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Wir haben für Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur gymnasialen Oberstufe an nordrhein-westfälischen Gesamtschulen zusammengestellt. Die Fragen sind nach folgenden Themengebieten sortiert:

1. Welcher Wochenstundenrahmen ist für die gymnasiale Oberstufe des verkürzten Bildungsgangs vorgesehen?

Insgesamt sind 102 Wochenstunden für die drei Jahre der gymnasialen Oberstufe vorgesehen. Im Durchschnitt entfallen auf jede Jahrgangsstufe somit 34 Wochenstunden. Dabei soll eine Bandbreite von 32 - 36 Wochenstunden je Jahrgangsstufe eingehalten werden.

 

2. Wie wird der erhöhte Wochenstundenrahmen inhaltlich gefüllt?

Über die Belegung der Pflichtfächer hinaus können weitere Wahlfächer, ein Projektkurs oder Vertiefungsfächer belegt werden.

 

3. Inwieweit darf der Rahmen von insgesamt 102 Wochenstunden unter- oder überschritten werden?

Eine Unterschreitung um bis zu 2 auf insgesamt 100 Wochenstunden kann die Schulleitung zulassen. Im Einzelfall kann der Wochenstundenrahmen mit Zustimmung der Eltern geringfügig überschritten werden, wenn

  • ein entsprechendes schulisches Angebot besteht,

  • die Blockung des Jahrgangs und damit die Stundenpläne der Mitschülerinnen und Mitschüler nicht beeinträchtigt werden und

  • der Fachunterricht eine angemessene Teilnehmerzahl nicht überschreitet.

 

4. Haben Oberstufenschüler bei 34 Wochenstunden Anspruch auf eine Mittagspause?

In der Oberstufe wird eine Orientierung an den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes empfohlen (auch wenn es für den Schulbereich keine Geltung hat), d.h. bei mehr als sechs Zeitstunden Unterricht müssen Pausen im Umfang von insgesamt einer Zeitstunde eingeräumt werden. Die Entscheidung über die Rhythmisierung des Schultags in der Oberstufe mit den entsprechenden Pausen liegt in der pädagogischen Verantwortung der Schule.

 

5. Ist eine Ganztagsoffensive mit entsprechenden Ressourcen auch für die Oberstufe geplant?

Nein, denn die Oberstufenschüler sind nicht in demselben Maße auf Aufsicht und Betreuung angewiesen wie Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I. Selbstverständlich stehen die im Rahmen der Ganztagsoffensive erstellten Einrichtungen wie z.B. eine Cafeteria auch den Oberstufenschülerinnen und -schülern zur Verfügung.

6. Wie ist der Weg zum Abitur organisiert?

Die gymnasiale Oberstufe ist an allen Gymnasien und Gesamtschulen gleich gestaltet und beginnt mit der einjährigen Einführungsphase (Gymnasium: Klasse 10; Gesamtschule: Jahrgangsstufe 11). Hieran schließt sich die zweijährige Qualifikationsphase an. Dies gilt entsprechend auch für die Berufsgymnasien.

 

7. Worin unterscheiden sich Einführungsphase und Qualifikationsphase?

In der Einführungsphase werden Schülerinnen und Schüler mit den inhaltlichen und methodischen Anforderungen der gymnasialen Oberstufe vertraut gemacht. Hier erwerben sie alle inhaltlichen und methodischen Voraussetzungen, um den Anforderungen der Qualifikationsphase zu genügen, die die Kultusministerkonferenz verbindlich festgelegt hat und die in den Lehrplänen verankert sind. Am Ende der Einführungsphase steht die Versetzung in die Qualifikationsphase, in der sich die Schülerinnen und Schüler für die Abiturprüfung qualifizieren. Die hier erbrachten Leistungen gehen in die Gesamtbewertung für das Abitur ein. Zwischen den beiden Schuljahren der Qualifikationsphase gibt es keine Versetzung.

8. Gibt es bei Nichtversetzung am Ende der Einführungsphase die Möglichkeit einer Nachprüfung?

Schülerinnen und Schüler können am Ende der Einführungsphase im Falle einer Nichtversetzung in einem Fach, in dem mangelhafte Leistungen erbracht wurden, eine Nachprüfung ablegen, wenn sie durch die Verbesserung dieser einen mangelhaften Leistung die Versetzungsbedingungen erfüllen. Bei der Wiederholung der Einführungsphase entfällt die Möglichkeit der Nachprüfung.

 

9. Kann in der Qualifikationsphase eine Wiederholung erfolgen?

Zwischen dem ersten und dem zweiten Jahr der Qualifikationsphase erfolgt keine Versetzung. Kann eine Schülerin oder ein Schüler in der Qualifikationsphase nicht mehr erfolgreich mitarbeiten, besteht jedoch die Möglichkeit, auf Antrag in die darunter liegende Jahrgangsstufe zurückzutreten. Die Entscheidung über eine Wiederholung trifft die Konferenz der Lehrkräfte, die die Schülerin oder den Schüler unterrichten. Sollten die Leistungen am Ende des zweiten oder dritten Halbjahres der Qualifikationsphase eine Zulassung zur Abiturprüfung nicht mehr möglich machen, müssen je nach Zeitpunkt das erste Jahr oder das zweite und dritte Halbjahr der Qualifikationsphase wiederholt werden.

 

10. Kann die Abiturprüfung wiederholt werden?

Die nicht bestandene Abiturprüfung kann unabhängig von der Höchstverweildauer an der Schule einmal wiederholt werden.

11. Wie unterscheiden sich Grund- und Leistungskurse? Welche Fächer müssen in der gymnasialen Oberstufe belegt werden?

Die Beratung zur individuellen Schullaufbahn einer Schülerin oder eines Schülers findet in der Schule durch die Beratungslehrerin oder den Beratungslehrer statt. Ergänzend steht den Schulen das internetbasierte Beratungsprogramm "LuPO" (Laufbahn- und Planungstool Oberstufe) zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie zudem im Bildungsportal des Schulministeriums.