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Nordrhein-Westfalen liegt beim OGS-Ausbau auf Kurs

Die Landesregierung geht davon aus, dass im Endausbau landesweit rund 80 Prozent der Grundschulkinder künftig einen Ganztagsplatz benötigen. Das Land unterstützt die Kommunen intensiv beim Ganztagsausbau, fördert jeden beantragten Platz und sorgt damit dafür, dass der Rechtsanspruch ab 2026 verlässlich umgesetzt werden kann. 

Ab dem Schuljahr 2026/27 wächst in Deutschland schrittweise der vom Bund beschlossene Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter auf. Der Endausbau wird im Schuljahr 2029/30 erreicht. Der Anspruch richtet sich gegen den Träger der öffentlichen Jugendhilfe und kann auch an Schulen erfüllt werden. In Nordrhein-Westfalen bietet die Offene Ganztagsschule (OGS) als ganztägige Bildungseinrichtung dafür seit vielen Jahren eine bewährte und geeignete Struktur. Das Land fördert die OGS umfassend und arbeitet dabei eng mit den Kommunen zusammen.

Ziel von Landesregierung und Kommunen ist, dass Familien überall in NRW ein verlässliches und bedarfsgerechtes Angebot zur ganztägigen Förderung ihrer Kinder nutzen können. Das ist ein unverzichtbarer Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Berufsleben.

Die Planung und Vergabe der Plätze liegen dabei in der Verantwortung der Kommunen. Sie sind bereits heute verpflichtet, im Rahmen ihrer Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung ausreichend Betreuungsplätze für schulpflichtige Kinder vorzuhalten. Mit dem neuen Rechtsanspruch wird diese Verpflichtung bedarfsunabhängig.

Seit Verkündung des Ganztagsförderungsgesetzes des Bundes im Jahr 2021 ist klar, dass der Rechtsanspruch ab 2026 greift. Viele Kommunen haben frühzeitig reagiert, Bedarfe neu erhoben und den Ausbau vorangetrieben.

Nordrhein-Westfalen hat frühzeitig die Weichen gestellt

Nordrhein-Westfalen liegt beim Ausbau der OGS auf Kurs. Die Landesregierung hat frühzeitig die Weichen gestellt und die Kapazitäten in den vergangenen Jahren deutlich erhöht.

  • Im Haushalt 2025 stehen bereits Mittel für bis zu 480.500 OGS-Plätze bereit.
  • Mit dem Schuletat 2026 werden bedarfsgerecht 20.000 zusätzliche Plätze geschaffen. Damit stehen im Jahr 2026 Mittel bereit, um 50.000 Plätze zu finanzieren, wenn sie von den Kommunen eingerichtet werden.
  • Die OGS-Ausgaben steigen 2026 um 93,1 Millionen Euro auf insgesamt rund 983 Millionen Euro.
  • Damit kann weiterhin jeder von den Kommunen beantragte Platz bewilligt werden.
  • Bis zum Schuljahr 2028/29 ist ein Aufwuchs auf bis zu 605.500 Plätze vorgesehen.

Das Land trifft damit vorausschauend Vorsorge, um den Bedarf decken zu können und ein verlässliches, flächendeckendes Angebot sicherzustellen.

Zielmarke von 80 Prozent kann bereits vor dem Endausbau erreicht werden

Für den vollständigen Ausbau des Rechtsanspruchs ab dem Schuljahr 2029/30 rechnet die Landesregierung damit, dass rund 80 Prozent der Kinder im Grundschulalter einen Ganztagsplatz benötigen werden – das entspricht etwa 590.000 Plätzen in Grundschulen. Diese Zahl kann in NRW voraussichtlich schon vor 2030 erreicht werden.

Eine frühzeitig vom Land geförderte Studie des Forschungsverbunds Dortmund („Institutionelle Betreuung im Grundschulalter in NRW“, 2021) bestätigt diese Planungsannahme. Laut Studie wünschen sich 76 Prozent der Eltern von Kindern im Alter zwischen fünf und elf Jahren eine ganztägige Betreuung – der höchste Bedarf besteht in der ersten Klasse, der geringste in der vierten. Auch regionale Unterschiede sind deutlich: In Großstädten ist der Bedarf höher als in ländlichen Regionen.

Im kommenden Schuljahr 2026/27 werden rund 171.770 Erstklässlerinnen und Erstklässler einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung haben. Wenn 80 Prozent davon einen Platz in Anspruch nehmen, müssten etwa 137.000 OGS-Plätze bereitstehen. Da der Landeshaushalt 500.500 Plätze vorsieht, ist auch für ältere Jahrgänge ausreichend Kapazität vorhanden. Zum Vergleich: Im Schuljahr 2024/25 besuchten nur rund 56 Prozent der Erstklässlerinnen und Erstklässler die OGS. Somit kann davon ausgegangen werden, dass alle Bedarfe der Erstklässlerinnen und Erstklässler bedient werden können, auch weil die Kommunen die Kapazitäten weiterhin dynamisch ausbauen.

Ganztagsinvestitionsprogramm schafft zusätzliche Plätze

Auch das Ganztagsinvestitionsprogramm trägt entscheidend dazu bei, neue Plätze zu schaffen. Für den Ausbau der Ganztagsinfrastruktur stehen insgesamt 892 Millionen Euro aus Mitteln von Bund, Land und Kommunen bereit. Das Programm wird zu 70 Prozent vom Bund, zu 15 Prozent vom Land und zu 15 Prozent von den Schulträgern finanziert. Das Hauptverfahren ist nahezu vollständig ausgeschöpft. Im nachgelagerten, kriteriengeleiteten Windhundverfahren standen noch 28,4 Millionen Euro Restmittel zur Verfügung, für die 362 Anträge mit einem Volumen von rund 648 Millionen Euro eingingen. Ziel war, alle verfügbaren Fördermittel vollständig auszuschöpfen.

Nach aktueller Planung werden durch bereits bewilligte Maßnahmen sehr viele neue OGS-Plätze entstehen. Die größten Effekte werden in den kommenden Jahren sichtbar, da viele Bau- und Ausbauprojekte noch in der Umsetzung sind. Durch die vom Bund beschlossene zweijährige Fristverlängerung erhalten die Kommunen zusätzliche Zeit, die Mittel zu investieren.

Kommunale Vergabekriterien sorgen für transparente Platzvergabe

Um Familien Planungssicherheit zu geben, sind viele OGS-Verträge in der Regel von Schuljahr zu Schuljahr fortlaufend gültig. Die konkrete Ausgestaltung der Betreuungsverträge ist eine kommunale Angelegenheit. Bislang legen die Kommunen klare Vergabekriterien für die OGS-Plätze fest, etwa:

  • Berufstätigkeit der Eltern,
  • Geschwisterkinder,
  • Alleinerziehende.

Die Festlegung dieser Kriterien liegt in kommunaler Verantwortung. Auch weiterhin können Kommunen für Kinder, die noch keinen Rechtsanspruch haben, kriteriengeleitete Vergabeverfahren etablieren. Ziel ist es, möglichst allen Familien – auch jenseits des Rechtsanspruches – ein bedarfsgerechtes und gutes Angebot zur Verfügung zu stellen. Auch flexible Angebote aus der Betreuungspauschale, die den rechtsansprucherfüllenden Zeitrahmen nicht abdecken, können einen Beitrag zur Erfüllung von Bedarfen leisten. Das Land unterstützt die Kommunen weiterhin verlässlich darin, dass sie den Ausbau bedarfsgerecht, verlässlich und sozial ausgewogen fortsetzen können.