Logo Bildungsland NRW - Bildungsportal

23.03.2017 Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen – RISU-NRW

An die
Schulleitungen
der allgemeinbildenden Schulen
und der Weiterbildungskollegs
des Landes

nachrichtlich
an die Leitungen der Abteilung 4 bei den Bezirksregierungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die überarbeiteten Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen – kurz RISU-NRW – werden Ihnen in den nächsten Tagen als Heft 1031/1 in der Schriftenreihe „Schule in NRW“ zugesandt. Zusätzlich können Sie die aktuelle Version der RISU-NRW als PDF-Datei unter der Adresse

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Erlasse/RiSU-…

herunterladen.

Wie auch die bisher gültige RISU-NRW basiert die Neufassung auf der aktuellen „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen“ der KMK. Abweichungen davon werden durch den Einführungserlass zur RISU-NRW geregelt.

In der Überarbeitung der RISU-NRW wurde neben redaktionellen Änderungen eine Anpassung an die geltende Rechtslage vorgenommen, u. a. ist der Text nun vollständig auf die CLP-Verordnung/GHS umgestellt worden.

Die Neuregelungen betreffen im Wesentlichen den Gefahrstoffteil. Hier sind vor allem zu nennen:
• Umsetzung der aktuellen Gefahrstoffverordnung (I – 3.1.1)
• Umsetzung der CLP-Verordnung/GHS (I – 3.2.1, I – 3.5, I - 3.6, I – 3.12.1, III – 2.1.2, III – 2.1.3, III – 2.5)
• Gefährdungsbeurteilung (I – 3.2.2, I – 3.4, III – 2.4.1)
• Umsetzung der TRGS 510 zur Lagerung von Gefahrstoffen (I –3.12.2, I – 3.12.3, III – 1.2)
• Druckgasbehälter und Kartuschenbrenner (I – 3.1.10, I – 5.1, I – 5.4)
• Konkretisierung der Tätigkeitsbeschränkungen für werdende Mütter (I – 3.7)

Die Verantwortlichkeit für den Arbeitsschutz liegt im Bereich der inneren Schulangelegenheiten gem. § 59 SchulG bei der Schulleitung. Bitte stellen Sie sicher, dass die Neuregelungen der RISU-NRW Gegenstand in den betreffenden Fachkonferenzen sind und dies dokumentiert wird.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Fachaufsicht der Bezirksregierungen.

Arnsberg: Frau OStD‘in Uta Diers
uta.diers [at] bra.nrw.de (uta[dot]diers[at]bra[dot]nrw[dot]de)

Düsseldorf: Frau LRSD‘in Dr. Domrose
anke.domrose [at] brd.nrw.de (anke[dot]domrose[at]brd[dot]nrw[dot]de)

Köln: Herr LRSD Dirk Schnelle
dirk.schnelle [at] bezreg-koeln.nrw.de (dirk[dot]schnelle[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de)

Münster und Detmold: Frau LRSD‘in Sowa-Dingemann
monika.sowa-dingemann [at] bezreg-muenster.nrw.de (monika[dot]sowa-dingemann[at]bezreg-muenster[dot]nrw[dot]de)


Mit freundlichen Grüßen
Ludwig Hecke




Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes

Nordrhein-Westfalen (MSW NRW) übermittelt.



Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte direkt an Joachim Schöpke, joachim.schoepke [at] msw.nrw.de (joachim[dot]schoepke[at]msw[dot]nrw[dot]de)