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Pilotprojekt KIMADU

Schülerinnen und Schüler sitzen an einem Tisch mit Laptops und Unterlagen und testen das Lernen mit KI-Unterstützung.

Pilotprojekt KIMADU

Integration Künstlicher Intelligenz in den Mathematik- und Deutschunterricht

Logo aus einem Netzwerk-Symbol und dem Schriftzug KIMADU

Vor dem Hintergrund der rasanten Entwicklung von Technologien generativer Künstlicher Intelligenz (KI), ihrer zunehmenden gesellschaftlichen Nutzung sowie der zahlreichen Fragen, die sich daraus für die Bildungspolitik und Schulen ergeben, unterstützt das Ministerium für Schule und Bildung mit dem Projekt KIMADU der Universität Siegen allgemeinbildende weiterführende Schulen in Nordrhein-Westfalen bei dem lernförderlichen Einsatz von Large Language Models. 

Ziel ist die wissenschaftlich begleitete Entwicklung und Erprobung von lernförderlichen Unterrichtskonzepten im Mathematik- und Deutschunterricht der Sekundarstufe I. Im Mittelpunkt stehen dabei die Förderung von Basiskompetenzen und die Entwicklung weiterführender Kompetenzen in den Fächern Deutsch und Mathematik, das koaktive Lernen mit generativer KI sowie die Förderung zukunftsfähiger Kompetenzen wie den 4K (Kommunikation, Kooperation, Kreativität und kritisches Denken).

Mit Blick auf die in den entwickelten Lehr-Lernszenarien vermittelten Kompetenzen werden alternative Leistungsüberprüfungsformate für die Fächer Deutsch und Mathematik in der Sekundarstufe I gemäß den rechtlichen Bestimmungen gemäß APO-SI § 6 konzipiert, die eine prozessbezogene Leistungsbewertung berücksichtigen und dabei auch kooperative, kommunikative, kritisch-reflexive und kreative Lernprozesse einbeziehen.

Das Projekt basiert auf den Gesetzen und Vorgaben des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen und berücksichtigt die Rahmenrichtlinien des Referenzrahmens Schulqualität NRW, des Impulspapiers II und des Medienkompetenzrahmens NRW. 

Das Projekt KIMADU wird an den Schulen über einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren durchgeführt. Start ist der 1. Februar 2025, Projektende der 31. Juli 2027. 

 

 

Für die Teilnahme können sich alle allgemeinbildenden weiterführenden Schulen in Nordrhein-Westfalen bewerben, die aktiv an dem Forschungsvorhaben mitwirken und innovative Ansätze fördern wollen. 

Bewerben können sich demnach Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien sowie Gesamt-, Sekundar- und Primusschulen.

Es werden ausdrücklich auch Schulen ermutigt, sich zu bewerben, die bislang noch wenig Erfahrung in der digitalisierungsbezogenen Schul- und Unterrichtsentwicklung haben. Insgesamt können bis zu 25 Schulen aufgenommen werden. Da die Schulen wissenschaftlich eng begleitet und unterstützt werden, ist eine größere Anzahl an teilnehmenden Schulen leider nicht möglich. 

Bewerbungsschluss ist der 22. November 2024.

Sie können sich online bewerben unter:

KI-Pilotprojekt KIMADU | Beteiligung NRW Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

www.kimadu.de

 

 

Voraussetzungen für die Teilnahme sind

  • eine flächendeckende stabile WLAN-Infrastruktur über das gesamte Schul-gebäude sowie mindestens zwei Klassensätze an modernen digitalen Endgeräten (vorzugsweise Notebooks oder iPads mit Tastaturen und digitalen Stiften);
  • jeweils ein skizziertes Unterrichtsvorhaben für den Einsatz generativer KI in den Fächern Mathematik und Deutsch;
  • die Bereitschaft über den gesamten Projektzeitraum aktiv an der Entwicklung von Lehr-Lernkonzepten und neuen Leistungsüberprüfungsformaten sowie deren Dokumentation mitzuwirken; 
  • eine positive Beschlussfassung von Lehrer- und Schulkonferenz mit klarer Mehrheit (auch möglich als Eilentscheidung gem. § 67 Absatz 4 SchulG);

Der Einsatz generativer KI bietet ganz neue Möglichkeiten, Schülerinnen und Schüler bei dem Erwerb fachlicher und zukunftsfähiger Kompetenzen individuell zu fördern.  

