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Suchtprävention in der Schule

Die Schule als zentraler Lernort und sozialer Lebensraum, in dem Heranwachsende einen großen Teil ihrer Zeit verbringen, bietet systematische und nachhaltige Möglichkeiten zur Prävention von Suchtgefahren.

Suchtprävention hat das vorrangige Ziel, die Lebenskompetenzen von Kindern und Jugendlichen zu stärken, um schädlichen Verhaltensweisen und negativen Auswirkungen von Suchtmittelkonsum vorzubeugen. Aktive und selbstbestimmte Kinder und Jugendliche, die selbstbewusst sind und Gefühle zulassen können, die angesichts von Enttäuschungen und Konflikten nicht gleich resignieren, sind am wenigsten suchtgefährdet. Maßnahmen zur Suchtprävention sollten möglichst evidenzbasiert sein und sich als Angebot zur Gesundheitsbildung von Schülerinnen und Schülern verstehen, die ihre Wirkung am besten in einem im Schulprogramm verankerten Gesundheitsförderkonzept entfalten.

An den Maßnahmen schulischer Suchtprävention beteiligen sich nicht nur Lehrkräfte, sondern in multiprofessionellen Teams auch Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter. Speziell durch Zertifikatskurse ausgebildete Beratungslehrkräfte stehen Klassenleitungen und Fachlehrkräften unterstützend zur Seite. Begleitet werden sie von Präventionsfachkräften aus den örtlichen Fachstellen für Suchtprävention sowie den Sucht- und Drogenberatungsstellen. Das Ministerium für Schule und Bildung unterstützt die Schulen mit dem Landesprogramm Bildung und Gesundheit (LaPro BuG) auch bei der Förderung der integrierten Gesundheits- und Qualitätsentwicklung, an dem grundsätzlich alle Schulen des Landes NRW teilnehmen können.

Suchtmittel

Konsum von Substanzen gehört - wie in unserer Gesellschaft generell - zum Lebensalltag von Schülerinnen und Schülern. Dabei wird das System Schule mit allen Facetten von Gebrauch über Missbrauch bis hin zu Abhängigkeit konfrontiert. Darauf müssen Lehrerinnen und Lehrer in ihrem Schulalltag einzelfallorientiert handlungssicher und kompetent reagieren können.

Nach Alter und Schulform stellen sich die Probleme unterschiedlich dar und sind in ein abgestimmtes, gesundheitsförderndes Handlungskonzept einzufügen. Dies gilt ebenfalls für alle nicht stoffgebundenen Störungen. Wenn von Drogenkonsum gesprochen wird, sind meist illegale Suchtmittel gemeint. Deren Herstellung, Handel und Besitz ist nach den Regeln des Betäubungsmittelgesetzes verboten. Doch nicht jede Sucht entsteht durch den Konsum von legalen und/oder illegalen Suchtmitteln. Man unterscheidet zwischen stoffgebundenen und stoffungebundenen Süchten. Zu den stoffungebundenen, den sogenannten Verhaltenssüchten, gehören zum Beispiel die Glückspielsucht oder die exzessive Mediennutzung. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unterstützt das Thema Suchtprävention deutschlandweit sowie der Verhaltenssüchte insbesondere in folgenden Bereichen:

Die BZgA gibt im zweijährigen Rhythmus die Studie „Die Drogenaffinität Jugendlicher in der Bundesrepublik Deutschland“ heraus, die einen Überblick über die Entwicklung des Konsums illegaler Drogen, von Alkohol und Tabakerzeugnissen sowie des Medienkonsums bei 12- bis 25-Jährigen in ganz Deutschland liefert: https://www.bzga.de/forschung/studien/abgeschlossene-studien/studien-ab-1997/suchtpraevention/die-drogenaffinitaet-jugendlicher-in-der-bundesrepublik-deutschland-2019-1/ .

Rahmenbedingungen schulischer Suchtprävention

An jeder Schule sind klare Regeln für den Umgang mit Suchtmitteln notwendig. Dazu gehört auch das Verbot des Konsums legaler Suchtstoffe. Rechtliche Grundlage bildet der Runderlass "Gesundheitsförderung in der Schule; Suchtprävention“ des Ministeriums für Schule und Bildung vom 28. März 2023 (ABl. NRW. 05/23). Die substanzspezifische Suchtprävention kann inhaltlich und methodisch gut in den Unterricht integriert werden und sollte auch Teil des Themas Gesundheitsförderung im Schulprogramm sein. So kann beispielsweise durch Projektwochen oder Thementage erreicht werden, dass Substanzen wie Nikotin, Alkohol und Cannabis thematisiert werden. Substanzunspezifische Suchtprävention zielt mehr auf die Stärkung persönlicher Kompetenzen (Lebenskompetenzen), das Erproben von Handlungsalternativen und Erlernen von Konfliktbewältigungsstrategien als wichtigen Ressourcen für die Entwicklung der eigenen Risikokompetenz.

Die Träger der Jugendhilfe, die unteren Gesundheitsbehörden, die Prophylaxefachkräfte der Suchtberatungsstellen sowie die Sozialversicherungsträger, insbesondere die Krankenkassen, bieten - in Ergänzung zu den schulischen Maßnahmen – u. a. Veranstaltungen zum Problem des Alkoholmissbrauchs und des Tabakkonsums an. Für Veranstaltungen, die zur Information von Eltern und Lehrkräften gemeinsam geplant und durchgeführt werden, können Vertreterinnen und Vertreter der schulärztlichen und schulpsychologischen Dienste und der nachstehenden Landesstellen für Jugendschutz als Referentinnen und Referenten gewonnen werden:

Kampagnen und Initiativen

Nachhaltig angelegte Präventionsarbeit in der Schule wirkt durch Unterricht, Bildung, Erziehung und Beratung. Suchtprävention ist Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule und betrifft von daher auch das ganze Lehrerkollegium. Die suchtpräventiven Konzepte in Nordrhein-Westfalen zielen vor allem auf eine strukturelle Verankerung der Suchtprävention im Schulkonzept. Das Konzept der schulischen Gesundheitserziehung und Gesundheitsförderung knüpft an ein ganzheitliches Gesundheitsverständnis an: Es zielt ab auf die positive Gestaltung der Lebens- und Arbeitswelt Schule auch über den Unterricht hinaus und bezieht Risiko- wie Gesundheitsfaktoren mit ein. Suchtprävention versteht sich als Teilelement dieser schulischen Gesundheitserziehung und Gesundheitsförderung. Eine differenzierte Darstellung der Präventionsmaßnahmen enthält das Landeskonzept gegen Sucht Nordrhein-Westfalen: Sucht hat immer eine Geschichte | Arbeit.Gesundheit.Soziales (mags.nrw)

Materialien für die Klassen 1 bis 4 (Grundschule)

Arzneimittel / Naschen, Suchtprävention in der Grundschule – Materialien für die 1. bis 4. Klassen (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung). Die Möglichkeit zum Download sowie zur Bestellung des Materialienheftes finden Sie hier

Fernsehen, Suchtprävention in der Grundschule – Materialien für die 1. bis 4. Klassen (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung). Die Möglichkeit zum Download sowie zur Bestellung des Materialienheftes finden Sie hier

Nichtrauchen, Suchtprävention in der Grundschule – Materialien für die 1. bis 4. Klassen (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung). Die Möglichkeit zum Download sowie zur Bestellung des Materialienheftes finden Sie hier