
Leben retten will gelernt sein
Kooperationsvereinbarung zur verpflichtenden Einführung von Reanimationsunterricht ab dem Schuljahr 2026/27 unterzeichnet
Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:
Mit der Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung setzt Nordrhein-Westfalen ein klares Zeichen, um die Laienreanimation an Schulen zu stärken. Schulministerin Dorothee Feller hat gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Stiftungen, Ärztekammern, Hilfsorganisationen, ärztlichen Partnerinnen und Partnern und medizinischen Fachgesellschaften eine Initiative zur Verankerung der Laienreanimation im Schulalltag auf den Weg gebracht. Ziel der Kooperationsvereinbarung ist es, alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I mit dem lebensrettenden Schema „Prüfen – Rufen – Drücken“ vertraut zu machen.
Zu den Partnern gehören in alphabetischer Reihenfolge:
- ADAC Stiftung,
- Aachener Institut für Rettungsmedizin und zivile Sicherheit
- Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe
- Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten
- Björn-Steiger-Stiftung,
- BKK-Landesverband NORDWEST
- Deutsche Herzstiftung
- Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin
- Deutscher Rat für Wiederbelebung
- Deutsches Rotes Kreuz (Landesverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe)
- Deutsches Jugendrotkreuz (Landesverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe)
- Florence-Nightingale-Krankenhaus Düsseldorf
- Franziskus Hospital Bielefeld
- Stiftung Universitätsmedizin Münster
- Unfallkasse NRW
- Universitätsklinikum Köln
- Universitätsklinikum Münster
Ministerpräsident Hendrik Wüst erklärt: „Ob im Straßenverkehr, am Arbeitsplatz oder in den eigenen vier Wänden: Jeder kann zum Lebensretter werden. Wie es richtig geht, muss man lernen – und zwar schon in der Schule. Mit dem verpflichtenden Wiederbelebungsunterricht ab dem Schuljahr 2026/27 vermitteln wir Schülerinnen und Schülern das notwendige Wissen, um im medizinischen Notfall richtig zu handeln und Leben zu retten. Solche Kompetenzen weiterzugeben, ist Teil unseres Bildungs- und Erziehungsauftrags.“
Schulministerin Dorothee Feller hebt hervor: „Wer im Notfall richtig handelt, kann Leben retten. Wir wollen, dass Prüfen – Rufen - Drücken so selbstverständlich wird wie Fahrradfahren. Dafür brauchen Schulen konkrete Unterstützung und genau die bringen wir jetzt gemeinsam mit starken Partnerinnen und Partnern auf den Weg.“
Ab dem Schuljahr 2026/27 wird der Reanimationsunterricht an Schulen im Bereich der Sekundarstufe I in NRW verpflichtend eingeführt. Jede Schülerin und jeder Schüler soll mindestens einmal in den Klassen 7, 8 oder 9 eine Schulung zur Laienreanimation im Umfang von 90 Minuten erhalten. Förderschulen und private Ersatzschulen werden ermutigt, Reanimationsunterricht durchzuführen. Zum 1. August 2025 wird eine Geschäftsstelle bei der Bezirksregierung Köln eingerichtet. Bereits im September beginnen landesweit die ersten Schulungen von Lehrkräften.
Damit der Reanimationsunterricht flächendeckend und zuverlässig umgesetzt werden kann, sollen alle rund 2.100 Schulen mit Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen spätestens im Laufe des Schuljahres 2026/27 über jeweils zehn Reanimationsphantome sowie zwei entsprechend geschulte Lehrkräfte verfügen.
Der Mindeststandard für die Schulung der Lehrkräfte wird durch Schulungsvideos der oben aufgeführten Kooperationspartner gewährleistet. Alle Lehrkräfte können zudem auf ein umfassendes Angebot an Lehrvideos und Unterrichtsmaterialien von anderen Projektpartnern zurückgreifen. Ergänzend wird ein Angebot für Präsenzfortbildungen unterbreitet.
Um die Maßnahme umzusetzen, ist das Schulministerium auf die enge Zusammenarbeit mit erfahrenen Partnern in diesem medizinischen Bereich angewiesen. In Gesprächen konnten zahlreiche Unterstützungsangebote gewonnen werden. Die Angebote umfassen etwa personelle Ressourcen für Schulungen bis hin zu finanziellen Mitteln für die Anschaffung von Übungsmaterial.
Christina Tillmann, Vorständin der ADAC-Stiftung und eine der vielen Kooperationspartner unterstrich: „Wenn wir junge Menschen schon in der Schule befähigen, im Notfall richtig zu reanimieren, retten wir nicht nur mehr Leben, sondern stärken auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die flächendeckende Einführung des Reanimationsunterrichts in NRW hat Vorbildcharakter und ist ein kraftvolles Signal für Bildung mit echtem Lebensbezug.“
Dr. Pierre-Enric Steiger, Präsident der Björn-Steiger-Stiftung, betonte: „Die Björn-Steiger-Stiftung ist stolz, dieses lebensrettende Projekt zu unterstützen. Durch die Schulung von Schülerinnen und Schülern in Laienreanimation schaffen wir eine Generation, die im Notfall mutig handelt.“
Prof. Dr. Thomas Voigtländer, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Herzstiftung, erklärte: „Das beherzte Eingreifen von uns allen in einer Notsituation ist überlebensentscheidend. Dass die Wiederbelebung jetzt ein fester Bestandteil des Schulunterrichts in Nordrhein-Westfalen wird, ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Laien-Reanimationsquote in der Bevölkerung.“
Die heute unterzeichnete Kooperationsvereinbarung hatte einen engagierten Vorlauf im Rahmen des Modellprojekts „Laienreanimation an Schulen in Nordrhein-Westfalen“ von 2017 bis 2022. Dieser Vorlauf war insbesondere geprägt durch das freiwillige Engagement der ärztlichen Partner sowie zahlreiche Gespräche, in denen viele Akteure – auch in privater und ehrenamtlicher Initiative – mitgewirkt haben.
Universitätsprofessor Bernd Böttiger, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Rates für Wiederbelebung, betont: „Seit vielen Jahren setzen wir uns intensiv mit dem Thema Laienreanimation auseinander. Dass der Reanimationsunterricht nun für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend wird, ist ein bedeutender Schritt – und ein großer Erfolg. Diese Entscheidung wird dazu beitragen, viele Menschenleben zu retten.“
Universitätsprofessor Hugo Van Aken, Vorsitzender der Stiftung Universitätsmedizin Münster erklärt: „Ein lang gehegter Traum wird nach 20 Jahren endlich Wirklichkeit. Es ist großartig, dass Nordrhein-Westfalen als größtes Bundesland einen verpflichtenden Reanimationsunterricht einführt. So wird deutlich – Wiederbelebung kann wirklich jeder lernen.“
Ministerin Feller dankt allen beteiligten Partnern für ihre Mitwirkung: „Dieses Bündnis zeigt, was möglich ist, wenn verschiedene Institutionen mit unterschiedlichen Beiträgen ein gemeinsames Ziel verfolgen. Ich bin allen Partnern für ihre fachliche und personelle Unterstützung sowie den Stiftungen ADAC-, Björn-Steiger- und Deutsche Herzstiftung für ihre finanzielle Unterstützung ausdrücklich dankbar. Jeder einzelne Beitrag eines jeden Partners ist ein großer Gewinn für die Laienreanimation von Schülerinnen und Schüler. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass unsere Schülerinnen und Schüler auf den Ernstfall gut vorbereitet sind.“
Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 5867 40.
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