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Aktionsplan „Schwimmen lernen in Nordrhein-Westfalen 2019 bis 2022“

Zielsetzung

  • Die Landesregierung will mit dem Aktionsplan „Schwimmen lernen in Nordrhein-Westfalen 2019 bis 2022“ die Schwimmfähigkeit der Kinder in Nordrhein-Westfalen deutlich stärken.
  • Der Aktionsplan ist Ende April vom Landeskabinett gebilligt worden und steht im Einklang mit den gemeinsamen Empfehlungen für den Schwimmunterricht in der Schule, die von der Kultusministerkonferenz, der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft und dem Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung im September 2017 verabschiedet wurden.
  • Gemeinsam mit Kommunen, Kommunalen Spitzenverbänden, dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen, den Schwimmsport treibenden Verbänden und weiteren Partnern soll der Aktionsplan nun Schritt für Schritt umgesetzt und weiterentwickelt werden.

Die Maßnahmen im Einzelnen

Anpassung der Lehrpläne

  • Im Lehrplan Sport für die Grundschule ist der Schwimmunterricht mit einem Umfang eines vollen Schuljahres mit mindestens einer Wochenstunde (ca. 30 Minuten Wasserzeit) obligatorisch festgelegt.
  • In der Sekundarstufe I gehört Schwimmen ebenfalls zum Pflichtprogramm des Sportunterrichts.
  • Im Rahmen der anstehenden Weiterentwicklung der Lehrpläne für die Grundschule und die Sekundarstufe I werden die Vorgaben zum Schwimmen an die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz angepasst. Danach sollte jedes Kind nach Möglichkeit am Ende der Grundschulzeit, spätestens am Ende der Klasse 6, sicher schwimmen können.

Erweiterung und Ausbau des Programms „NRW kann schwimmen!“

  • Das Landesprogramm gibt es seit 2008 und bietet Schülerinnen und Schülern der Klassen 3 bis 6, die nicht schwimmen können, die Möglichkeit, in den Oster-, Sommer- und Herbstferien an zweiwöchigen Schwimmkursen teilzunehmen. Partner des Landes sind die Unfallkasse NRW, die AOK Rheinland/Hamburg, die AOK NORDWEST und der Landessportbund Nordrhein-Westfalen.
  • Das Landesprogramm wird auf die Jahrgangsstufen 1 und 2 ausgeweitet.
  • Kompaktkurse werden an Nachmittagen und Samstagen ermöglicht.
  • Die Zuschüsse des Landes werden ab den Sommerferien 2019 pro Kurs von 250 auf 350 Euro erhöht.
  • Der Eigenanteil der Eltern und Erziehungsberechtigten bleibt wie bisher bei 10 € pro Kurs.

Einrichtung und Unterstützung von kommunalen Schwimmassistenzpools ab 2019

  • Für den Aufbau von Schwimmassistenzpools und den Einsatz von Schwimmassistenzen werden interessierten Kommunen, Verbänden und Bünden, die mit Kommunen kooperieren, finanzielle Hilfen zur Verfügung gestellt.
  • Die Einhaltung einheitlicher Mindeststandards bei der Qualifikation von zukünftigen Schwimmassistenzen ist Voraussetzung für die Förderung.

Ausbau von Fort- und Weiterbildung ab 2019

  • Die bestehenden Fortbildungsmaßnahmen für Lehrerinnen und Lehrer zum Anfängerschwimmen in der Grundschule werden fortgeführt und auf die Lehrkräfte der Sekundarstufe I ausgeweitet.
  • Für pädagogische Kräfte von Kitas und offenen Ganztagsschulen werden Qualifizierungsangebote zum Anfängerschwimmen entwickelt und angeboten.

