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In ein Schulgebäude laufende Gruppe Kinder, oben ist der Schriftzug "Handlungskonzept Unterrichtsversorgung" eingefügt..

Handlungskonzept Unterrichtsversorgung

Hier finden Sie das Handlungskonzept vom 14. Dezember 2022 zur Unterrichtsversorgung. 

Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller hat ein Handlungskonzept zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung mit kurz-, mittel- und langfristig wirkenden Maßnahmen vorgelegt. Es nimmt alle personalwirtschaftlichen und dienstrechtlichen Bereiche in den Blick und gliedert sich in drei Bereiche:

  • Lehrerausbildung und Lehrereinstellung
  • Wertschätzung und Entlastung
  • Dienstrecht

Der Lehrkräftemangel ist eine der größten Herausforderungen für unsere Schulen in Nordrhein-Westfalen. Wir haben uns daher als Landesregierung seit Übernahme der Regierungsverantwortung mit hoher Priorität diesem Thema angenommen. Meine zahlreichen Schulbesuche haben mich noch einmal darin bestärkt, hier neue wirkungsvolle Maßnahmen auf den Weg zu bringen.
Unmittelbar nach Konstituierung der neuen Landesregierung habe ich im Ministerium für Schule und Bildung eine Arbeitsgruppe „Unterrichtsversorgung“ eingesetzt, die den Auftrag hatte, ein Maßnahmenbündel aus kurz-, mittel- und langfristig wirkenden Maßnahmen zu erarbeiten und dabei auch völlig neue Ideen zu diskutieren.

Die unzureichende Lehrkräfteversorgung unserer Schulen ist auch eine bundes-weite Herausforderung. Alle Bundesländer stehen hier vor vergleichbaren Problemen. Bereits mit vier Maßnahmenpaketen hat die Vorgängerregierung versucht, dieser Entwicklung entgegenzuwirken. So konnten ca. 6.300 Personen für den Lehrerberuf gewonnen werden.

Wir müssen aber auch erkennen, dass es keinen generellen Mangel an Lehrerinnen und Lehrern gibt und sich der Mangel je nach Lehramtsbefähigung, Schulform und Region sehr unterschiedlich darstellt. Sowohl ländliche Regionen als auch Regionen mit besonderen sozialen Herausforderungen können betroffen sein. Es fehlen vor allem Lehrkräfte an Grundschulen, im Bereich der Sonderpädagogik, in der Sekundarstufe I sowie im MINT-Bereich der Sekundarstufe II, aber auch die berufliche Bildung ist in den gewerblich-technischen Fachrichtungen stark betroffen.

Für mich ist das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Bildung, Erziehung und individuelle Förderung (§ 1 SchulG NW) der Ausgangspunkt für alle Überlegungen und konkret entwickelten Maßnahmen.

Guter Unterricht und gute Bildung bedürfen einer verlässlichen und verbesserten Unterrichtsversorgung. Um diesem Ziel näher zu kommen, ist das nachfolgende Handlungskonzept erarbeitet worden.

So wurden insbesondere im Bereich der Lehrerausbildung neue innovative Wege entwickelt, um kurz- und mittelfristig gut ausgebildete Lehrkräfte für derzeit unter-versorgte Schulformen und Regionen zu gewinnen. Darüber hinaus wurden auch Maßnahmen auf der Grundlage des geltenden Dienstrechts mit aufgenommen.

Das Handlungskonzept ist ein erster Schritt und die Landesregierung wird diese Maßnahmen konsequent umsetzen, überprüfen, an neue Bedarfe - unter Umständen kurzfristig - anpassen und auch weitere Maßnahmen entwickeln, um eine gesicherte Unterrichtsversorgung zu gewährleisten. Das bleibt eine Herausforderung für alle am Schulleben beteiligten Akteurinnen und Akteure. Und wir müssen hier einen langen Atem haben.

