinnen und Schüler der jetzigen Jahrgangsstufen 8, 9 und 10 praktische Erfahrungen in verschiedenen Berufsfeldern erwerben. Die Schülerinnen und Schüler, die in Vorabgangsklassen sind, können sich in speziellen Kursen mit dem Thema „Gestalte deinen Übergang“ auseinandersetzen, dabei werden Praxisansichten vertieft.
Die Dauer eines Ferienkurses beträgt 5 Tage mit einer täglichen Durchführungsdauer von mindestens 7 Zeitstunden inklusive Pausen nach Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Maximal 15 Jugendliche können pro Ferienkurs teilnehmen. Die tatsächlichen Gruppengrößen werden von den durchführenden Bildungsträgern festgelegt. In den Sommerferien können 2 Kurse gebucht werden.
Die jeweilige thematische Ausgestaltung der Ferienkurse wird den Schulen bzw. den Eltern gemeinsam mit den Anmeldeformalitäten zeitnah bekannt gegeben.
Die Kurse finden in außerschulischen, beruflichen Ausbildungs- und Lehrwerkstätten statt und werden von erfahrenen Trägern der Berufsbildung und Beruflichen Orientierung ausgeführt. Sie unterliegen daher der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO).
Die Ferienkurse sind ein zusätzliches, freiwilliges Angebot. Sie sind kein schulisches unterrichtliches Angebot und unterliegen damit nicht dem Versicherungsschutz der Schule. Die Jugendliche sind während der Kurszeiten über die berufsgenossenschaftliche Versicherung der Träger versichert. Dies gilt nicht für die Wege der An- und Abreise zu den entsprechenden Kursen/Trägern. Hier unterliegen die Jugendlichen ausschließlich ihren privaten Versicherungsbestimmungen.
Praxisphasen im Ausland (SBO 5, SBO 6 und SBO 9)
Betriebspraktika im Ausland leisten einen besonderen Beitrag zu einem tieferen Verständnis des Gastlandes und seiner Menschen, zu einer Verbesserung der Fremdsprachenkenntnisse und zur Entwicklung berufsbezogene Kompetenzen. Sie sind damit ein wichtiger Baustein in der Beruflichen Orientierung und sollen daher auch in Pandemiezeiten ermöglicht werden.
Auslandspraktika müssen durch die Bezirksregierung genehmigt werden (vgl. BASS 12-21 Nr. 1 Erlass zur Beruflichen Orientierung, Absatz 6). Die Bestimmungen der Nachbarstaaten sind zu beachten.
Schülerbetriebspraktika in der Sek. I (SBO 6.1), Langzeitpraktikum (SBO 6.5) und Praxiselemente in der Sek. II (SBO 9.1)
Für die Durchführung von Praktika gelten weiterhin folgende Flexibilisierungsmöglichkeiten:
- Verschiebung des Praktikums innerhalb des laufenden Schuljahres auf einen späteren Durchführungszeitraum in Absprache mit der Generale KAoA der unteren Schulaufsicht in der jeweiligen Kommune, um Überschneidungen von Praktikumszeiten mehrerer Schulen zu vermeiden.
- Falls Schülerinnen und Schüler wegen der Krisensituation keinen Praktikumsplatz finden, schafft die Schule ein Angebot zur Beruflichen Orientierung, das eine intensive Auseinandersetzung mit dem gewählten Praktikumsberuf ermöglicht. Dabei können auch digitale Angebote und Formate eingesetzt werden. Eine Fortführung des Regelunterrichts ist auszuschließen.
Neben der Durchführung nach regulären Vorgaben, besteht bei einigen KAoA-STAR-Standardelementen die Möglichkeit, diese in alternativer Form umzusetzen. Über die Umsetzung verständigen sich Bildungsträger bzw. Integrationsfachdienst (IFD) und Schule unter Einhaltung der folgenden alternativen Umsetzungsmöglichkeiten. Wenn eine alternative Umsetzungsform zum Tragen kommt, informiert der zuständige IFD bzw. der durchführende Bildungsträger vorab die jeweilige Koordinierungsstelle des LVR oder LWL. Die Umsetzung ist abhängig von der Zustimmung der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit. Diese alternativen Umsetzungsmöglichkeiten waren auf das Schuljahr 2021/22 begrenzt.
STAR - Berufswegekonferenzen (SBO 2.4)
Neben der Durchführung in der Schule kann die STAR - Berufswegekonferenz alternativ auch in den Räumen des IFD stattfinden.
Die STAR - Berufswegekonferenzen unter Beteiligung des IFD und von Eltern und ggf. der Berufsberatung der Agentur für Arbeit können auch, wenn die technischen Voraussetzungen vorliegen, per Videokonferenz oder telefonisch durchgeführt werden.
STAR - Potenzialanalyse für die Förderschwerpunkte Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sprache – 2-tägig (SBO 4.3)
Die Auswertungsgespräche können in einer alternativen Form telefonisch oder digital (Videotelefonie) durchgeführt werden. Auch bei dieser Durchführungsform hat der Träger sicherzustellen, dass die Schülerinnen und Schüler ihre individuellen Ergebnisdokumentationen spätestens zum Beginn des Auswertungsgesprächs datenschutzkonform erhalten haben.
