Für einen kritisch-konstruktiven Umgang mit KI in der Schule – Neue Handlungsempfehlung der Kultusministerkonferenz wurde unter Federführung von Nordrhein-Westfalen erarbeitet
KMK veröffentlicht Handlungsempfehlung zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz in schulischen Bildungsprozessen
Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:
Für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in schulischen Bildungsprozessen gibt es ab sofort eine länderübergreifende Empfehlung. Die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) hat heute die „Handlungsempfehlung für die Bildungsverwaltung zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz in schulischen Bildungsprozessen“ veröffentlicht. Maßgebend für die Empfehlung ist ein kritisch-konstruktiver Umgang mit KI. Unter der Federführung von Nordrhein-Westfalen hatten alle 16 Länder in der „Ad hoc-AG KI“ die Empfehlung erarbeitet. Damit erhalten die Bildungsministerien der Länder eine wichtige Orientierung, um die Potenziale von KI für das Lehren und Lernen auszuschöpfen, unter anderem bei der Weiterentwicklung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, bei der Lehrkräfteaus- und -fortbildung oder auch mit Blick auf individuelle Fördermöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler. Die Handlungsempfehlung setzt im Zusammenhang mit KI auf eine zeitgemäße und chancengerechte Schul- und Unterrichtsentwicklung und gibt Hinweise für nächste, gemeinsame Schritte.
Schulministerin Dorothee Feller: „Mit der Veröffentlichung von ChatGPT im November 2022 stand sofort fest, dass generative Künstliche Intelligenz großen Einfluss darauf haben wird, wie Schülerinnen und Schüler in Zukunft lernen. Angemessen eingesetzt, kann KI beispielsweise einen Beitrag zur Stärkung der Basiskompetenzen leisten und durch noch stärker individualisiertes Lernen allen Schülerinnen und Schülern faire Chancen eröffnen. Die Schul- und Bildungsministerien aller 16 Länder waren gefragt, schnell zu reagieren und die Potenziale und Herausforderungen gleichermaßen auszuloten. Auf dieser Vorarbeit konnte die gemeinsame Handlungsempfehlung nun aufbauen. Als eines der ersten Länder hat Nordrhein-Westfalen bereits Anfang 2023 einen Handlungsleitfaden zum Umgang mit textgenerierenden KI-Systemen herausgegeben und auf dieser Grundlage die Federführung in der länderübergreifenden Arbeitsgruppe übernommen. Die neue Empfehlung ist das Ergebnis eines intensiven Arbeitsprozesses und unterstreicht die Bedeutung der Zusammenarbeit der Länder in grundlegenden Bildungsthemen. Dass nun eine einheitliche Empfehlung auf der Höhe der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse für alle Länder bereitsteht, ist ein bedeutsamer Schritt und gleichzeitig Teil eines Prozesses, da sich die Technologien beständig weiterentwickeln und wir als Bildungsministerinnen und Bildungsminister unsere Positionen entsprechend definieren müssen.“
Die Handlungsempfehlung umfasst fünf Themenbereiche:
- Einfluss und Auswirkungen von KI auf Lernen und Didaktik: KI-Anwendungen können Lehrkräfte bei der Unterrichtsvor- und nachbereitung und der Gestaltung von Lernsituationen unterstützen. Zudem können Schülerinnen und Schüler mithilfe von KI gemäß ihren individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen passgenau gefördert werden. KI-unterstütze Lernmaterialien können dabei auch einen positiven Effekt auf die Stärkung der Basiskompetenzen haben.
- Veränderung der Prüfungskultur durch KI: Prüfungsformate sollen zukünftig auch KI-bezogene Kompetenzen berücksichtigen. Den Ländern wird somit empfohlen, ihre bestehenden Leistungsüberprüfungsformate zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Auch hinsichtlich der Korrektur von Leistungsnachweisen gibt es Potenziale und Grenzen, die beachtet werden müssen.
- Professionalisierung von Lehrkräften: In allen drei Phasen der Lehrkräftebildung sollen Fähigkeiten zum Umgang mit KI fest verankert werden. Dazu gehören informatorische Grundlagen, Aspekte der Medienbildung sowie pädagogisch-didaktische Einsatzmöglichkeiten von KI in den Unterricht. Lehrkräfte sollen ermutigt werden, sich weiterzubilden und neue Technologien anzuwenden.
- Regulierung: Rechtliche Rahmenbedingungen müssen von den Ländern beachtet oder – da wo sie fehlen oder nicht genau genug sind – neu verabredet werden. Das betrifft beispielswiese den Schutz der Persönlichkeitsrechte oder Fragen des Urheberrechts. Die Schulen sollen von den Ländern Hinweise zur rechtskonformen Nutzung von KI-Anwendungen erhalten.
- Zugang zu KI-Anwendungen im Kontext von Chancengerechtigkeit: Alle Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit haben, Kompetenzen im Umgang mit KI zu entwickeln, um als mündige Bürgerinnen und Bürger in einer digitalisierten Welt teilhaben und handeln zu können.
Auf der Grundlage der Handlungsempfehlung haben die Länder nun den Auftrag, diese umzusetzen und ihren bisherigen Umgang mit KI in schulischen Bildungsprozessen weiterzuentwickeln. Nordrhein-Westfalen hat aufgrund des im Jahr 2023 veröffentlichten eigenen Handlungsleitfaden bereits eine gute Grundlage, darauf aufbauende Maßnahmen im Dialog mit den am Schulleben Beteiligten auszugestalten. Unter anderem werden auch auf dieser Grundlage die Kernlehrpläne der Gymnasialen Oberstufe bis zum Schuljahr 2025/26 novelliert. Zudem startet ab dem 1. Februar 2025 das das Pilotprojekt „Künstliche Intelligenz im Mathematik- und Deutschunterricht“ (KIMADU). Alle Schulen finden auf der Seite www.lernen-digital.nrw Unterstützungsangebote.
Die Handlungsempfehlung der KMK kann hier nachgelesen werden: https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2024/2024_10_10-Handlungsempfehlung-KI.pdf
Der von NRW bereits Anfang 2023 veröffentlichte Handlungsleitfaden „Umgang mit textgenerierenden KI-Systemen“ ist hier zu finden.
Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 5867 40.
Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867 3505.
Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw
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