Lehrerinnen und Lehrer verdienen unser aller Unterstützung und Anerkennung. Gerade die Wertschätzung ihrer Arbeit muss für uns alle wieder mehr Bedeutung haben. Ausgebildete Lehrkräfte sind die Voraussetzung und wesentlicher Erfolgsfaktor für einen Unterricht, der individuelle Potentiale aller Schülerinnen und Schüler zukunftsfähig unterstützt und stärkt. Sie erfüllen damit eine ganz wesentliche gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die unsere hohe Anerkennung verdient.

Bildung ist und bleibt der Schlüssel für eine gelingende persönliche Zukunft und gesellschaftliche Teilhabe.

Bildung ist die wesentliche Voraussetzung für die Bekämpfung des Fachkräftemangels und die Sicherung wirtschaftlichen Wachstums in Nordrhein-Westfalen.

Wir haben dieses Handlungskonzept mit allen bildungspolitisch Verantwortlichen vorab diskutiert. Ich bin überzeugt, dass das vorgelegte Konzept einen wichtigen ersten Schritt zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung in ganz Nordrhein- Westfalen darstellt.

 

Dorothee Feller

Ministerin für Schule und Bildung
des Landes Nordrhein-Westfalen

 

 

Maßnahmen aus den Bereichen Lehrerausbildung und Lehrereinstellung

Der Seiteneinstieg mit berufsbegleitendem Vorbereitungsdienst nach OBAS (Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung) wurde für das Lehramt an Grundschulen geöffnet. Angesprochen sind Personen mit Berufserfahrung, die über einen nicht-lehramtsbezogenen Masterabschluss einer Universität oder Fachhochschule verfügen, der Studienleistungen beinhaltet, die einen Bezug zu mindestens einem Unterrichtsfach der Grundschule haben.

An Grundschulen erfolgt im Rahmen einer berufsbegleitenden Ausbildung nach OBAS eine Ausbildung in zwei Unterrichtsfächern der Grundschule, wobei die Ausbildung obligatorisch in mindestens einem der Fächer Deutsch oder Mathematik stattfinden muss. Am Ende der in der Regel 24-monatigen Ausbildung steht mit dem Bestehen der Staatsprüfung der Erwerb der Lehramtsbefähigung für die Schulform Grundschule, welche Verbeamtungsperspektiven sowie die Möglichkeit einer späteren Bewerbung auf Beförderungsstellen schafft.

Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern, die im Rahmen eines Dauerbeschäftigungsverhältnisses nach Absolvieren der Pädagogischen Einführung bereits an Grundschulen tätig sind, wird ebenfalls der Zugang zur OBAS-Ausbildung an der Grundschule ermöglicht, sofern sie über die dafür erforderlichen Qualifikationen verfügen.

Befristung auf fünf Jahre.

Um die Unterrichtsversorgung an Grundschulen im Land Nordrhein-Westfalen weiter zu verbessern und die Einstellungsperspektive der Lehrkräfte mit dem Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen deutlich zu erhöhen, erhalten zukünftig alle Lehrkräfte mit der Befähigung zum Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen die Möglichkeit, dauerhaft an einer Grundschule eingestellt zu werden, auch wenn ihre Lehrbefähigungen kein Fach der Grundschule abbilden. Dabei wird die Einstellung mit einer Verpflichtung zur Nach- bzw. Weiterqualifizierung verbunden, um diese Lehrkräfte im Bereich Grundschuldidaktik und -methodik weiter zu qualifizieren. Der Einsatz der Lehrkräfte mit einer Lehramtsbefähigung für das Gymnasium und die Gesamtschule soll, wenn möglich, aus schulfachlichen Gründen zunächst in den Klassen drei und vier erfolgen.

Befristung zunächst auf zwei Jahre.