STAR - Kommunikationstraining I + II (SBO 5.3 und 10.2) STAR - Betriebsnahes Bewerbungstraining (SBO 10.3) für den Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation
Die Gruppengröße von mindestens 8 Schülerinnen und Schülern kann unterschritten werden, sodass ein Training auch an einer einzelnen Schule durchgeführt werden kann.
STAR - Berufsorientierungsseminar (SBO 5.4)
Die Gruppengröße von mindestens 6 Schülerinnen und Schülern kann unterschritten werden, sodass ein Seminar auch an einer einzelnen Schule durchgeführt werden kann.
STAR-Intensivtraining arbeitsrelevanter sozialer Kompetenzen (TASK) (SBO 6.2)
Die Gruppengröße von mindestens 6 Schülerinnen und Schülern kann unterschritten werden, sodass ein Seminar auch an einer einzelnen Schule durchgeführt werden kann.
STAR- Betriebspraktikum (SBO 6.3)
Für die Durchführung der Praktika gelten weiterhin folgende Flexibilisierungsmöglichkeiten:
- Verschiebung des Praktikums innerhalb des laufenden Schuljahres auf einen späteren Durchführungszeitraum in Absprache mit der Generale KAoA der unteren Schulaufsicht in der jeweiligen Kommune, um Überschneidungen von Praktikumszeiten mehrerer Schulen zu vermeiden,
- Falls einzelne Schülerinnen und Schüler wegen der Krisensituation keinen Platz für die Praxisphasen finden, schafft die Schule gemeinsam mit dem IFD ein Angebot zur Beruflichen Orientierung, das eine intensive Auseinandersetzung mit dem gewählten Praktikumsberuf ermöglicht. Dabei können auch digitale Angebote und Formate eingesetzt werden. Eine Fortführung des Regelunterrichts ist auszuschließen. Hierbei kommt bei einem fehlenden betrieblichen Praktikumsplatz im Vor-Ort-Format eine Fachkraft des IFD in die Schule und erarbeitet ein oder mehrere konkrete Berufe mit den einzelnen Schülerinnen und Schülern. Ausgangspunkt sind die in der STAR-Berufswegekonferenz festgelegten Berufe. Hierzu können u. a. folgende Methoden eingesetzt werden:
- Unterweisung/Präsentation durch kooperierenden Betrieb
- Rollenspiele
- Videochat
- Filmmaterial
Die alternative Umsetzung erfolgt in einer 1:1 Betreuung.
Darüber hinaus können angeleitete Betriebsbesichtigungen ergänzt werden.
Neben den Räumlichkeiten der Schule können auch die Räumlichkeiten des IFD genutzt werden.
Die Art der Umsetzung kann inhaltlich und zeitlich variieren, Das Ergebnis ist die konkrete Auseinandersetzung mit mindestens einem Beruf und den beschriebenen Inhalten. Dieses wird entsprechend aufgearbeitet und im Portfolioinstrument dokumentiert.
KAoA-kompakt (SBO 7.1)
Ausstehende KAoA-kompakt Elemente aus dem Schuljahr 2021/22 können nachgeholt werden. An diesem Nachholangebot können sowohl Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die sich weiterhin in einer IFK befinden als auch Schülerinnen und Schüler, die von einer IFK in einen weiteren Bildungsgang am Berufskolleg gewechselt haben.
Beim Neubeginn von KAoA-kompakt in Bildungsgängen außerhalb der IFK muss immer die Voraussetzung erfüllt sein, dass bisher keine Erstberufsorientierung stattgefunden hat.
Studienorientierung (SBO 9.2)
Die Zentralen Studienberatungsstellen der Hochschulen in NRW bieten zahlreiche und vielfältige Veranstaltungsformen und Möglichkeiten der Beratung an. Die einzelnen Zentralen Studienberatungsstellen mit ihren Kontaktdaten sind unter www.zsb-in-nrw.de zu finden.
Über die Angebote der Studienorientierung an den Hochschulen sind Informationen auf der Internetseite der jeweiligen Hochschule zu finden. Auch hier werden, je nach Pandemielage und geltenden Regularien, digitale Formate und/oder Präsenzveranstaltungen angeboten.
Ukrainische Jugendliche können bei vorhandener Sprachkompetenz direkt, unter Einhaltung der vorgegebenen Reihenfolge der Standardelemente, an den Regelangeboten in der Beruflichen Orientierung teilnehmen oder durch das Standardelement KAoA-kompakt die wichtigsten Bausteine des umfassenden Prozesses der Beruflichen Orientierung in komprimierter Form nach dem Erlangen der Sprachkompetenz durchlaufen.
Zur Unterstützung und Begleitung dieses Prozesses wurde für neu zugewanderte oder geflüchtete Schülerinnen und Schüler landesseitig speziell der Berufswahlpass NRW „SPRACH-KOMPAKT“ entwickelt. Er wird im Rahmen von KAoA-kompakt von den Trägern kostenlos an die Teilnehmenden ausgegeben und steht darüber hinaus auch im BO-Tool NRW in digitaler Form zur Verfügung.
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