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Gruppenangebote für Schülerinnen und Schüler von berufsbildenden Schulen

Gruppenangebote, um mögliche entstandene Kompetenzdefizite auszugleichen für Schülerinnen und Schüler von berufsbildenden Schulen (Allgemeine Berufskollegs und Berufskollegs als Förderschulen).

Gruppenangebote für Schülerinnen und Schüler von berufsbildenden Schulen

Ab 01. März 2022 findet die Antragsstellung für das Förderprogramm „Extra-Zeit zum Lernen“ ausschließlich online über folgenden Link statt: https://www.bildungsfoerderung-schule.nrw.de/onlineantrag#login

Informationen für Lehrkräfte am Berufskolleg

Wenn Lehrkräfte dies tun und die Schülerinnen und Schüler sie zum Angebot mitbringen, kann das hilfreich sein und ist somit wünschenswert.

Die Teilnahme ist freiwillig. Dennoch kann es sinnvoll sein, Schülerinnen und Schüler für die Angebote zu motivieren.

Ja. Mit Schulmail vom 16.09.2020 wurde ausdrücklich klargestellt, dass Lehrerinnen und Lehrer die Durchführung einer Maßnahme (Außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote in Coronazeiten) auch im Rahmen einer Nebentätigkeit unterstützen können. Diese Regelung hat weiterhin Bestand. 

Für verbeamtete Lehrkräfte gelten die §§ 48-58 des Landesbeamtengesetzes (LBG) und die Vorschriften der Nebentätigkeitsverordnung (NtV). Tarifbeschäftigte Lehrkräfte müssen ihrem Arbeitgeber Nebentätigkeiten rechtzeitig vorher schriftlich anzeigen (§ 3 Abs. 4 TV-L). Bei konkreten Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Dezernat 47 der für Sie zuständigen Bezirksregierung. 

Allgemeine Informationen

Ziel der Maßnahmen ist es, Schülerinnen und Schülern in unterschiedlichen Bildungsgängen am Berufskolleg die Möglichkeit zu bieten, durch bildungsgangspezifische Gruppenlernangebote pandemiebedingt entstandenen Kompetenzdefizite auszugleichen.

Die Lernangebote können die Aufarbeitung individueller pandemiebedingter Lerndefizite und die damit verbundene Vorbereitung auf Abschlussprüfungen zum Gegenstand haben. außerdem können auch Elemente zur Festigung von Basiskompetenzen und der Vermittlung von Lernstrategien aufgegriffen werden.

Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die ein allgemeines Berufskolleg oder ein Berufskolleg als Förderschule besuchen und durch die Corona-Pandemie entstandene Kompetenzdefizite ausgleichen möchten.

Die Lerngruppen bestehen jeweils aus 6 bis 12 Schülerinnen und Schülern der Berufskollegs.

Die Angebote können ab dem 1. März 2021 bis zum 6. August 2023 stattfinden. Auch Angebote an den Wochenenden oder an Nachmittagen sind möglich.

Die Angebote finden an mindestens einem Tag statt, sechs Zeitstunden sind pro Tag grundsätzlich vorgesehen. Abweichend davon kann eine Aufteilung der sechs Zeitstunden auf zwei Tage mit jeweils drei Zeitstunden erfolgen, in diesem Fall verlängert sich der Durchführungszeitraum entsprechend. Die Beantragung von Fördermitteln hat in der Tagesstruktur (sechs Zeitstunden pro Tag) zu erfolgen.

Informationen für Eltern und Schülerinnen und Schüler

Informationen zu den regionalen Angeboten können Sie über die Schulträger oder Schulen erhalten.

Die Teilnahme an dem Angebot ist für die Schülerinnen und Schüler kostenlos. Sollte eine Mittagsverpflegung bereitgestellt werden, kann hierfür ein Beitrag erhoben werden, sofern ein bereitgestelltes Mittagessen in Anspruch genommen wird.

Die Teilnahme an diesen außerschulischen Angeboten ist freiwillig und bedarf grundsätzlich keiner Bescheinigung durch die Schule. Die Teilnahmemöglichkeit ergibt sich aus den verfügbaren Angeboten und Plätzen. Über die Teilnahmezulassung entscheidet der Maßnahmenträger.

