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Gruppenangebote zur individuellen fachlichen Förderung und Potenzialentwicklung

für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 13 an allgemeinbildende Schulen (Allgemeine Schulen und Förderschulen)

Gruppenangebote zur individuellen fachlichen Förderung und Potenzialentwicklung

Ab 01. März 2022 findet die Antragsstellung für das Förderprogramm „Extra-Zeit zum Lernen“ ausschließlich online über folgenden Link statt: https://www.bildungsfoerderung-schule.nrw.de/onlineantrag#login

Allgemeine Informationen

Zielsetzung ist es, mit außerschulischen Maßnahmen die individuelle fachliche Förderung und Potenzialentwicklung von Schülerinnen und Schülern vor dem Hintergrund der pandemiebedingten Einschränkungen zu unterstützen.

Es können Elemente aus den folgenden Bereichen aufgegriffen werden:

  • Aufarbeitung individueller pandemiebedingter Lerndefizite
  • Festigung von Basiskompetenzen
  • Vermittlung von Lernstrategien und Strategien zum selbstregulierten Lernen
  • Angebote zum sozialen, motorischen und sprachlichen Lernen
  • Aktivitäten und Maßnahmen zur Ermöglichung von Selbstwirksamkeitserfahrungen
  • Angebote aus den Bereichen berufliche Orientierung und individuelle Bildungsplanung
  • Angebote aus dem Bereich Zukunftskompetenzen (z.B. Digitalisierung, Verbraucherbildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung)
  • Vorbereitung auf Abschlussprüfungen

Die Angebote sollen, sofern vor Ort die Voraussetzungen hierfür vorhanden sind, sinnvoll mit dem Einsatz digitaler Medien ergänzt werden sowie Verknüpfungen von fachlichen Lerngelegenheiten mit Elementen der Potenzialentfaltung und Persönlichkeitsbildung schaffen (z.B. in Form von pädagogisch ausgerichteten Exkursionen und Freizeitangeboten).

An den Angeboten können interessierte Schülerinnen und Schüler aller allgemeinbildenden Schulformen aus den Jahrgangsstufen 1 bis 13 teilnehmen, auch solche mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung.

Die Gruppengröße beträgt 8 bis 15 Teilnehmende. Dabei können die Gruppen auch aus Schülerinnen und Schülern verschiedener Schulen, Schulformen und Jahrgänge zusammengesetzt sein. Ebenso möglich sind Gruppenangebote mit einem thematischen Schwerpunkt oder einer Festlegung auf bestimmte Schulformen, Schulstufen oder bestimmte Jahrgangsstufen.

Die Angebote können ab dem 1. März 2021 bis zum 6. August 2023 stattfinden. Auch Angebote an den Wochenenden oder an Nachmittagen sind möglich.

Die Angebote finden an mindestens einem Tag statt, sechs Zeitstunden sind pro Tag grundsätzlich vorgesehen. Abweichend davon kann eine Aufteilung der sechs Zeitstunden auf zwei Tage mit jeweils drei Zeitstunden erfolgen, in diesem Fall verlängert sich der Durchführungszeitraum entsprechend. Die Beantragung von Fördermitteln hat in der Tagesstruktur (sechs Zeitstunden pro Tag) zu erfolgen.

Informationen für Eltern

Informationen zum regionalen Angebot und den Anmeldemöglichkeiten können Sie über die Schulträger und die Schulen erhalten.

Die Teilnahme an diesen außerschulischen Angeboten ist freiwillig und bedarf grundsätzlich keiner Bescheinigung durch die Schule. Die Teilnahmemöglichkeit ergibt sich aus den verfügbaren Angeboten und Plätzen. Über die Teilnahmezulassung entscheidet der Maßnahmenträger.

Informationen für Lehrkräfte

Sofern Lehrkräfte diese in Absprache mit den Eltern zur Verfügung stellen ist das hilfreich und daher wünschenswert.

Die Teilnahme ist freiwillig. Dennoch kann es sinnvoll sein, Schülerinnen und Schüler als Lehrkraft für die Angebote zu motivieren.

Ja. Mit Schulmail vom 16.09.2020 wurde ausdrücklich klargestellt, dass Lehrerinnen und Lehrer die Durchführung einer Maßnahme (Außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote in Coronazeiten) auch im Rahmen einer Nebentätigkeit unterstützen können. Diese Regelung hat weiterhin Bestand.