Mit dem Pilotprojekt KIMADU unterstützt das Ministerium für Schule und Bildung zusammen mit der Universität Siegen die Schulen bei dieser wichtigen Aufgabe. Zugleich schafft das Pilotprojekt für Schulen die Möglichkeit, in einem geschützten Rahmen den sicheren Umgang mit KI im Fachunterricht und in Leistungsüberprüfungen zu erproben. 

Im Rahmen des Projekts entwickeln und erproben Ihre Fachschaften wissenschaftlich begleitet und zusammen mit anderen teilnehmenden Schulen Lehr-Lernszenarien und alternative Leistungsüberprüfungsformate für das koaktive Lernen mit generativer KI. Formate, die sich bewährt haben, werden in die schulinternen Lehrpläne der Fächer Mathematik und Deutsch implementiert. Abschließend werden Sie dabei unterstützt, das Medienkonzept Ihrer Schule um den kompetenzfördernden Einsatz von generativer KI zu erweitern.  

Das Projektteam der Universität Siegen wird Ihre Schule im Rahmen eines Schulbesuchs – ausgehend von dem digitalisierungsbezogenen Entwicklungsstand und den Bedarfen Ihrer Schule – bei der Ausarbeitung des Zielvorhabens beraten und Sie auf dem neuesten Stand der Forschung fachlich unterstützen. 

Darüber hinaus werden verschiedene Unterstützungsformate angeboten, darunter zehn eintägige Fachtagungen, die in Kooperation mit der QUA-LiS NRW als Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden. Im Rahmen der Fachtagungen werden seitens der Universität Siegen wissenschaftliche Vorträge und praxisnahe Workshops zu ausgewählten fachlichen Themenstellungen angeboten. Zudem dienen die Fachtagungen der Vernetzung und ermöglichen den teilnehmenden Projektkoordinierenden, sich in einem iterativen Prozess über erprobte Lehr-Lernszenarien auszutauschen, diese gemeinsam zu reflektieren und weiterzuentwickeln. Nach den Fachtagungen folgt jeweils ein Erprobungszeitraum, der durch online durchgeführte Follow-up-Termine reflektiert wird. Zusätzlich wird eine wöchentliche Online-Sprechstunde für individuelle Beratungen angeboten. 

Indem ausgewählte Lehr-Lernszenarien und Unterrichtsmaterialien in einem Best Practice-Band zur Verfügung gestellt und als Open Educational Resources auf der Webseite www.lernen-digital.nrw veröffentlicht werden, können auch alle weiteren Schulen von Ihren Projektergebnissen profitieren.

Mit Ihrer Teilnahme leistet Ihre Schule einen aktiven Beitrag zur innovativen Schul- und Unterrichtsentwicklung.

