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Lernstandsberichte für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler

Neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler bringen vielfältige Kenntnisse und Fähigkeiten mit. Um diesen individuellen Voraussetzungen und den verschiedenen Konzepten der Schulen gerecht zu werden, ermöglicht das Land unterschiedliche Organisationsformen des Unterrichtsbesuchs.

Derzeit erhalten etwa 85.000 neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen eine Deutschförderung. Hiermit verbunden sind 85.000 unterschiedliche Persönlichkeiten, die unabhängig von ihrer jeweiligen Herkunft neben individuellen Fluchterfahrungen, teilweise ungeklärten Aufenthalts- und Zukunftsperspektiven auch unterschiedliche Vorkenntnisse mitbringen.

Während manche von ihnen in ihren Heimatländern bereits eine gute Schulbildung genießen durften und gegebenenfalls schon mehrere Sprachen erlernt haben, besuchen andere mitunter zum ersten Mal die Schule und bedürfen noch einer grundlegenden Alphabetisierung.

Mit dem Erlass „ Integration und Deutschförderung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler“ vom 15. Oktober 2018 wird die Heterogenität dieser Schülergruppe in den Blick genommen, mit dem Ziel, eine frühzeitige Integration eines Jeden erreichen zu können.

Der Erlass ermöglicht aus diesem Grund verschiedene Formen des Unterrichtsbesuchs:

  • In vollständig äußerer Differenzierung, also in eigenen Lerngruppen (Nummer 3.5.1),
  • in teilweise äußerer Differenzierung, also durch den Besuch einer eigenen Lerngruppe und der teilweisen Teilnahme am Regelunterricht (Nummer 3.5.2) oder
  • in innerer Differenzierung, also im Rahmen einer vollständigen Teilnahme am Regelunterricht (Nummer 3.5.3).

In dieser Zeit sind die Schülerinnen und Schüler noch keinem Bildungsgang zugeordnet und erhalten infolgedessen noch keine Zeugnisse. Sie erhalten  sogenannte Lernstandsberichte, auch, wenn sie eventuell schon (teilweise) am Regelunterricht teilnehmen (Nummer 6.1, Satz 2).

Diese Lernstandsberichte enthalten Angaben zur Deutschförderung und zu einer etwaigen Teilnahme am Regelunterricht sowie Beschreibungen der innerhalb des Unterrichts erbrachten Leistungen. Ist eine Benotung gemäß der allgemeinen Beurteilungsmaßstäbe des Bildungsganges der jeweiligen Schulform bereits möglich, so erfolgt die konkrete Leistungsbewertung durch eine Note.

Die Berichte dienen der Darstellung des erreichten Lernstandes am Ende des Schul-(Halb-)jahres. Sie bilden nicht den Lernprozess bezüglich des Spracherwerbs der deutschen Sprache ab.

Mit ihnen werden keine Bildungsabschlüsse vergeben.

In der Vergangenheit wurden bereits viele erfolgreiche Konzepte für die Ausgestaltung von Lernstandsberichten an Schulen entwickelt. Dennoch stellt die konkrete Umsetzung auch viele Akteure vor große Herausforderungen. Infolgedessen hat das Schulministerium nachfolgend einige fachliche Hinweise für zielorientierte und erlasskonforme Lernstandsberichte zusammengestellt. Die Hinweise sollen nicht die bereits entwickelten und sich im Laufe der Zeit bewährten Konzepte ablösen. Sie dienen als unverbindliches Unterstützungsangebot der Weiterentwicklung und Hilfestellung. Insofern sollen sie als Angebot  auch für die innerschulische weitere Diskussion verstanden werden. Im Sinne einer interkulturellen Unterrichts- u. Schulentwicklung werden langfristig auch die mitgebrachten Sprachen der Schülerinnen und Schüler als Potenzial in die Leistungsbeurteilung einfließen. Aufgrund der in den kommenden Jahren zu erwartenden Erfahrungen können daher die Lernstandsberichte im Laufe der Zeit ergänzt, variiert, überarbeitet und sicherlich auch mit weiteren pädagogischen Hinweisen versehen werden.

Das beigefügte Muster enthält alle notwendigen Bausteine und kann – ggf. ergänzt mit schulspezifischen Modifikationen - verwendet werden.

Sind die zugewanderten Schülerinnen und Schüler bereits einem Bildungsgang zugewiesen und nehmen (nach den üblichen Kriterien) am  Regelunterricht teil, so erhalten sie die üblichen Zeugnisse gemäß den Vorgaben der Ausbildungs- u. Prüfungsordnung der von ihnen besuchten Schulform.