Ausweitung des Dualen Masters für das Berufskolleg

Derzeit besteht in ausgewählten technischen Fachrichtungen für Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen mit ingenieurwissenschaftlichen Abschlüssen (Bachelor, Diplom) die Möglichkeit, im Rahmen eines berufsbegleitenden Studiums den Master of Education für das Lehramt an Berufskollegs zu erwerben. Mit dem sich anschließenden berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst (OBAS) wird dann die Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Berufskollegs erworben.

  • Seit dem 1. Mai 2023 werden auch Bachelor-Universitätsabsolventinnen und -absolventen zugelassen. 
  • Folgende weitere Fachrichtungen werden aufgenommen: Bautechnik mit Hochbautechnik oder Tiefbautechnik, Mediendesign und Designtechnik sowie Technische Informatik. Das setzt die Einrichtung entsprechender Teilstudiengänge an Universitäten voraus. Ein Studienstart erfolgt im Jahr 2023.

Weitere fachspezifische Maßnahmen für das Berufskolleg

Die Fächerstruktur der Berufskollegs ist geprägt durch eine große Anzahl von Fächern und Fachrichtungen, die oft auch einem vergleichsweise schnellen Wandel unterliegen und häufig - auch konjunkturbedingt - mit schwankenden Personalbedarfen verbunden sind. Dies führt dazu, dass für bestimmte berufliche Fachrichtungen im Bereich Berufskolleg für den Seiteneinstieg in den Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen verstärkt geworben werden sollte. Dies betrifft derzeit beispielsweise die Fachrichtungen Sozialpädagogik und Gesundheitswissenschaft/Pflege in besonderem Maße. Dabei soll besonderes Augenmerk auf die neuen Möglichkeiten zur Gewinnung von Master-Absolventinnen und -absolventen von Fachhochschulen (Hochschulen für angewandte Wissenschaften) gelegt werden.

Um Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter bestimmter Fachrichtungen am Ende ihrer Ausbildung aus überversorgten Regionen für unterversorgte Regionen gewinnen zu können, soll die persönliche Beratung intensiviert werden. Dies ist derzeit beispielsweise bei der Fachrichtung Gesundheitswissenschaften erforderlich.

Finanzielle Anreize für den Erwerb des Lehramts an Berufskollegs in spezifischen technischen Mangelfachrichtungen

Der Arbeitsmarkt unterliegt einem steten Wandel. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber stehen vor der Herausforderung, im Wettbewerb um die besten Bewerberinnen und Bewerber zu bestehen. Gerade Ingenieurinnen und Ingenieure werden mit lukrativen finanziellen Angeboten teilweise direkt von der Universität in Wirtschaftsunternehmen und Betriebe abgeworben und stehen somit nicht mehr dem Lehrkräftemarkt zur Verfügung.

Vor diesem Hintergrund wird die Landesregierung die Möglichkeiten prüfen, zum Erwerb des Lehramts an Berufskollegs in spezifischen technischen Mangelfachrichtungen finanzielle Anreize für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst bzw. den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst zu setzen. Dadurch sollen insbesondere Ingenieurinnen und Ingenieure für eine Tätigkeit im Schuldienst gewonnen werden.

Um zukünftig die Zahl der Absolventinnen und Absolventen der Lehramtsstudiengänge für das Grundschullehramt und das Lehramt für sonderpädagogische Förderung in verschiedenen Fachrichtungen zu erhöhen, wird ein weiterer Ausbau der Studienanfängerplätze geprüft. Die so ausgebildeten Lehrkräfte sichern langfristig eine ausreichende Zahl an Personen für den Schuldienst in Nordrhein-Westfalen. Ein Ausbau von Studienanfängerplätzen kann nur langfristig auf dem Lehrerarbeitsmarkt wirken.

Flankierend gab und gibt es bereits verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Studienerfolgs von Studierenden. Das Ministerium für Schule und Bildung fördert beispielsweise das aus der Ruhrkonferenz hervorgegangene Projekt „talents4teachers“ der drei Ruhrgebietsuniversitäten und unterstützt so weitere Mentoringprogramme an Universitäten. Solche Anstrengungen sollen fortgesetzt und ausgebaut werden.

