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Grafische Darstellung einer leuchtenden Glühbirne, die im Begriff ist nicht leuchtende Glühbirnen anzustoßen.

Schul- und Modellversuche

Laut nordrhein-westfälischem Schul­gesetz dienen Schul­versuche dazu, das Schul­wesen weiter­zu­ent­wickeln. Die vom Schulministerium genehmigten Versuche bieten die Möglich­keit, schulische Vorhaben zu testen, um sie gegebenen­falls später in das reguläre Schul­system auf­zu­nehmen. 

Laut nordrhein-westfälischem Schul­gesetz dienen Schul­versuche dazu, das Schul­wesen weiter­zu­ent­wickeln (§ 25 Schulgesetz). Schul­versuche bieten die Möglich­keit, schulische Vorhaben zu testen, um sie gegebenen­falls später in das reguläre Schul­system auf­zu­nehmen. Sie müssen vom Ministerium genehmigt werden.