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Lehrerin und Kinder mit und ohne Behinderung in Unterrichtssituation

Inklusion

Schülerinnen und Schüler mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung bestmöglich fördern

Jedes Kind ist einzigartig – und hat das Recht auf bestmögliche Förderung. In Nordrhein-Westfalen bedeutet Inklusion, allen Schülerinnen und Schülern mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung passende Lernwege zu eröffnen und sie gezielt zu fördern. Jedes Kind soll entsprechend seinen Begabungen, Voraussetzungen und Fähigkeiten optimal gefördert werden, im Unterricht wird daher sowohl individualisiertes als auch gemeinsames Lernen in der Lerngruppe ermöglicht.

Damit dies gelingt, setzt das Land auf klare Rahmenbedingungen und eine verlässliche Weiterentwicklung der Qualität. Grundsätzlich ist die allgemeine Schule der Regelförderort für die sonderpädagogische Förderung. Die Schulen des Gemeinsamen Lernens entwickeln sich stetig quantitativ und konzeptionell weiter.

Gleichzeitig haben Eltern die Möglichkeit, sich für eine Förderschule für ihr Kind zu entscheiden. Beide Wege sind im Schulgesetz verankert und Teil des Bildungsangebots in allen Regionen Nordrhein-Westfalens. Somit können Eltern den Förderort wählen, der für ihr Kind am besten passt.

Die konkrete Ausgestaltung der Schullandschaft liegt bei den Kommunen als Schulträger. Sie planen und entwickeln ihre Schulen eigenverantwortlich vor Ort – orientiert an gesetzlichen Vorgaben und den Bedürfnissen der Familien. Das Land unterstützt sie dabei umfassend und dauerhaft.

Ein Schwerpunkt liegt auf dem gezielten Ausbau von Ressourcen: mehr Lehrkräfte, mehr sonderpädagogische Fachkompetenz und stärkere multiprofessionelle Teams. Durch zusätzliche Studienplätze und verbesserte Ausbildungsmöglichkeiten wird langfristig mehr Personal gewonnen. Gleichzeitig profitieren Schulen von Leitlinien, Konzeptvorlagen und konkreten Unterstützungs- und Fortbildungsangeboten für die Umsetzung und qualitative Weiterentwicklung des Gemeinsamen Lernens.

Auch finanziell stärkt das Land die Inklusion nachhaltig. Die Inklusionspauschale wird verlässlich fortgeführt und gezielt dort eingesetzt, wo Gemeinsames Lernen stattfindet. Ergänzend werden Kommunen seit dem Schuljahr 2014/2015 unter anderem beim barrierefreien Ausbau von Schulen sowie bei Sach- und Betriebskosten unterstützt. Neue Ansätze wie schulübergreifende Pool-Lösungen für Assistenzkräfte tragen dazu bei, Inklusion vor Ort strukturell zu verbessern und Schulen spürbar zu entlasten.

Inklusion ist damit kein statisches Konzept, sondern ein fortlaufender Entwicklungsprozess. Nordrhein-Westfalen setzt auf Verlässlichkeit, Qualität und konkrete Unterstützung, denn: Gute inklusive Bildung ist der Schlüssel für das Leben aller in der Mitte unserer Gesellschaft!