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Ministerin Gebauer: Land startet heute ein neues Kapitel der Schulsozialarbeit: Sicherung, Ausweitung und Stärkung durch neues Landesprogramm

Mittel für Schulsozialarbeit werden um 20 Prozent auf 57,7 Millionen Euro aufgestockt

24.09.2021

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Das Ministerium für Schule und Bildung hat die Schulsozialarbeit nach umfassenden Abstimmungsprozessen mit den kommunalen Spitzenverbänden nun dauerhaft gesichert und investiert kräftig in den Ausbau und mehr Qualität. Nachdem der Bund vor Jahren sich aus der bisherigen Finanzierung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets zurückgezogen hat und die damalige Landesregierung die Unterfinanzierung und die organisatorischen Unklarheiten nicht aufgelöst hat, hat die aktuelle Landesregierung nun die Weichen für eine gesicherte und zukunftsträchtige Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen gestellt. „Nachdem die Zuständigkeit für die Schulsozialarbeit auf das Ministerium für Schule und Bildung übertragen wurde, habe ich das letzte Jahr genutzt, um mit allen Beteiligten eine tragfähige Lösung für die Absicherung und Neuausrichtung der Schulsozialarbeit zu finden. Zusammen mit den Kreisen und Kommunen ist künftig eine Finanzierung gelungen, die die Träger und Beschäftigten der Schulsozialarbeit aufatmen lassen kann. Die Unsicherheiten im System werden damit endgültig beseitigt und ein neues Kapitel wird aufgeschlagen. Neben der gesicherten Finanzierung wird die Schulsozialarbeit ausgeweitet, gestärkt, konzeptionell neu aufgestellt und zudem wird die Qualität weiter verbessert. Mit der Verteilung der Mittel nach dem Sozialindex können wir künftig den sozialen Herausforderungen vor Ort besser begegnen“, erklärt Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer.

Das Ministerium für Schule und Bildung erlässt heute eine neue „Richtlinie über die Förderung von Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen“. Darin spielt die fachliche Stärkung eine entscheidende Rolle. Künftig werden die Aufgabenfelder und Zielgruppen von Schulsozialarbeit im Sinne des gegenwärtigen Fachdiskurses klar benannt. Auch die tätigkeitsbezogenen Qualifikationsvoraussetzungen werden klar definiert. Für die Tätigkeit an Schulen muss die Fachkraft ein (Fach-) Hochschulstudium als Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge bzw. Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter (Diplom, Master oder Bachelor) mit staatlicher Anerkennung bzw. einen gleichwertigen Studienabschluss als Voraussetzung vorweisen. Aber auch die Weiterbeschäftigung zuvor langjährig über das ehemalige Programm erprobter Mitarbeiterinnen und -arbeiter bleibt ebenso möglich, so dass die bisherigen Beschäftigten weiter in den Schulen tätig bleiben können. Hier sorgt die Förderrichtlinie für große Sicherheit im Lande.

Mit einer neuen Berechnungsgrundlage mithilfe des Schulsozialindex werden die bisherigen Landesmittel von rund 47,7 Millionen Euro ab dem Förderzeitraum 2022 künftig verteilt. Außerdem werden die Mittel um über 20 Prozent erhöht, so dass künftig Landesmittel in Höhe von 57,7 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Es wird abgesichert, dass kein Kreis und keine kreisfreie Stadt trotz neuer Berechnungsrundlage weniger Landesmittel als bislang erhält. Ebenso werden tarifgerechte Beschäftigungsverhältnisse ermöglicht, in dem aus diesen 57 Millionen Euro allein 3 Millionen Euro für tarifgerechte Lohnbezahlungen veranschlagt werden (plus 5,4 Prozent). Zudem werden sich in Nordrhein-Westfalen ab 2022 Kreise, kreisfreie Städte und die StädteRegion Aachen mit einer 20-prozentiger Eigenbeteiligung am Landesprogramm beteiligen.

Hierzu sollen ab dem Jahr 2022 den Kreisen, kreisfreien Städten und der StädteRegion Aachen über das Land 57,7 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt beläuft sich der kommunale Eigenanteil landesweit auf rund 14,5 Millionen Euro pro Jahr. Damit beträgt die Gesamtfördersumme für das Landesprogramm jährlich über 72 Millionen Euro.

In Nordrhein-Westfalen ist die Schulsozialarbeit insgesamt gegenwärtig über ein sogenanntes Drei-Säulen-Modell verankert. Schulsozialarbeit wird einerseits seit Jahren in kommunaler Verantwortung als ein Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe verstanden, so dass zahlreiche Fachkräfte für Schulsozialarbeit im kommunalen Dienst beschäftigt sind. Das Land wertschätzt den hohen Stellenwert der Schulsozialarbeit und deshalb stellt das MSB in Ergänzung der kommunalen teilhabeorientierten Schulsozialarbeit andererseits landeseigene Stellen für die Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit zur Verfügung, die unbefristet und dauerhaft finanziell gesichert sind. Zudem kann jede Schule je nach Schulgröße bis zu zwei Lehrerstellen in Stellen für Schulsozialarbeit umwandeln. Voraussetzung ist, dass die Erteilung des Unterrichts gemäß Stundentafel gewährleistet ist. Die Kommunen stellen in der Regel in gleicher Höhe Stellen für die Schulsozialarbeit zur Verfügung. 
Derzeit stellt das MSB in Nordrhein-Westfalen rund 1.600 landeseigene Stellen für die Schulsozialarbeit zur Verfügung und ermöglicht über das Landesprogramm „Förderung von Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen“ (als dritte Säule) mögliche Beschäftigungsverhältnisse für Schulsozialarbeit mindestens im Rahmen von weiteren rund 900 Vollzeitäquivalenten.

An der Fortführung der Konzeption für die Aufgaben und Zuständigkeiten für Schulsozialarbeit (aller drei Säulen) wird in gemeinsamer Verantwortung des Ministeriums für Schule und Bildung und des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration mit den Beteiligten in Schule, Jugendhilfe, Schulaufsicht, Kommunen und Fachverbänden intensiv weitergearbeitet.

 

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 5867-40.

Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867-3505.

Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw

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