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Ferientermine, bewegliche Ferientage und Termine zur Aushändigung der Halbjahreszeugnisse

Bewegliche Ferientage in Nordrhein-Westfalen

Neben den Ferien, die für ganz Nordrhein-Westfalen einheitlich festgelegt sind, stehen den Schulen pro Schuljahr drei (Schuljahr 2022/23, 2025/26, 2026/27 und 2027/28) ) bis vier (Schuljahr 2023/24, 2024/25, 2028/29 und 2029/30) bewegliche Ferientage zur Verfügung.

Wann genau diese sein sollen, entscheidet die Schulkonferenz im Einvernehmen mit dem Schulträger. Dabei muss mindestens einer der beweglichen Ferientage den Festen und Bräuchen vor Ort (zum Beispiel Karneval) entsprechend festgelegt werden. Weiterhin wird angestrebt, dass alle Schulen einer Gemeinde sich einvernehmlich für einen Termin entscheiden.

Die Entscheidung, wann die beweglichen Ferientage stattfinden sollen, ist spätestens acht Wochen vor Beginn der Sommerferien des kommenden Schuljahres zu treffen. Die Schulleitung gibt diese Termine unverzüglich an die Schülerinnen und Schüler, Eltern und die Schulaufsichtsbehörde weiter. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Ferienordnung für Nordrhein-Westfalen.

Termine für die Aushändigung der Halbjahreszeugnisse

Die Termine für die Aushändigung der Halbjahreszeugnisse  für die Schuljahre bis 2029/30 finden Sie hier.

Langfristige Sommerferienregelung bis 2030

2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
27.06. - 09.08. 22.06. - 04.08. 08.07.- 20.08

14.07. - 26.08.

20.07. - 01.09. 19.07. - 31.08. 10.07. - 22.08. 02.07. - 14.08. 24.06. - 06.08.

Grundlage für die Festlegung der Ferienregelung ist die "Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen" vom 15. Oktober 2020. Darin heißt es in Artikel 25:

(1) Die Ferien werden in erster Linie nach pädagogischen Gesichtspunkten festgesetzt. Ihre Gesamtdauer während eines Schuljahres beträgt, einschließlich von zwölf Samstagen, 75 Werktage. Dazu zählen auch einzelne bewegliche Ferientage.

(2) Die Sommerferien werden regional gestaffelt und unter Berücksichtigung der jeweiligen landesspezifischen Gegebenheiten für die einzelnen Länder von der Kultusministerkonferenz langfristig festgelegt. Dabei kann ein Zeitraum zwischen dem 20. Juni und dem 15. September ausgeschöpft werden.

(3) Die weiteren zusammenhängenden Ferienabschnitte werden von den Ländern festgelegt.

Dabei steht der Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler im Vordergrund. Dies ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen.

Unter den pädagogischen Gesichtspunkten wird demnach berücksichtigt,

  • dass Schülern kontinuierliche Lernzeiträume/ angemessene Rhythmisierung ermöglicht werden,
  • dass Prüfungsabläufe gesichert sind,
  • dass nach längeren Unterrichtsphasen Entspannungsphasen für Schüler festgelegt werden,
  • dass erlebnisorientierte Pädagogik (Projekte, Klassenfahrten) sowie Sportwettkämpfe auf das Schuljahr verteilt stattfinden können,
  • dass die zwei Schulhalbjahre in Bezug auf ihre Länge etwa vergleichbar sind, um auch formellen Anforderungen der Notengebung und Zeugniserteilung Rechnung zu tragen.

Alle weiteren Ferien (z. B. Osterferien, Herbstferien, Weihnachtsferien) werden von den Ländern festgelegt. Das Sekretariat der Kultusministerkonferenz stellt alle Ferientermine nach Schuljahren zusammen und veröffentlicht sie auf der Internetseite Ferien (kmk.org).