Um die sich abzeichnenden Personalüberhänge im Lehramt für Gymnasien und Gesamtschulen zu nutzen, ist für Studienabsolventinnen und -absolventen für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit einem der Schulform entsprechenden Unterrichtsfach die Möglichkeit geschaffen worden, im unmittelbaren Anschluss an ihre universitäre Ausbildung den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst (OBAS) für das Lehramt an Grundschulen oder für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen aufzunehmen und die entsprechende Lehramtsbefähigung zu erwerben.

Die berufsbegleitende Ausbildung erfolgt - auch für das Lehramt an Grundschulen - in zwei Fächern. An Grundschulen erfolgt im Rahmen der berufsbegleitenden Ausbildung nach OBAS eine Ausbildung in zwei Unterrichtsfächern der Grundschule, wobei die Ausbildung obligatorisch mindestens in einem der Fächer Deutsch oder Mathematik erfolgen muss.

Anders als bei einem Schulformwechsel nach Abschluss der gesamten Ausbildung werden die Master-Absolventinnen und -Absolventen im Rahmen eines berufsbegleitenden lehramtsbezogenen Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an Grundschulen oder das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen frühzeitig für die schulformspezifischen Anforderungen dieses anderen Lehramts ausgebildet. Das berufsbegleitende Format des Vorbereitungsdienstes ist um sechs Monate verlängert und ist mit einer höheren Vergütung verbunden.

Befristung auf fünf Jahre.

Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern kann mit ihrer Zustimmung auch über die Ausbildung hinausgehender selbstständiger zusätzlicher Unterricht übertragen werden. Aktuell ist der mögliche Umfang des selbstständigen zusätzlichen Unterrichts von bis zu drei Wochenstunden auf bis zu sechs Wochenstunden erhöht worden.
Leistungsstarke Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter werden stärker als bisher ermutigt, diese freiwillige Maßnahme intensiver zu nutzen und somit einen weiteren Beitrag zur Sicherung der Unterrichtsversorgung zu leisten.

Entfristung dieser Sonderregelung seit dem 1. Mai 2023.

Das bisher erforderliche Sprachniveau C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen wird für die Teilnahme an Ausgleichsmaßnahmen auf das Niveau C1 festgesetzt. Das Sprachniveau C2 bleibt jedoch das für die Ausübung des Lehrerberufs erforderliche Sprachniveau, das zum Ende einer Ausgleichsmaßnahme erreicht werden muss, um diese erfolgreich abzuschließen.

Durch diese Neuerung wird sich die Zahl der Erfolg versprechenden Anerkennungsanträge erhöhen, sodass die Kompetenzen von Lehrkräften aus Drittstaaten angesichts einer stetig wachsenden Anzahl von geflüchteten schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen den Schulen als Gewinn zur Verfügung stehen.

Eine entsprechende Änderung der AnerkennungsVO Berufsqualifikation Lehramt ist am 15. April 2023 in Kraft getreten.

Erweiterung des Bewerberfeldes

An Grundschulen, Förderschulen und weiterführenden Schulen wirken Fachkräfte aus anderen pädagogischen Berufsgruppen im Rahmen von Multiprofessionellen Teams bei der Erziehung, Unterrichtung und Beratung der Schülerinnen und Schüler zusammen.

Der Bewerberkreis der vergleichbaren pädagogischen Abschlüsse wird auch für Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger geöffnet.

Beginn: sofort          
 

Stellen für andere Professionen

Mit dem Masterplan Grundschule und der Neuausrichtung der Inklusion sind zum Schuljahr 2023/24 die Zahl der Stellen für die sozialpädagogischen Fachkräfte in der Schuleingangsphase der Grundschule um 400, für die Multiprofessionellen Teams Inklusion Sekundarstufe I um 300 und für die Multiprofessionellen Teams Förderschule um 125 Stellen erhöht worden.