Für verbeamtete Lehrkräfte gelten die §§ 48-58 des Landesbeamtengesetzes (LBG) und die Vorschriften der Nebentätigkeitsverordnung (NtV). Tarifbeschäftigte Lehrkräfte müssen ihrem Arbeitgeber Nebentätigkeiten rechtzeitig vorher schriftlich anzeigen (§ 3 Abs. 4 TV-L). Bei konkreten Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Dezernat 47 der für Sie zuständigen Bezirksregierung. 

Informationen für Maßnahmenträger

Förderfähig ist die Durchführung von außerschulischen Gruppenangeboten für die individuelle fachliche Förderung und Potenzialentwicklung von Schülerinnen und Schülern. Eine Förderung kann bewilligt werden, wenn u.a. die Voraussetzungen von der Nr. 4  der Richtlinie über die Förderung von außerschulischen Bildungs- und Betreuungsangeboten in Coronazeiten zur Reduzierung pandemiebedingter Benachteiligungen durch Gruppenangebote für die individuelle fachliche Förderung und Potenzialentwicklung von Schülerinnen und Schülern von allgemeinbildenden Schulen  vom 1. März 2021 erfüllt sind.

Anträge können gestellt werden durch Schulträger (Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände sowie Landschaftsverbände in ihrer Funktion als Träger öffentlicher Schulen und Träger genehmigter Ersatzschulen), durch anerkannte Träger der freien Jugendhilfe (gemäß § 75 SGB VIII), sowie durch Hochschulen mit Körperschaftsstatus gemäß §§ 2 Abs. 1 i.V.m. 1 Abs. 2 des Hochschulgesetzes und des Kunsthochschulgesetzes.   

Grundsätzlich werden die Angebote selbstständig durch den Maßnahmenträger (Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände sowie Landschaftsverbände in ihrer Funktion als Träger öffentlicher Schulen, Träger genehmigter Ersatzschulen und durch anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII sowie Hochschulen mit Körperschaftsstatus gemäß §§ 2 Abs. 1 i.V.m. 1 Abs. 2 des Hochschulgesetzes und des Kunsthochschulgesetzes) durchgeführt. Die Angebote können aber ggf. auch durch Dritte organisiert werden, sofern eine Weiterleitung der Fördermittel zugelassen wurde.

Die Förderung wird bei der zuständigen Bezirksregierung (Dezernat 48) ab 01. März 2022 ausschließlich online beantragt. Die Antragsstellung erfolgt über folgenden Link: https://www.bildungsfoerderung-schule.nrw.de/onlineantrag#login

Zuwendungsfähige Gesamtausgaben sind die entstehenden Personal- und Sachausgaben in Höhe von 500 Euro pro Gruppe pro Tag. Gefördert werden bis zu 80 vom Hundert der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (400 Euro). Mindestens 20 vom Hundert der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (100 Euro) sind als Eigenanteil zu erbringen.

Da es sich um außerschulische Angebote handelt, hat die für die außerschulische Veranstaltung zuständige Institution (der antragsberechtigte Schulträger, der anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, Hochschulen mit Körperschaftsstatus gemäß §§ 2 Abs. 1 i.V.m. 1 Abs. 2 des Hochschulgesetzes und des Kunsthochschulgesetzes) einen geeigneten Unfallversicherungsschutz für Schülerinnen und Schüler sicherzustellen.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei den Bezirksregierungen

Stadtansicht Arnsberg mit überblendetem Schriftzug "Arnsberg"

 

 

 

 

 

 

 

Irmtraud Hirte
Laurentiusstr. 1

59821 Arnsberg

Telefon: 02931/82-3480
Telefax: 02931/82-40412

E-Mail: irmtraud.hirte [at] bra.nrw.de

 

Matthias Kropf
Laurentiusstr. 1

59821 Arnsberg
Telefon: 02931/82-3148

E-Mail: matthias.kropf [at] bra.nrw.de

 

Stadtansicht Münster mit überblendetem Schriftzug "Münster"

Danica Majinovic
Tel.: 05231/714821
EMail: danica.Majinovic[at]brdt.nrw.detarget="_blank"

Stadtansicht Düsseldorf mit überblendetem Schriftzug "Düsseldorf"

Mohamed Al Muchtar
Tel.: 0211/475-4579
Email: Mohamed.AlMuchtar[at]brd.nrw.de

Stadtansicht Köln mit überblendetem Schriftzug "Köln"

Peter Marx
peter.marx [at] brk.nrw.de
0221-147-2552

Susanne Larfeld
susanne.larfeld [at] brk.nrw.de
0221-147-3852

Stadtansicht Münster mit überblendetem Schriftzug "Münster"

Semjon Balster
Semjon.Balster [at] bezreg-muenster.nrw.de
0251-411-4422