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Fünf Menschen stehen im Kreis und legen ihre Hände aufeinander, die Gesichter sind nicht zu erkennen.

Familiengrundschulzentren

Familiengrundschulzentren bilden an schon bestehenden Grundschulen im Stadtteil „Knotenpunkte“, an denen kommunale Angebote für Kinder und deren Familien gebündelt werden.

Mit der Erweiterung der Richtlinie über die Förderung von Familiengrundschulzentren können im Schuljahr 2023/2024 weitere Standorte gefördert werden. Möglich ist eine Antragstellung ab sofort für Familiengrundschulzentren, die in den Regierungsbezirken Detmold und Köln liegen.

Fragen & Antworten zur „Richtlinie zur Förderung von Familiengrundschulzentren im Ruhrgebiet“ Informationen für Schulträger

Die Förderung wird für die Fortführung bereits bestehender Familiengrundschulzentren – 40 bestehende FGZ an 12 Standorten - gewährt (vgl. Ziffer 4 lit. f) der Förderrichtlinie).

Die Förderung für neue Familiengrundschulzentren, die im Schuljahr 2023/2024 gegründet werden, wird für alle kreisfreien und kreisangehörigen Städte und Gemeinden in den Regierungsbezirken Detmold und Köln in ihrer Funktion als öffentliche Schulträger gewährt.

Warum können im Schuljahr 2023/2024 nur Standorte in den Bezirksregierungen Detmold und Köln neue Familiengrundschulzentren etablieren?

Ziel ist es, mit der Ausweitung der Förderung in die Regierungsbezirke Detmold und Köln dafür zu sorgen, dass in allen fünf Bezirksregierungen Familiengrundschulzentren etabliert werden, die durch das Schulministerium gefördert werden. In den Regierungsbezirken Düsseldorf, Münster und Arnsberg werden bereits seit 2021 Familiengrundschulzentren durch das Schulministerium gefördert. 

  • 0,5 Stelle Kommunale Begleitung: In jeder Kommune muss entweder im Schulverwaltungsamt oder im Jugendamt eine 0,5 Koordinationsstelle (ab vier Familiengrundschulzentren 1,0 Koordinationsstelle) neu geschaffen werden, die dafür zuständig ist, für die in der Kommune entstehenden Familiengrundschulzentren im Rahmen dieser Förderrichtlinie Entwicklungsschritte und passgenaue Angebote der vor Ort existierenden Ämter zu sichten, zu bündeln und an die Schulen zu bringen.
  • 0,5 Leitungsstelle in jedem Familiengrundschulzentrum: Jedes Familiengrundschulzentrum braucht eine eigene Leitung. (Diese kann personell auch mit der Leitung der Offenen Ganztagsschule am Standort besetzt werden, um dann eventuell eine ganze Stelle für die Leitung der Offenen Ganztagsschule und des Familiengrundschulzentrums zu ermöglichen).
  • Das Land fördert pro genannter halbe Stelle 80% von 36.000 Euro (bis zu 28.800 Euro Höchstbetrag des Landes).

Zusätzlich erhält jedes Familiengrundschulzentrum 10.000 Euro (8.000 Euro davon sind der Landesanteil) zur Ausgestaltung konkreter Angebote.

Das Land fördert bis zu 80 vom Hundert der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Mindestens 20 vom Hundert der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sind als Eigenanteil vom Schulträger zu erbringen.

Die Förderung im Rahmen der erweiterten geltenden Förderrichtlinie wird bis zum Ende des Schuljahres 2023/2024 gewährt.

     

    Für die Etablierung von Familiengrundschulzentren im Rahmen der erweiterten geltenden Förderrichtlinie gelten folgende Voraussetzungen:

    • Es müssen mindestens zwei Familiengrundschulzentren pro Antragsteller/in gegründet werden.
    • Es wird ein positives Votum der Schulkonferenz, der Schulleitung, der unterer Schulaufsicht und des Trägers der Offenen Ganztagsschule benötigt.
    • Der/die Antragsteller/in verpflichtet sich zur Durchführung von Maßnahmen, die unter die Eckpunkte im Sinne der Nr. 2 der Richtlinie über die Förderung von Familiengrundschulzentren fallen. Dabei werden von Beginn an mindestens zwei Eckpunkte erfüllt.
    • Für Familiengrundschulzentren im Ruhrgebiet, die sich bereits in der Förderung befinden, ist die Förderung nur an Schulen mit Offenem Ganztag mit Standortfaktor 4 oder 5 möglich.
    • Für neue Familiengrundschulzentren, die erstmals im Schuljahr 2023/2024 gefördert werden, gilt die Zuordnung zum Schulsozialindex der Stufen 6-9 zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der erweiterten Förderrichtlinie.

    Die Auswahl der bestehenden Familiengrundschulzentren erfolgt im Einvernehmen mit der zuständigen unteren Schulaufsicht, der jeweiligen Schulleitung (nach vorherigem Beschluss der Schulkonferenz) sowie dem jeweiligen Träger des Offenen Ganztags.

    Nein. Gleichwohl sollte es möglich sein, Angebote in der Schule durchzuführen. Darüber hinaus können auch Räume in angrenzenden Gebäuden (wie z.B. Bibliothek, Kirche, etc. genutzt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Familien dadurch keine längeren Wege in Kauf nehmen müssen). Auch sollte die Leitung des Familiengrundschulzentrums ein Büro zur Verfügung gestellt bekommen.

    Die einzelnen Familiengrundschulzentren und Schulträger erhalten weitere Unterstützungsangebote. Durch die Einrichtung einer Landeskoordination beim Institut für soziale Arbeit/Serviceagentur Ganztägig lernen NRW werden Angebote wie Netzwerktreffen, ein intrakommunaler Austausch sowie ein Monitoring angeboten. 

    Ja, dies ist möglich, wenn sichergestellt ist, dass auch tatsächlich 0,5 Stellen für die Koordinierung des Programmes eingebracht werden.

    Familiengrundschulzentren - ein Projekt der Ruhr-Konferenz

    Die Familienzentren an Grundschulen sind ein Projekt der Ruhr-Konferenz.

    Die Ruhr-Konferenz ist eine umfassende Initiative der Landesregierung, um die Metropole Ruhr als wirtschaftlich starke und lebenswerte Zukunftsregion für alle Menschen zu gestalten. Der Prozess ist von Beginn an auf breite Beteiligung und das Engagement von Menschen und Partnern aus allen gesellschaftlichen Bereichen angelegt. 

    Logo mit dem Schriftzug "Ruhr-Konferent. Menschen machen Metropole."
    (c) Ruhr-Konferenz

    Die Umsetzung der 73 in den Themenforen erarbeiteten und von der Landesregierung beschlossenen  Projekte hat Anfang 2020 begonnen. In den kommenden Jahren werden weitere Vorhaben und Ideen von Partnern wie Kommunen, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder Unternehmen unter dem Dach der Ruhr-Konferenz diese Impulse verstärken und die Entwicklung der Chancenregion Ruhr unterstützen.