Hintergrundberichte
Leistungsstark – Vielfältig – Individuell – Sozial: Masterplan ist ein umfassendes Konzept für eine starke Grundschule
Mit dem Masterplan Grundschule erfüllt die Landesregierung einen zentralen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag im Schulbereich und unterstützt damit die mit ca. 2.800 Schulen größte Schulform des Landes Nordrhein-Westfalen.
Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten zu Beginn des Schuljahres 2020/2021
Im Schuljahr 2020/2021 soll der Schul- und Unterrichtsbetrieb in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden.
LOGINEO NRW LMS – Lernmanagementsystem für Schulen in NRW
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt ab sofort den öffentlichen Schulen und Ersatzschulen in privater Trägerschaft mit dem Lernmanagementsystems eine Lernplattform kostenlos zur Verfügung. Das Lernmanagementsystem LOGINEO NRW LMS soll das Lernen auf Distanz erleichtern und zugleich dazu beitragen, Lehr- und Lernprozesse auch im Präsenzunterricht digital zu unterstützen.
Aktionsplan „Schwimmen lernen in Nordrhein-Westfalen 2019 bis 2022“
Mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket will die Landesregierung die Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen verbessern.
Schulversuch Talentschulen
Der Schulversuch soll zeigen, ob die Leistungen und Erfolge von Schülerinnen und Schülern an Schulen in Stadtteilen mit großen sozialen Herausforderungen durch besondere unterrichtliche Konzepte, zusätzliche Ressourcen und Unterstützung bei der Schulentwicklung nachweisbar gesteigert werden können.
Schulfach Wirtschaft
Das Fach „Wirtschaft“ wird vom Schuljahr 2020/21 an allen weiterführenden allgemeinbildenden Schulen Pflichtfach werden. An den Gymnasien erfolgt der Start bereits zum kommenden Schuljahr 2019/20 im Zuge der Umstellung auf G9, an den Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen und Gesamtschulen im darauf folgenden Schuljahr.
Zurückstellungen vom Schulbesuch
Vor Beginn der Grundschulanmeldungen zum Schuljahr 2018/19 hat das Schulministerium präzisierende Hinweise für Zurückstellungen vom Schulbesuch herausgegeben.
Mindestgrößenverordnung für die Förderschulen
Das MSB hat den Bezirksregierungen Hinweise im Zusammenhang mit der Aussetzung der Mindestgrößenverordnung für Förderschulen gegeben, um eine einheitliche Beratungs- und Verwaltungspraxis bei der Rückabwicklung sicherzustellen.
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