Informationen für Maßnahmenträger

Förderfähig ist die Durchführung von außerschulischen Lernangeboten an berufsbildenden Schulen. Eine Förderung kann bewilligt werden, wenn u.a. die Voraussetzungen von Nr. 4 der Richtlinie über die Förderung von außerschulischen Bildungs- und Betreuungsangeboten in Coronazeiten zur Reduzierung pandemiebedingter Benachteiligungen durch Gruppenlernangebote für Schülerinnen und Schüler von berufsbildenden Schulen  vom 1. März 2021 erfüllt sind.

Anträge können gestellt werden durch Schulträger (Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände sowie Landschaftsverbände in ihrer Funktion als Träger öffentlicher Schulen und Träger genehmigter Ersatzschulen) sowie durch gemäß AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifizierte Träger und durch Hochschulen mit Körperschaftsstatus gemäß §§ 2 Abs. 1 i.V.m. 1 Abs. 2 des Hochschulgesetzes und des Kunsthochschulgesetzes.

Die Förderung wird bei der zuständigen Bezirksregierung (Dezernat 48) ab 01. März 2022 ausschließlich online beantragt. Die Antragsstellung erfolgt über folgenden Link: https://www.bildungsfoerderung-schule.nrw.de/onlineantrag#login

Zuwendungsfähige Gesamtausgaben sind die entstehenden Personal- und Sachausgaben in Höhe von 455 Euro pro Gruppe pro Tag. Gefördert werden bis zu 80 vom Hundert der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Mindestens 20 vom Hundert der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sind als Eigenanteil zu erbringen.
 

Grundsätzlich werden die Angebote selbstständig durch den Maßnahmenträger (Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände sowie Landschaftsverbände in ihrer Funktion als Träger öffentlicher Schulen, Träger genehmigter Ersatzschulen und durch gemäß AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifizierte Träger oder die Hochschulen mit Körperschaftsstatus gemäß §§ 2 Abs. 1 i.V.m. 1 Abs. 2 des Hochschulgesetzes und des Kunsthochschulgesetzes durchgeführt. Die Angebote können aber ggf. auch von Dritten organisiert werden, sofern eine Weiterleitung der Fördermittel zugelassen wurde.

Da es sich um außerschulische Angebote handelt, hat die für die außerschulische Veranstaltung zuständige Institution (der antragsberechtigte Schulträger,der nach AZAV zertifizierte Träger oder die Hochschule mit Körperschaftsstatus gemäß §§ 2 Abs. 1 i.V.m. 1 Abs. 2 des Hochschulgesetzes und des Kunsthochschulgesetzes) einen geeigneten Unfallversicherungsschutz für Schülerinnen und Schüler sicherzustellen.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei den Bezirksregierungen

Stadtansicht Arnsberg mit überblendetem Schriftzug "Arnsberg"

 

 

 

 

 

 

 

Irmtraud Hirte
Laurentiusstr. 1

59821 Arnsberg

Telefon: 02931/82-3480
Telefax: 02931/82-40412

E-Mail: irmtraud.hirte [at] bra.nrw.de

 

Matthias Kropf
Laurentiusstr. 1

59821 Arnsberg
Telefon: 02931/82-3148

E-Mail: matthias.kropf [at] bra.nrw.detarget="_blank"

 

Stadtansicht Münster mit überblendetem Schriftzug "Münster"

Danica Majinovic
Tel.: 05231/714821
EMail: danica.Majinovic [at] brdt.nrw.derel=" noopener" target="_blank"

Stadtansicht Düsseldorf mit überblendetem Schriftzug "Düsseldorf"

Mohamed Al Muchtar
Tel.: 0211/475-4579
Email: Mohamed.AlMuchtar [at] brd.nrw.de

Stadtansicht Köln mit überblendetem Schriftzug "Köln"

Peter Marx
peter.marx [at] brk.nrw.de
0221-147-2552

Susanne Larfeld
susanne.larfeld [at] brk.nrw.de
0221-147-3852

Stadtansicht Münster mit überblendetem Schriftzug "Münster"

Semjon Balster
Semjon.Balster [at] bezreg-muenster.nrw.de
0251-411-4422