Erprobung einer „Woche des Schulschwimmens“ im Jahr 2019

  • Erstmals soll dieses Jahr eine „Woche des Schulschwimmens“ vom 1. bis 5. Juli 2019 stattfinden. Die „Woche des Schulschwimmens“ gibt interessierten Schulen aller Schulformen und Schulstufen die Möglichkeit, das Schwimmen und Bewegen im Wasser über den schulischen Schwimmunterricht hinaus in einer Kompaktwoche durch tägliche Wasserzeiten in Bädern vor Ort intensiv zu fördern.
  • Pilotkommune für die erste Woche des Schulschwimmens in Nordrhein-Westfalen ist Essen.
  • Für die Folgejahre wird angestrebt, die Schulschwimmwoche in weiteren Kreisen und Kommunen anzubieten.

Konzeption und Durchführung einer Imagekampagne „Schwimmen lernen in Nordrhein-Westfalen“ 2020 bzw. 2021

  • Durch eine Imagekampagne der Landesregierung mit den Kommunalen Spitzenverbänden, den Schwimmsport treibenden Verbänden und dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen soll die Bedeutung, schwimmen zu lernen und zu können, stärker im Bewusstsein aller Beteiligten verankert werden.
  • Kinder und Jugendliche, Eltern, Badbetreiber und die allgemeine Öffentlichkeit sollen im Mittelpunkt der Ansprache stehen.

Fortführung des Austausches mit den Badbetreibern über den Erhalt und die Nutzung von Wasserflächen

  • Die Möglichkeiten zur regelmäßigen Nutzung ausreichender Wasserflächen für das Schulschwimmen, aber auch für die Schwimmsport treibenden Vereine und Verbände, ist eine wesentliche Voraussetzung, damit alle das Schwimmen erlernen. Gleichwohl wird deutlich, dass sich der Zugang zu vorhandenen Schwimmflächen in den Regionen des Landes unterschiedlich darstellt.
  • Es existiert zurzeit keine einheitliche Datenlage über Wasserflächen, Schwimmbadschließungen, -sanierungen und -neubauten. Die Übersichtsstudien, die zum Thema existieren, zeichnen kein eindeutiges Ergebnis. Daher legt das Land Nordrhein-Westfalen Wert auf eine wissenschaftlich erhobene und transparent dargestellte Datenbasis. Die Landesregierung führt daher zur Zeit Gespräche mit der Wissenschaft, wie eine Erhebung aussehen kann, die dies leistet.
  • Das Land Nordrhein-Westfalen wird gemeinsam mit den Badbetreibern einen Dialog führen, wie vorhandene Wasserflächen dauerhaft erhalten und für das Schulschwimmen genutzt werden können. Eine wichtige Rolle spielt dabei auch die Optimierung bzw. die Effizienzsteigerung bei der Nutzung der Wasserzeiten.

Durchführung eines Kongresses „Schwimmen lernen in Nordrhein-Westfalen“ im Jahr 2021

  • Der Kongress behandelt aus Sicht der Wissenschaft und Praxis die grundlegenden Themen für eine erfolgreiche Bewältigung der Herausforderung „Schwimmen lernen in Nordrhein-Westfalen“. Im Rahmen eines Kongresses werden die ersten Ergebnisse der Maßnahmen des Aktionsplans vorgestellt und weitere Ideen entwickelt.

Auszeichnung guter Praxis aus Kommunen, Verbänden und Vereinen im Rahmen des Kongresses

  • In Nordrhein-Westfalen gibt es bereits vielfältige, regional erfolgreiche Initiativen, Projekte, Programme, die die Wassergewöhnung in der Kita und den schulischen Schwimmunterricht unterstützen.
  • Solche Initiativen, Projekte und Programme sollen im Rahmen eines Wettbewerbs ausgezeichnet und während des geplanten Schwimmkongresses 2021 vorgestellt werden.

Evaluation des Aktionsplans und Abfrage der Schwimmkompetenz in Schulen im Jahr 2022

  • Nordrhein-Westfalen wird die Schwimmleistungen erstmals im Jahr 2022 erheben.