Logo Bildungsland NRW - Bildungsportal
Grundschülerinnen und Grundschüler sitzen an einem Tisch im Unterricht und bearbeiten gemeinsam eine Aufgabe.

Startchancen-Programm

Mit dem Startchancen-Programm werden in NRW 923 Schulen mit einem großen Anteil sozioökonomisch benachteiligter Schülerinnen und Schülern gefördert. Es zielt ab auf die Stärkung der Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen sowie der sozialen und emotionalen Kompetenzen.

Welche Ziele werden mit dem Startchancen-Programm verfolgt?

Alle Kinder und Jugendlichen sollen in Deutschland die Möglichkeit haben, ihre Fähigkeiten in einer unterstützenden Lernumgebung zu entwickeln und ihre Talente zu entfalten – unabhängig von ihrer sozialen Herkunft. Auf Ebene der Schülerinnen und Schüler zielt das Startchancen-Programm daher auf die Stärkung der Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik sowie der sozial- emotionalen Kompetenzen ab. 

Das Startchancen-Programm soll nachhaltig dazu beitragen, die Bildungs- und Chancengerechtigkeit zu erhöhen, den starken Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg zu vermindern und die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems in Deutschland nachhaltig zu verbessern.

Die Entwicklung der Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik sind ausschlaggebend für einen erfolgreichen Bildungsweg. Daher liegt ein besonderer Schwerpunkt des Programms im Primarbereich: rund 60 Prozent der geförderten Schülerinnen und Schüler besuchen Grund- oder Förderschulen, etwa 40 Prozent der Schülerinnen und Schüler werden an weiterführenden Schulen und im Zuge der vollzeitschulischen Ausbildungsvorbereitung an Berufskollegs gefördert.

Wie wird das Startchancen-Programm in Nordrhein-Westfalen umgesetzt?

  • In NRW werden 923 Schulen mit einem großen Anteil sozioökonomisch benachteiligter Schülerinnen und Schüler gezielt durch das Startchancen-Programm unterstützt.
  • Hierfür erhält das Land über eine Laufzeit von zehn Jahren insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro vom Bund und wird seinerseits Mittel bis zu demselben Umfang investieren.
  • Zum Schuljahr 2024/2025 sind die ersten 400 Schulen in das Programm gestartet. Zum Schuljahresbeginn 2025/2026 wurden weitere 523 Schulen in das Programm aufgenommen.
  • Die Auswahl der geförderten Schulen erfolgte auf der Grundlage wissenschaftsgeleiteter Kriterien. In NRW wurde hierzu prioritär der Schulsozialindex herangezogen. Dieser berücksichtigt vor allem den Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Armutsgefährdung, Migrationshintergrund und Förderbedarf an einer Schule. Diese Kriterien wurden auch für die Auswahl der Schulen zugrunde gelegt, welche nicht vom Schulsozialindex erfasst werden (Förderschulen, Berufskollegs).

Das Programm fußt auf drei Finanzierungssäulen:

Mit dem Investitionsbudget kann eine lernförderliche Ausstattung und Infrastruktur geschaffen werden, die auf den konkreten Bedarf vor Ort abgestimmt ist. 

Das Chancenbudget soll zu einer Verbesserung von Schul- und Unterrichtsentwicklung beitragen, indem Schulen in ihrer Autonomie bedarfsgerecht unterstützt werden. Mit den Mitteln finanziert werden kann unter anderem eine pädagogische und systemische Beratung für die Schulen.

Das Chancenbudget besteht zu einem Drittel aus sog. Schulbudgets und zu zwei Dritteln aus Unterstützungsangeboten, die aus Mitteln des Startchancen-Programms finanziert und vom Land zentral bereitgestellt werden. Die zentralen Maßnahmen sind im Maßnahmenpaket zu Säule II beschrieben.

Mit einem zusätzlichen Personalbudget können neben den Lehrkräften weitere Fachkräfte unterschiedlicher Professionen eingestellt werden, die das Lehren und Lernen unterstützen (insbesondere Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter sowie multiprofessionelle Teams).

Der vom Bedarf der einzelnen Schule ausgehende und auf die Programmziele ausgerichtete konkrete Einsatz der Fördermittel erfolgt in enger Absprache mit den Schulen, mit den Schulaufsichten, sowie den Schulträgern. Am Startchancen-Programm teilnehmende Schulen schließen hierzu Zielvereinbarungen mit der Schulaufsicht ab.