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Ministerin Feller: Alltagshelferinnen und Alltagshelfer sollen unsere Lehrkräfte unterstützen und entlasten

Handlungskonzept für eine bessere Unterrichtsversorgung wird umgesetzt

31.03.2023

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:

Das Ministerium für Schule und Bildung bringt die Umsetzung des Handlungskonzepts für eine bessere Unterrichtsversorgung weiter voran. Die Grundschulen können nunmehr damit beginnen, Alltagshelferinnen und Alltagshelfer einzustellen. Nach Verbändebeteiligung und Kabinettbefassung werden zudem die erforderlichen Verordnungen für die Maßnahmen aus dem Bereich der Lehrkräfteausbildung in Kraft gesetzt. Ebenso werden die Erlassänderungen aus dem Bereich der Lehrkräfteeinstellung in Kürze umgesetzt. Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller: „Alle Personalmaßnahmen aus unserem Handlungskonzept befinden sich jetzt in der Umsetzung. Damit ist der Weg frei für eine gezielte Unterstützung unserer Schulen. Im Mittelpunkt stehen dabei vor allem die Grundschulen. Wir erweitern hier unter anderem die Möglichkeiten für den Seiteneinstieg und schaffen die Voraussetzungen für die Einstellung von Alltagshelferinnen und Alltagshelferinnen. Sie sollen die Lehrkräfte an Grundschulen unterstützen und entlasten, damit diese sich stärker auf ihren Unterricht konzentrieren können.“

Der Arbeitsalltag von Lehrerinnen und Lehrern an Grundschulen ist durch eine Vielzahl von Tätigkeiten geprägt, die über die Kerntätigkeit Unterrichten hinausgehen. Alltagshelferinnen und Alltagshelfer sollen Lehrkräften eine spürbare Entlastung und Unterstützung anbieten, indem sie verschiedene Alltagsaufgaben übernehmen. Das kann zum Beispiel die Vorbereitung des Klassenzimmers, die Beaufsichtigung oder auch die Unterstützung einzelner Schülerinnen und Schüler bei der Herstellung der Arbeitsfähigkeit sein. Alltagshelferinnen und Alltagshelfer müssen keine formelle Qualifikation nachweisen. Entscheidend ist vor allem die Eignung für diese Form von Unterstützung. Die Einstellungsentscheidung trifft die Schulleitung. Die Stellen werden als Tarifstellen mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von maximal 30 Stunden ausgeschrieben. Alltagshelferinnen und Alltagshelfer werden auf unbesetzten Stellen eingestellt. Dies steht aber der Einstellung von Lehrkräften nicht im Wege.

Im Bereich der Lehrkräfteeinstellung wird das Handlungskonzept Unterrichtsversorgung in Kürze durch Erlassänderungen umgesetzt.

Im Bereich der Lehrkräfteausbildung erfolgt die Umsetzung auf dem Verordnungswege. Im Mittelpunkt stehen dabei Maßnahmen für die Grundschule und das Berufskolleg:

  • Der Seiteneinstieg mit einem berufsbegleitenden zweijährigen Vorbereitungsdienst wird für das Lehramt an Grundschulen geöffnet. Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger mit entsprechenden Hochschulabschlüssen können damit die volle Lehramtsbefähigung für die Grundschule erwerben. Das war bislang nicht möglich.
  • Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen können ihren Vorbereitungsdienst zukünftig auch für das Lehramt an Grundschulen oder für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar-und Gesamtschulen aufnehmen und die entsprechende Lehramtsbefähigung erwerben.
  • Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen erhalten zukünftig die Möglichkeit, dauerhaft an einer Grundschule eingestellt zu werden, auch wenn ihre Lehrbefähigungen kein Fach der Grundschule abbilden.
  • Der Duale Master für die technischen Fachrichtungen des Berufskollegs wird für Bachelorabsolventinnen und Bachelorabsolventen von Universitäten geöffnet und auf neue berufliche Fachrichtungen ausgedehnt. Teilnehmerinnen und Teilnehmer absolvieren ein berufsbegleitendes lehramtsbezogenes Masterstudium für das Lehramt an Berufskollegs. Nach Abschluss des dualen Masterstudienganges erfolgt ein berufsbegleitender Vorbereitungsdienst.

Außerdem werden folgende weitere Maßnahmen umgesetzt:

  • Lehrkräften aus Drittstaaten soll der Einstieg in den Schuldienst erleichtert werden. Das bisher erforderliche Sprachniveau C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen wird für den Zugang zu sog. Ausgleichsmaßnahmen auf das Niveau C1 festgesetzt. Für eine dauerhafte Übernahme muss jedoch weiterhin das Niveau C2 erreicht werden.
  • Jede Neueinstellung von grundständig ausgebildeten Lehrkräften soll zukünftig mit der Möglichkeit einer Abordnung an besonders belastete Schulen verbunden werden. Voraussetzung ist, dass die abordnende Stammschule ausreichend gut mit Lehrkräften versorgt ist.

Die aufgeführten Maßnahmen treten zum 1. Mai 2023 in Kraft.

Abschließend erklärte Schul- und Bildungsministerin Feller: „Das Handlungskonzept Unterrichtsversorgung ist ein wichtiger Schritt, um unsere Schulen gezielt zu unterstützen. Ich bin sehr froh, dass es uns gelungen ist, innerhalb von einem Vierteljahr alle Maßnahmen in die Wege zu leiten und danke allen Beteiligten. Wir nehmen bei der Umsetzung des Handlungskonzeptes vor allem die Grundschulen in den Blick und die Schulen, die vom Lehrkräftemangel besonders betroffen sind. Wir werden die Umsetzung unseres Handlungskonzepts intensiv begleiten und bereits jetzt weitere mögliche Maßnahmen prüfen.“

Die Landesregierung hatte im Dezember 2022 ein umfangreiches Handlungskonzept zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung vorgelegt mit kurz-, mittel- und langfristig wirkenden Maßnahmen. Das Konzept umfasst die Bereiche der Lehrerausbildung und Lehrereinstellung, Wertschätzung und Entlastung sowie das Dienstrecht. Die dienstrechtlichen Maßnahmen des Handlungskonzepts wurden bereits im Februar 2023 umgesetzt.

 

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Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867-3505.

Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw

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