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Förderung von virtuellen Austauschformaten

Seit März 2020 ist wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie die Pflege von Schulpartnerschaften mit Schulen anderer Länder erheblich erschwert. Die nordrhein-westfälische Landesregierung unterstützt daher Schulen in Nordrhein-Westfalen beim virtuellen Austausch. 

Die Schulen in NRW werden darin unterstützt, Schulpartnerschaften online anzubahnen, aufzubauen bzw. bestehende zu erhalten und zu vertiefen. Zudem soll der Austausch innovativ mit digitalen Medien befördert werden. 

Dies betrifft folgende Förderprogramme: 

  • Begegnungsmaßnahmen im Rahmen von Schulpartnerschaften mit Israel, Palästina, Polen, Vereinigtes Königreich, Niederlande, Belgien
  • Vorbereitende Besuche von Lehrkräften im Rahmen von Schulpartnerschaften mit Israel, Palästina, Polen, Vereinigtes Königreich, Niederlande, Belgien

Schulen erhalten eine Förderung, um noch mehr online kommunizieren und gemeinsame Projekte digital umsetzen zu können. Zudem ist die Förderung innovativer Methoden der internationalen, digitalen Kooperation im schulischen Bereich und die Stärkung des Dialogs über geographische Grenzen hinweg sowohl in Europa als auch weltweit ein weiteres Ziel.

Alternativ zur realen Begegnung können Schulen auf Antrag die Begegnungsmaßnahmen virtuell durchführen. Hierzu dürfen Schulen in Nordrhein-Westfalen Mittel anteilig im Rahmen der Festbetragsfinanzierung von bis zu 20 Prozent (maximal aber 1000 Euro) geltend machen. 

Folgende Optionen im Bereich des Internationalen Austausches, die auch kombiniert werden dürfen, können zukünftig bezuschusst werden: 

  • Buchung virtueller Räume bzw. Videokonferenzsysteme von Drittanbietern, ggf. mit Moderation bzw. technischem Support (unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen) 
    Maximale Fördersumme: 500 Euro
  • Technische Ausstattung für Schulen zur Unterstützung von virtuellen Gruppenkonferenzen, z.B. Beamer, VR-Brillen, Kameras oder Lautsprecher, mit denen ganze Lerngruppen oder Teilgruppen erfasst werden können
    Maximale Fördersumme: 1000 Euro
  • Projektmaterialien mit begründeter Zweckbindung für den internationalen Austausch an der Schule
    Maximale Fördersumme: 250 Euro
  • Versandkosten für Projektmaterialien in die Partnerländer bzw. an die Partnerschule im Ausland im Rahmen eines bestehenden internationalen Kontaktes (z.B. Schulpartnerschaft oder individueller Schüleraustausch)
    Maximale Fördersumme: 100 Euro

Vergütung von externen Referentinnen bzw. Referenten (z.B. Werkvertrag oder Honorar anlässlich eines Pädagogischen Tages) zur fachlichen Begleitung eines Online-Projekts im schulischen Bereich (Schulpartnerschaften und individueller Schüleraustausch)
Maximale Fördersumme: 1000 Euro

Die Finanzierung von mobilen Endgeräten aus vorgenannten Mitteln ist ausgeschlossen.