
Extra-Zeit
Um die Auswirkungen der Pandemie auf die Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler abzufedern, hat die Landesregierung bereits im März 2021 das Programm „Extra-Zeit zum Lernen NRW“ gestartet. Die außerschulischen Bildungs- und Betreuungsangebote stehen bis Ende des Schuljahres 2022/2023 zur Verfügung.
Das Ministerium für Schule und Bildung unterstützt die Arbeit in den Schulen zur Schließung pandemiebedingter Lernlücken mit dem Programm „Extra-Zeit zum Lernen in NRW“. In freiwilligen, außerschulischen Maßnahmen und Ferienprogrammen, die vor Ort von außerschulischen Trägern durchgeführt werden, können Schülerinnen und Schüler aller Leistungsniveaus, aller Schulformen und aller Jahrgänge ihre Lernrückstände gemeinsam abbauen.
Die flexible Gestaltung des Programms „Extra-Zeit“ erlaubt es, die außerschulischen Bildungsangebote auch außerhalb der Schulferien zum Beispiel an Wochenenden durchzuführen. Seit März 2021 ist es zudem möglich, Angebote auch für einen Drei-Stunden-Zeitraum (dann an mindestens zwei Tagen à drei Stunden) durchzuführen.
Hinweis: Seit dem 1. März 2022 findet die Antragstellung für das Förderprogramm „Extra-Zeit zum Lernen“ ausschließlich online statt. Digitale Anträge für alle drei Förderrichtlinien können über diesen Portallink bei Ihrer zuständigen Bewilligungsbehörde eingereicht werden: https://www.bildungsfoerderung-schule.nrw.de/onlineantrag#login
Angebote, für die ab sofort bei den Bezirksregierungen auf Grundlage der Förderrichtlinien eine Förderung beantragt werden kann:
- Allgemeinbildende Schulen (Allgemeine Schulen und Förderschulen): Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 13: Gruppenangebote zur individuellen fachlichen Förderung und Potenzialentwicklung
- Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und intensivpädagogischem Förderbedarf: Individuelle Bildungs- und Betreuungsangebote im häuslichen Umfeld als Einzelmaßnahme
- Berufsbildende Schulen (Allgemeine Berufskollegs und Berufskollegs als Förderschulen): Gruppenangebote zum Ausgleich möglicher entstandener Kompetenzdefizite sowie zur Sicherstellung des Ausbildungserfolges, insbesondere im dualen System; sowie Vorbereitung auf die Prüfung zum Erwerb allgemeinbildender und beruflicher Abschlüsse
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