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Ein Kind mit Behinderungen und seine Mutter sitzen an einem Tisch mit Lernmaterialien.

Inklusion - Eltern

In einer inklusiven Schule lernen Menschen mit und ohne Behinderungen von Anfang an gemeinsam, und niemand wird aufgrund einer Behinderung ausgeschlossen. Hier stehen Informationen für Eltern bereit. 

Was ist Inklusion?

Der Begriff „Inklusion“ kommt aus der lateinischen Sprache („inclusio“) und bedeutet wörtlich übersetzt „Miteinbezogensein“, „Einschluss“ oder „dazu gehören“.

Inklusion hat das Ziel, dass jeder Mensch, egal ob mit oder ohne Behinderung, überall dort dabei sein kann, wo er möchte. Dies umfasst sowohl die Schule, die Freizeit, den Arbeitsplatz als auch unsere Gesellschaft insgesamt. Es wird eine Gesellschaft angestrebt, in der jeder Mensch akzeptiert wird und gleichberechtigt in dieser leben kann - unabhängig von Geschlecht, Alter oder Herkunft und unabhängig von Religionszugehörigkeit oder eventuellen Behinderungen.

Die dadurch entstehende Vielfalt soll als „normal“ angesehen werden. Es gibt Unterschiede zwischen den Menschen und diese werden als selbstverständlich akzeptiert, ja als Bereicherung angesehen. Dabei ist es die Aufgabe der Gesellschaft, in allen Lebensbereichen Strukturen zu eröffnen, die es allen Mitgliedern ermöglichen, darin problemlos zu leben und sich fortzubewegen.

Inklusion in der Schule

Dies gilt auch für den Bereich Schule.

In einer inklusiven Schule lernen Menschen mit und ohne Behinderungen von Anfang an gemeinsam, und niemand wird aufgrund einer Behinderung ausgeschlossen. Vordergründig steht die Aufgabe, einzelne Lernende beim Lernen besonders zu unterstützen. Dabei ist zu beachten, dass sich nicht die Schülerinnen und Schüler dem System Schule anpassen müssen, sondern die Schule sich den Schülerinnen und Schülern.

Die in den Schulen Wirkenden und für die Schulen sowie die Schulpolitik Verantwortlichen stehen bei der Umsetzung der Inklusion vor einer der größten bildungspolitischen und pädagogischen Entwicklungsaufgaben, die die Schullandschaft schon jetzt entscheidend prägt.

Übereinkommen der Vereinten Nationen

Der Perspektivwechsel hin zur Inklusion berücksichtigt dabei auch das "Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen", das in der Bundesrepublik Deutschland seit März 2009 grundsätzlich verbindlich ist, aber vielfach noch in neue Rechtsregelungen umgesetzt werden musste und muss.

Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz hat das Land Nordrhein-Westfalen den Auftrag dieser VN-Behindertenrechtskonvention aufgegriffen und die ersten Schritte auf dem Weg zur inklusiven Bildung an allgemeinen Schulen in NRW gesetzlich verankert. Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung wird grundsätzlich immer ein Platz an einer allgemeinen Schule angeboten. Eltern können jedoch für ihr Kind auch weiter die Förderschule wählen.

Nordrhein-Westfalen kann auf eine langjährige erfolgreiche Erfahrung des Gemeinsamen Lernens blicken. Inklusive Schulen in NRW wurden mehrfach als gelungenes Beispiel schulischer Inklusion ausgezeichnet (z.B. mit dem Jakob-Muth-Preis), und immer mehr Eltern wünschen für ihr Kind ein sonderpädagogisches Angebot in allgemeinen Schulen.

Inklusion als Generationenaufgabe

Aber Inklusion kann nicht von heute auf morgen geschehen – es ist ein stetiger Prozess. Veränderungen in den Strukturen, aber auch im Denken und Handeln aller Menschen sind hierbei von Bedeutung – und dies benötigt Zeit. Deshalb ist Inklusion ein langer, aber durchaus vielfältiger und lohnender Weg.

Wir befinden uns noch nicht am Ziel des Weges, aber wir haben begonnen ihn zu gehen. Ein wertschätzendes und unterstützendes Miteinander ist die Grundlage, um diesen Weg gemeinsam zu beschreiten.