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Ankommen und Aufholen für Kinder und Jugendliche

Ministerin Gebauer: Bildungsgutscheine helfen Lernlücken zu schließen

01.12.2021

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:

Das Ministerium für Schule und Bildung hat die Schulen, Schulträger und Bildungsanbieter in Nordrhein-Westfalen über das Verfahren zur Verteilung und Nutzung von Bildungsgutscheinen im Programm „Ankommen und Aufholen“ informiert. Insgesamt rund 50 Millionen Euro werden im Rahmen der individuellen Förderung in Form von Bildungsgutscheinen an einzelne Schülerinnen und Schüler vergeben. Der finanzielle Gegenwert eines einzelnen Bildungsgutscheins beträgt 200 Euro. Damit können aus den bereitgestellten Mitteln rund 250.000 Schülerinnen und Schüler gefördert und Bildungsangebote bei externen Anbietern in Anspruch genommen werden.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Um die Auswirkungen der Pandemie auf Schülerinnen und Schüler so gut wie möglich abzufedern hat die Landesregierung frühzeitig reagiert und bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen. Ein weiterer zentraler Baustein in unserem Gesamtkonzept sind die Bildungsgutscheine. Sie leisten einen wichtigen Beitrag, damit Kinder und Jugendliche ihre Lernlücken schließen können. Einzelne besonders förderbedürftige Schülerinnen und Schüler erhalten damit ein zusätzliches individuelles Angebot.“

Die Bildungsgutscheine werden von den Schulträgern an die Schulen ausgegeben. Jede Schule soll Bildungsgutscheine erhalten. Im Anschluss sollen die Bildungsgutscheine im Rahmen der individuellen Förderung durch die Lehrkräfte an einzelne Schülerinnen und Schüler vergeben werden. Die Identifizierung von Schülerinnen und Schülern mit entsprechenden Förderbedarfen obliegt den Lehrkräften. Die Schulleitung stellt sicher, dass Kriterien zur Verteilung der Bildungsgutscheine festgelegt werden. Sollte der Bedarf die Anzahl der Bildungsgutscheine übersteigen, kann sich die Schulleitung an den Schulträger wenden und diesen über den zusätzlichen Bedarf informieren. Die Erziehungsberechtigten der einzelnen Schülerinnen und Schüler, die über einen Bildungsgutschein gefördert werden sollen, werden in einem Elternbrief über das Verfahren informiert.

Zur Entlastung der Schulträger erstellt das Ministerium für Schule und Bildung eine Liste von Bildungsanbietern, die sich beim Ministerium für Schule und Bildung für das Bildungsgutschein-Verfahren angemeldet haben. Die Wahl eines geeigneten Bildungsanbieters erfolgt dann durch die Schülerin oder den Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte. Die Schule unterstützt bei der Suche.

Der Bildungsgutschein berechtigt die Schülerin oder den Schüler dazu, bei einem der von Ministerium für Schule und Bildung zugelassenen Bildungsanbieter insgesamt zehn Lerneinheiten à 90 Minuten für individuelle Förderung in einer Kleingruppe in Anspruch zu nehmen. Dabei darf die Kleingruppe maximal sechs Schülerinnen und Schüler umfassen. Die individuelle Förderung wird in der Regel einmal wöchentlich durchgeführt. Der Bildungsanbieter darf also für jede erbrachte Lerneinheit 20 Euro pro Teilnehmerin oder Teilnehmer abrechnen.

Bund und Land stellen bis 2022 insgesamt 430 Millionen Euro zur Verfügung, um Schülerinnen und Schülern das gezielte Aufholen pandemiebedingter Lernrückstände zu ermöglichen. Durch diese zusätzlichen finanziellen Mittel sollen mit dem Programm „Ankommen und Aufholen“ vor Ort individuelle Förderangebote ermöglicht, weiteres Personal eingestellt und Kooperationen mit außerschulischen Partnern organisiert werden. Die Bildungsgutscheine sind ein Teil dieses Programms.

Abschließend erklärte Schul- und Bildungsministerin Gebauer: „Das Land stellt die erforderlichen Mittel bereit, damit jedes Kind mit seinem individuellen Förderbedarf bei einem externen Bildungsanbieter in seiner Region ein passendes Angebot finden kann. Damit werden wir beim Aufholen pandemiebedingter Lernrückstände einen wichtigen Schritt vorankommen.“

 

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 5867-40.

Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867-3505.

Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw

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