Vorausgesetzt werden

  • die Benennung je einer projektkoordinierenden Lehrkraft für das Fach Deutsch und für das Fach Mathematik. Die Schulleitung stellt darüber hinaus sicher, dass die Koordinatorinnen und Koordinatoren sowie der/die Digitalisierungsbeauftragte für die 10 Fachtagungen innerhalb des Projektzeitraums, zusätzliche fachspezifische Angebote sowie ggf. weitere Projekttermine freigestellt werden. Die Schule wird gebeten, frühzeitig Vertreterinnen und Vertreter einzusetzen, um eine kontinuierliche Beteiligung sicherzustellen. Hierbei sind die Belange von teilzeitbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrern gem. §17 ADO besonders zu berücksichtigen, um eine erfolgreiche Teilnahme entsprechend der reduzierten Pflichtstundenzahl zu gewährleisten.
  • die aktive Mitwirkung an der Entwicklung von Lehr-Lernkonzepten sowie neuen Leistungsüberprüfungsformaten. Dies umfasst:
  • die Entwicklung und Erprobung lernförderlicher Lehr-Lernszenarien und alternativer Leistungsüberprüfungsformate mit generativer KI sowie deren Implementierung in die schulinternen Curricula
  • die Ermöglichung von Unterrichts- und Schulbesuchen zur Evaluation
  • die Ermöglichung von Datenerhebungen für wissenschaftliche Zwecke (z.B. Videografie, Audiografie) sowie die Einholung entsprechender Forschungseinwilligungen gemäß § 120 Abs. 4 SchulG
  • die projektbegleitende Dokumentation und Veröffentlichung von Best Practice-Beispielen als Open Educational Resources auf der Webseite www.lernen-digital.nrw.
  • die Bereitschaft zu einer engen Zusammenarbeit mit dem Projektteam der Universität Siegen
  • die Bereitschaft, das Projektteam der Universität Siegen hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen sowie
  • die Bereitschaft zur Vernetzung mit den teilnehmenden Schulen.

Die Auswahl der teilnehmenden Schulen erfolgt durch eine Auswahlkommission bestehend aus den schulfachlichen Dezernentinnen und Dezernenten, den Dezernenten Bildung in der digitalen Welt sowie dem Projektteam der Universität Siegen. Auswahlkriterien sind neben einer guten informationstechnologischen Ausstattung insbesondere die Motivation des Kollegiums, innovative Lehr-Lernszenarien mit generativer KI zu entwickeln und zu erproben sowie ein Konzept zu erstellen, um KI langfristig im Unterricht zu implementieren. 

In den ersten beiden Dezemberwochen führt das Projektteam der Universität Siegen mit den Schulen in der engeren Auswahl ein digitales Vorgespräch, um einen Eindruck über Motivation und Ausstattung der Schulen als wesentliche Gelingensbedingungen zu gewinnen. 

Die endgültige Entscheidung wird den Schulen in der Woche vom 16. – 20. Dezember durch die für Ihren Regierungsbezirk zuständigen Dezernenten Bildung in der digitalen Welt mitgeteilt:

  • BR Arnsberg: digitale-bildung[at]bra.nrw.de (digitale-bildung[at]bra[dot]nrw[dot]de) 
  • BR Detmold: klaus.twelsiek[at]bezreg.detmol.nrw.de (klaus[dot]twelsiek[at]bezreg[dot]detmol[dot]nrw[dot]de) 
  • BR Düsseldorf: michael.vagedes[at]brd.nrw.de (michael[dot]vagedes[at]brd[dot]nrw[dot]de) 
  • BR Köln: ulrich.nachtkamp[at]brk.nrw.de (ulrich[dot]nachtkamp[at]brk[dot]nrw[dot]de) 
  • BR Münster: harald.melching[at]brm.nrw.de (harald[dot]melching[at]brm[dot]nrw[dot]de) 

Das Ministerium für Schule und Bildung stellt den teilnehmenden Schulen für den Projektzeitraum kostenfrei Zugänge zu Large Language Models über den Anbieter TOBIT Laboratories AG sowie Lizenzen der App fiete.ai zur Verfügung. Die Anbieter sind im Hinblick auf die fachdidaktisch unterschiedlichen und sich ergänzenden Einsatzmöglichkeiten im Unterricht gezielt ausgewählt worden. Die Arbeit mit den Large Language Models findet unter Berücksichtigung der DSGVO und eines mit der LDI NRW abgestimmten Datenschutzkonzepts statt.

Datenschutzrechtlich ist die Schule die verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO und legt damit für die Verarbeitung der Daten von Schülerinnen und Schülern die Zwecke und Mittel fest (siehe Legaldefinition in Art. 4 Nr. 7 DSGVO). Die Schulleitung ist innerhalb der Schule als verantwortliche Stelle für die Umsetzung und Einhaltung des Datenschutzes organisatorisch zuständig.