Wertschätzung der Beschäftigten an Schulen und Entlastungen der Lehrkräfte und Schulleitungen

Mit dem Gesetz zur Anpassung der Lehrkräftebesoldung sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 30. Mai 2023 wird die Besoldung der beamteten Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I stufenweise bis zum 1. August 2026 in die Besoldungsgruppe A 13 angehoben. Die besoldungsgesetzlichen Regelungen wirken sich nach dem Tarifvertrag über die Eingruppierung und Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV-EntgO-L) auch auf die Eingruppierung tarifbeschäftigter Lehrkräfte an diesen Schulformen aus, die in der Tätigkeit von lehramtsausgebildeten Lehrkräften beschäftigt sind.

Die Angleichung der Lehrkräftebesoldung an Grundschulen und in der Sekundarstufe I ist ein deutliches Signal der Anerkennung und Wertschätzung. Mit der Besoldungsanpassung ist der Lehrerberuf aufgewertet und deutlich attraktiver gestaltet worden.

Zu den Details geht es hier.

Um zukünftig mehr Personen für den Lehrerberuf zu gewinnen und insbesondere mehr Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler für die Aufnahme eines Lehramtsstudiums zu motivieren, wird das Ministerium für Schule und Bildung eine überarbeitete und neu ausgerichtete Informations- und Werbekampagne für den Lehrerberuf auflegen. Dabei soll die Wertschätzung für die Arbeit von Lehrerinnen und Lehrern und Schulleitungen im Vordergrund stehen.
Mit Blick auf die junge Zielgruppe soll der Fokus auf Onlinewerbemaßnahmen liegen.Für die Lehrerwerbekampagne sind in 2023 rund eine Millionen Euro vorgesehen.

Zudem werden die Werbe- und Informationsveranstaltungen für Oberstufenschülerinnen und -schüler sowie Berufseinsteigerinnen und -einsteiger an Schulen, Universitäten und auf Messen und Absolventenkongressen wieder intensiviert. Daran schließen sich die Beratungsleistungen der landesweiten Beratungsstelle beim Landesprüfungsamt und die Seiteneinstiegsberatungen der Bezirksregierungen an.

Durch eine Modernisierung und Zusammenfassung der Portale zur Einstellung (LEO, LOIS, VERENA und ANDREAS) zu einem Portal (meWiS: „mein Weg in den Schuldienst“) soll erreicht werden, dass Einstellungsmöglichkeiten passgenauer gefunden werden.

Schulverwaltungsassistentinnen und Schulverwaltungsassistenten entlasten Schulleitungen und Lehrkräfte von Verwaltungsaufgaben, so dass sich Lehrerinnen und Lehrer sowie Schulleiterinnen und Schulleiter verstärkt ihrem eigentlichen „pädagogischen Kerngeschäft“ (Unterrichten, Erziehen, Beraten, Beurteilen, Betreuen, Fördern, Innovieren, Evaluieren) und der Qualitätsverbesserung von Schule widmen können. Es findet eine Konzentration auf pädagogische Aufgaben und Unterricht statt und es wird damit langfristig eine Verbesserung der Schulqualität erwartet.

Pädagogische Gutachten sind wichtige Dokumente, um zu zentralen Fragestellungen in der Bildungsbiografie einer Schülerin oder eines Schülers Entscheidungen herbeizuführen.
Das bekannteste Verfahren ist das sog. „AO-SF-Verfahren“. Es ist sehr komplex und bedarf eines rechtssicheren Rahmens, da eine Feststellung in diesem Kontext umfassende Auswirkungen auf die Bildungsbiografie einer Schülerin oder eines Schülers hat.

