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[23.05.2017] Zentrale Prüfungen 10 Englisch für den Mittleren Schulabschluss im Schuljahr 2016/17

Sehr geehrte Schulleiterin, sehr geehrter Schulleiter,

zu den am 18.05.2017 geschriebenen Zentralen Prüfungen für den mittleren Schulabschluss im Fach Englisch haben uns zahlreiche Rückmeldungen erreicht. Die Aufgaben wurden vielfach vom Anforderungsniveau höher als in den vorangegangenen Jahren empfunden. Dabei bezogen sich die Rückmeldungen insbesondere auf den Aufgabenteil Hörverstehen, sowohl was die Wahrnehmung als auch den Inhalt (Bezugskultur Südafrika) angeht. Eine Online-Petition hat mehrere Zehntausend Unterstützerinnen und Unterstützer gefunden, wobei allerdings der Anteil direkt betroffener Schülerinnen und Schüler offen ist. Es gab allerdings auch Rückmeldungen, in denen die Aufgaben als anspruchsvoll, aber gut lösbar bezeichnet wurden.

Selbstverständlich haben diese Rückmeldungen dazu geführt, dass das Ministerium und QUA-LiS noch einmal geprüft haben, ob die Prüfungen lehrplankonform und fachlich korrekt waren. Zu Ihrer Information möchte ich kurz auf den Entstehungsprozess der Prüfungsaufgaben eingehen. Alle schriftlichen Aufgaben der ZP 10 in NRW werden in einem komplexen und sorgfältigen, mehrere Stufen der Qualitätssicherung beinhaltenden Verfahren entwickelt und dabei nicht nur auf ihre curriculare und fachliche Korrektheit, sondern auch auf ihre Eignung und Fairness im Hinblick auf die Leistungserwartungen an die Schülerinnen und Schüler überprüft, bevor sie am Prüfungstag zum Einsatz kommen.

Dieses Verfahren zur Qualitätssicherung durchläuft immer folgende Schritte:
Es werden zunächst Textgrundlagen, Aufgaben sowie Bewertungsvorgaben von einer 'Steuerungsgruppe' aus erfahrenen Lehrkräften aus der Schulleitung der verschiedenen an den Prüfungen beteiligten Schulformen sowie Dezernentinnen und Dezernenten aus der unteren und oberen Schulaufsicht mit Expertise für das jeweilige Fach geprüft. Daran schließt sich ein 'Praxischeck' an. Fachlehrkräfte, die bis dahin nicht an der Aufgabenentwicklung beteiligt waren, lösen die Aufgaben aus der Schülerperspektive und prüfen auch die Bewertungsvorgaben. Anschließend werden sie von Hochschullehrerinnen und -lehrern wissenschaftlich begutachtet.

Alle am Entwicklungsprozess beteiligten Gremien und Personen haben die Eignung der Aufgaben, sowie deren Konformität mit den Lehrplänen und mit den im Sommer 2015 veröffentlichten Prüfungsvorgaben für 2017 bestätigt. Trotzdem wurden diese Aufgaben in der Anforderungshöhe diesem Jahr als besonders herausfordernd empfunden.

Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium auch nach Rücksprache mit betroffenen Lehrer- und Elternverbänden entschieden, den Lehrkräften ergänzende Hinweise zur Beurteilung der Schülerleistungen zur Verfügung zu stellen und die bestehenden Bewertungsvorgaben anzupassen. Ziel ist es dabei, dafür Sorge zu tragen, dass der diesjährige Jahrgang mit Blick auf das als zu hoch empfundene Anforderungsniveau der Aufgaben und die im Prüfungsverlauf entstandenen Irritationen angemessen und fair bewertet wird. Im Bereich Hörverstehen wurden einige Teilaufgaben aus der Bewertung herausgenommen. Bei erfolgreicher Lösung dieser Teilaufgaben können Schülerinnen und Schüler aber Bonuspunkte gutgeschrieben werden und somit andere nicht erfüllte Prüfungsteile ausgleichen. Die Notentabelle ist entsprechend angepasst worden. In anderen Prüfungsbereichen ist der Bewertungsspielraum erweitert worden, um dem vorausgegangenen Unterricht noch stärker Rechnung tragen zu können. Die weiteren Hinweise und das angepasste Bewertungsraster stehen auf dem Ihnen bekannten Downloadserver (Login erforderlich) in der Zeit von Dienstag, den 23. Mai 2017, 12.00 bis 17.30 Uhr sowie Mittwoch, den 24. Mai 2017, 8.00 bis 17.30 ‚Uhr zum Download bereit.

Bitte weisen Sie Ihre Fachlehrkräfte darauf hin, so dass diese Eröffnung weiterer Spielräume zur Bewertung ausreichend genutzt wird.

Darüber hinaus bitte ich Sie, Schülerinnen und Schülern, die auch unter diesen geänderten Voraussetzungen dennoch von einer Wiederholung der Klausur Gebrauch machen wollen, eine Teilnahme am Nachschreibetermin für die ZP 10 in Englisch zu ermöglichen. Dies sollte nach vorheriger Beratung durch ihre Lehrkräfte, aber vor Bekanntgabe der Note geschehen und mit dem Hinweis verbunden sein, dass es sich bei der Klausur für den Nachschreibetermin um bereits im oben beschriebenen Verfahren erarbeitete, den Lehrplananforderungen entsprechende und damit dem Haupttermin vergleichbare Aufgaben handelt.

Ich bitte Sie herzlich um Unterstützung der getroffenen Entscheidungen und danke Ihnen sowie den beteiligten Kolleginnen und Kollegen dafür.

Wie in jedem Jahr, werden die ZP 10 auch in diesem Jahr evaluiert. Dies wird besonders mit Blick auf die Vorbereitung und Durchführung der ZP 10 Englisch im Jahr 2018 erfolgen, um möglichst zu vermeiden, dass sich Irritationen, wie es sie in diesem Jahr gegeben hat, wiederholen.

Mit freundlichen Grüßen
Ludwig Hecke


Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an Frau Mikat, eva-maria.mikat [at] msw.nrw.de (eva-maria[dot]mikat[at]msw[dot]nrw[dot]de)