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[05.12.2022] Zentrale Prüfungen am Ende der Klasse 11 der Waldorfschulen und Waldorf-Förderschulen im Prüfungsjahr 2023

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An die Waldorfschulen und Waldorf-Förderschulen

 

nachrichtlich

 

An die

Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold,

Düsseldorf, Köln und Münster

 

Zentrale Prüfungen am Ende der Klasse 11 der Waldorfschulen und Waldorf-Förderschulen im Prüfungsjahr 2023

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung oder Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung an Waldorfschulen und Waldorf-Förderschulen, die Abschlüsse der Bildungsgänge der allgemeinen Schulen anstreben, können für die Zentralen Prüfungen 10 auf Antrag Nachteilsausgleiche durch die obere Schulaufsicht gewährt werden.

Für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören und Kommunikation sowie Sprache werden den Schulen zentral modifizierte Aufgaben zur Verfügung gestellt. Für Schülerinnen und Schüler mit Autismus-Spektrum-Störungen werden im Fach Englisch die Prüfungsaufgaben ggf. in einer modifizierten Fassung bereitgestellt.

Waldorfschulen und Waldorf-Förderschulen werden gebeten, die Nachteilsausgleiche online im Meldeportal (s.u.) bei QUA-LiS zu beantragen. Die Anträge werden dort gesammelt und nach Ablauf der Anmeldefrist von QUA-LiS gebündelt an die zuständigen Bezirksregierungen geschickt. Von der zuständigen Bezirksregierung werden diese Anträge dann geprüft und ggf. genehmigt. Nur bei gewährtem Nachteilsausgleich durch die Bezirksregierung wird den Partnerschulen der Waldorfschulen und Waldorf-Förderschulen ein Zugang zu den modifizierten Aufgaben im Downloadportal eröffnet.

Bitte nehmen Sie die Anmeldungen im Meldeportal für zentrale Prüfungen vor.

Anmeldezeitraum:

vom 09. November 2021 bis spätestens 12. Januar 2023 https://anmeldung.standardsicherung.de

Gehen Sie wie folgt vor:

. Wählen Sie sich unter dem oben angegebenen Link mit Ihren üblichen Anmeldedaten für den Schulverwaltungsbereich (z. B. INES, FBON, VERENA) ein. Sie gelangen auf die Seite mit den für Sie zugänglichen Meldeoptionen.

. Wählen Sie hier den Kasten "Zentrale Prüfungen 10 (ZP10)".

. Beantragen Sie die Nachteilsausgleiche bei der Bezirksregierung. Füllen Sie dazu für jeden Prüfling das bereitgestellte Online-Formular aus. Fordern Sie bei Bedarf in dem Formular auch die modifizierten Aufgaben für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören und Kommunikation, Sprache oder für Autismus-Spektrum-Störungen an.

. Bis zum Ende des Anmeldezeitraums (12. Januar 2023) können Sie Ihre Eintragungen korrigieren oder löschen.

. Beachten Sie: Für Blinde Schülerinnen und Schüler (Förderschwerpunkt Sehen) muss für jede Schülerin/jeden Schüler bis spätestens zum Ende des Anmeldezeitraums ein zusätzliches Anmeldeformular an das FIBS geschickt werden. Für Sehbehinderte Schülerinnen und Schüler ist im Prüfungsjahr 2023 erstmalig kein Anmeldeformular mehr für das FIBS ausgefüllt werden.

. Sollten Sie Ihr Kennwort vergessen haben, können Sie über die Anmeldeseite ein neues anfordern. Falls dabei technische Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte an 0211 9449 6440 oder support[at]schule.nrw.de (support[at]schule[dot]nrw[dot]de).

Bei sonstigen Rückfragen wenden Sie sich bitte per Mail an pruefungen10[at]qua-lis.nrw.de (pruefungen10[at]qua-lis[dot]nrw[dot]de).

. Sollten an den Prüfungstagen des Haupttermins (Deutsch, Englisch, Mathematik) Prüflinge mit Förderschwerpunkten in den Bereichen Sehen oder Autismus-Spektrum-Störungen erkrankt sein, für die Sie modifizierte Auf-gaben und Materialien beantragt haben, melden Sie dies bitte noch am Prüfungstag per E-Mail an pruefungen10[at]qua-lis.nrw.de (pruefungen10[at]qua-lis[dot]nrw[dot]de).

 

Eine Checkliste zur Vorbereitung der Zentralen Prüfungen 10 finden Sie im Bildungs-portal:

https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentrale-pruefungen-10/weiteredokumente/

 

Bitte haben Sie Verständnis, dass diese Informationen für eine reibungslose Vorbereitung und Durchführung der zentralen Prüfungen unbedingt erforderlich sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Urban Mauer

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Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Frau Eva-Maria Mikat, eva-maria.mikat[at]msb.nrw.de (eva-maria[dot]mikat[at]msb[dot]nrw[dot]de), 0211 5867 33677