Das Ministerium für Schule und Bildung hat einen „Wissenschaftlichen Prüfauftrag zur steigenden Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung“ vergeben. Dieser soll Empfehlungen erarbeiten, die eine Grundlage für zukünftige Veränderungen des AO-SF-Verfahrens darstellen sollen. Ziel der Veränderungen ist u. a. eine Verschlankung der Verfahrensabläufe, die zu einer spürbaren Entlastung der beteiligten Lehrkräfte führt, aber dennoch eine aussagekräftigte Entscheidungsgrundlage bietet.

Zukünftig soll in Klasse 10 die Bandbreite der verpflichtend zu schreibendenden Klassenarbeiten in den Fächern mit Zentraler Prüfung 10 (Deutsch, Mathematik, Englisch) an allen Schulformen von „4 bis 5“ auf „3 bis 5“ abgesenkt werden. Damit erhalten die Schulen die Möglichkeit der Reduzierung um jeweils eine Klassenarbeit pro Fach in Klasse 10. Rein quantitativ tritt die ZP 10 damit an die Stelle einer Klassenarbeit im letzten Jahr der Jahrgangsstufe 10.

Insbesondere an Grundschulen und Förderschulen in herausfordernden Lagen fehlt häufig die sonst übliche Unterstützung durch Eltern oder andere Personen aus dem konkreten Umfeld der Kinder und Jugendlichen (z.B. als Lesepaten, Begleitung von Ausflügen, als Begleitung bei Schulwegen, als Unterstützung bei schulischen Veranstaltungen wie Projektwochen oder auch Schul- und Sportfesten).

Um diesen Schulen unter Berücksichtigung ihrer Besonderheiten eine spürbare - physische und psychische, alltagstaugliche und zeitnahe - Entlastung anbieten zu können, soll es ermöglicht werden, Unterstützungspersonal auf nicht zu besetzende Lehrerstellen befristet einstellen zu können.

Die möglichen Bewerberinnen und Bewerber sollen die Lehrkräfte bei der Bewältigung von Alltagsroutinen im Kontext Schule und Unterricht entlasten, da der Unterrichtsalltag durch viele organisatorische Anforderungen gekennzeichnet ist, die nicht unerheblich Aufmerksamkeit und Arbeitszeit der Lehrkräfte binden. Im Kern unterstützen sie die Lehrkräfte bei organisatorischen Alltagsaufgaben wie Listenführung, niederschwelligen Dokumentationsaufträgen, beim Organisieren und bei Aufräumarbeiten zur Herstellung der Unterrichts- und Arbeitsfähigkeit in der Klasse u. v. m.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Dienstrechtliche Maßnahmen

Abordnungen im Schulbereich sind schulformübergreifend sowie schulamts- und bezirksübergreifend möglich und werden angesichts der unterschiedlichen Personalausstattung in einzelnen Regionen und Schulformen stärker und flächendeckend genutzt.

Ein vorübergehender Einsatz an einer Schule kann auch länger als ein Schulhalbjahr dauern, so dass auch diese Option vermehrt zu prüfen ist. Dies ist aus schulfachlichpädagogischen Gründen gerade für einen kontinuierlichen Aufbau der Lern- und Sozialkompetenzen in den Grund- und Förderschulen von besonderer Bedeutung.

Die Entwicklung von Indikatoren für die in jedem Einzelfall notwendige Bewertung durch die Schulaufsichtsbehörden erleichtert die Entscheidungen vor Ort für alle Beteiligten. Schulaufsicht und Schulleitungen sowie Personal- sowie Schwerbehindertenvertretungen setzen ihre gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit bei diesem Thema fort.

