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Ministerin Gebauer: Mehr Freiheit für unsere Schulen und ihre Ideen

Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der Eigenverantwortung von Schulen 

09.12.2021

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:

Das Landeskabinett hat den Weg frei gemacht für das Gesetz zur weiteren Stärkung der Eigenverantwortung von Schulen. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Wir wollen den Schulen in unserem Land noch mehr Freiräume und Eigenverantwortung geben und schaffen damit die Voraussetzungen für schulscharfe Konzepte zur Weiterentwicklung der Bildungsgänge und des Unterrichts. Damit erhalten unsere Schulen zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten, die sie für einen modernen und vor Ort passgenauen Unterricht benötigen. Mit der Gesetzesänderung setzen wir ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.“ Der Gesetzentwurf wird an den Landtag übermittelt. Vorbehaltlich einer Zustimmung des Parlaments soll das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten.

Das 16. Schulrechtsänderungsgesetz enthält eine Vielzahl von Änderungen in verschiedenen schulischen Bereichen. Im Vordergrund stehen die Handlungsfelder Eigenverantwortung, Digitalisierung und Elternmitwirkung:

  • Das neue Schulgesetz ermöglicht es den Schulen auf der Grundlage ihrer Schulprogrammarbeit und im Rahmen der für den jeweiligen Bildungsgang geltenden Regelungen ein besonderes Profil auszuweisen. Damit können die Schulen u.a. in einem bestimmten Rahmen von den vorgegebenen Stundentafeln abweichen, Stunden zwischen den Fächern verlagern oder auch zusätzliche Angebote im Wahlpflichtbereich machen. Das Ministerium für Schule und Bildung kann diese Profilbildungen dauerhaft genehmigen. Dies ermöglicht den Schulen eine erweiterte Selbstständigkeit, die es so im Schulgesetz des Landes noch nie gab.
  • Mit dem Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der Eigenverantwortung von Schulen erhält das digitale Lehren, Lernen und Arbeiten in den Schulen eine gesetzliche Grundlage. Der Erziehungs- und Bildungsauftrag wird erweitert um die Vermittlung von digitalen Kompetenzen. Damit wird schulgesetzlich klargestellt, dass es zu den wichtigsten Aufgaben von Schule gehört, Schülerinnen und Schüler auf die digitalen Herausforderungen vorzubereiten. Darüber hinaus wird auch die gesetzliche Rechtsgrundlage für die Nutzung von digitalen Anwendungen und Medien geschaffen.
  • Mit dem 16. Schulrechtsänderungsgesetz werden die Kompetenzen der Schulkonferenz erweitert und damit die Rechte von Eltern, Schülerinnen und Schülern gestärkt. Künftig wird die Schulkonferenz u.a. bei Anträgen der Schule zur erweiterten Selbstständigkeit und über Vorschläge zur Einführung von neuen, vom Schulträger bereitgestellten Digitalsystemen mitwirken. Alle Schulen in Nordrhein-Westfalen müssen künftig ein Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch erarbeiten, dass der Zustimmung durch die Schulkonferenz unterliegen wird.

Abschließend erklärte Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Die Landesregierung stärkt das Engagement vor Ort und unterstützt die Schulen. Mit der Schulgesetzänderung geben wir ihnen zusätzliche Freiräume für ihre Ideen. Unsere Schulen sollen neue Wege beschreiten können, damit unsere Kinder die beste Bildung erhalten.“

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 5867-40.

Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867-3505.

Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw

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