Um die Personalsituation in derzeit unterversorgten Schulen in Nordrhein-Westfalen zeitnah mit grundständig ausgebildetem Personal zu verbessern, sollen zukünftig sämtliche Neueinstellungen an allen Schulformen und in allen Regionen grundsätzlich mit (schulformübergreifenden) Abordnungen verbunden werden. Voraussetzung ist, dass die abordnende Stammschule ausreichend gut mit Lehrpersonal versorgt ist und sich in angemessener Entfernung eine unterversorgte Schule befindet. Die Steuerung der Maßnahme erfolgt für jede einzelne Schule einzelfallbezogen durch die Bezirksregierungen. Ausnahmesituationen an den Schulen mit Neueinstellungen hinsichtlich Personalausstattung und Fachbedarf sind zu berücksichtigen.

Die Bezirksregierungen identifizieren Schulen, bei denen im Rahmen einer Neueinstellung eine Teil- oder Vollabordnung an eine unterversorgte Schule realisiert werden kann und prüfen zunächst, ob eine schulformgleiche Abordnung möglich ist. In einem zweiten Schritt werden auch schulformübergreifende Abordnungen in Betracht gezogen. Ebenso sind schulamts- und regierungsbezirksübergreifende Abordnungen möglich.

Bei der Stellenausschreibung - im Listenverfahren mit dem Einstellungsangebot - werden Bewerberinnen und Bewerber stets auf diese Modalität der Stellenbesetzung hingewiesen. Dabei sollen die Ausschreibungen mit schulformübergreifender Abordnung möglichst ein Fach der Schulform enthalten, an die abgeordnet werden soll.

Befristung auf zwei Jahre.

Anträge der Lehrkräfte auf Teilzeitbeschäftigung, die nicht im Zusammenhang mit familiären Gründen stehen (z. B. Kinderbetreuung oder Pflege eines nahen Angehörigen), werden intensiv geprüft, ob im Einzelfall dienstliche Gründe einer Genehmigung (im beantragten Umfang) entgegenstehen.

Anträge der Lehrkräfte auf Versetzung in den Ruhestand, die vor dem regulären Pensionseintrittsalter bereits mit Vollendung des 63. Lebensjahres möglich sind (allerdings mit Einbußen bei der Versorgung), werden in bewährter Praxis aus dienstlichen Gründen bis zum Ende des laufenden Schuljahres hinausgeschoben.

Der derzeit gültige Versetzungserlass des Landes Nordrhein-Westfalen regelt, dass Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus einer Beurlaubung oder Freistellung von grundsätzlich acht Monaten und mehr, die nicht an die bisherige Schule zurückkehren möchten, wohnortnah und dort an einer Schule mit entsprechendem Bedarf einzusetzen sind. Dies gilt auch für diejenigen, die sich innerhalb der laufbahnrechtlichen oder tarifrechtlichen Probezeit befinden.
Um die Unterrichtsversorgung in unterversorgten Regionen deutlich verbessern zu können, ist zukünftig ein wohnortnaher Einsatz an einer Schule mit entsprechendem Bedarf im Umkreis von bis zu 50 Kilometern zum Wohnort vorgesehen.


Umsetzung zum nächsten Versetzungsverfahren im Frühjahr 2023.

Personen, die an Schulen in einem befristeten Tarifbeschäftigungsverhältnis bereits als Lehrkraft unterrichten, wird die Möglichkeit eröffnet, einen Antrag auf Übernahme in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis zu stellen.

Voraussetzungen:

  • mindestens Bachelorabschluss einer Hochschule oder anderer vergleichbarer Hochschulabschluss,
  • Unterrichtserfahrung von mindestens drei Jahren im Umfang von mindestens einer halben Stelle innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren.

Die Schulaufsichtsbehörde entscheidet unter Einbindung der Schulleitung, ob die Person für die Übernahme in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis als Lehrkraft im Schuldienst geeignet ist.

Eine Entfristung von Bewerberinnen und Bewerbern, die eine Staatsprüfung nicht bestanden haben, ist nicht möglich.

Befristung der Maßnahme auf zwei Jahre und Evaluation; Geltung für die Schulform Grundschule, die Schulformen der Sekundarstufe I und die Förderschule.