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[06.02.2017] Erhebung des Krankenstandes in der Landesverwaltung NRW - Erste verpflichtende Datenübermittlung mit GPC

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Erlass vom 26. November 2015 wurde die Erfassung des Krankenstandes der Lehrerinnen und Lehrer verpflichtend eingeführt. Zur Unterstützung wurde Ihnen das IT-Programm GPC zur Verfügung gestellt.

Ich bitte Sie, die entsprechenden Summendaten Ihrer Schule für das Statistikjahr 2016 bis zum Stichtag 28.02.2017 zu erstellen und mithilfe von GPC an IT.NRW zu übersenden (E-Mail-Adresse: gpc.schule [at] it.nrw.de (gpc[dot]schule[at]it[dot]nrw[dot]de)).

Bitte führen Sie vor der Erstellung und Übermittlung der Summendaten ein Update durch bzw. prüfen Sie, ob Sie bereits mit der aktuellen Version von GPC arbeiten (1.0.3.0 oder höher).

Im Anhang dieser Mail finden Sie die entsprechende Anleitung für das Update und die Übermittlung der Summendaten.
Anmerkung:
Wird Ihre Schule über den Schulträger von einem externen IT-Dienstleister betreut, wird dieser u.U. das Update selbst durchführen wollen bzw. das Updateverfahren mit Ihnen im Vorfeld geklärt haben.

Beachten Sie bitte für GPC die folgenden grundsätzlichen Hinweise:


Die Schulleitung

ist für die ordnungsgemäße Erhebung der für die Statistik erforderlichen Daten verantwortlich. Sie trägt Sorge für die Richtigkeit, Plausibilität (s. Seite 6 der angefügten Bedienungsanleitung) und die Vollständigkeit des übermittelten Summendatenblattes, ebenso für dessen rechtzeitige Absendung. 
Sie leitet diese Schulmail zusammen mit dem Auszug aus der GPC-Bedienungsanleitung („Ersterhebung 2016“) allen an Ihrer Schule mit GPC betrauten Personen weiter.


Eintragen sämtlicher Wochenunterrichtstage

Stellen Sie bitte sicher, dass für jede Lehrkraft die Wochenunterrichtstage für den gesamten Zeitraum eingetragen sind, in dem diese an Ihrer Schule unterrichtet hat. Auch wenn eine Lehrkraft das ganze Jahr gesund ist (nicht krankheitsbedingt gefehlt hat), müssen für sie die Wochenunterrichtstage eingetragen werden. Dies entspricht den Vorgaben des Ministeriums für Inneres und Kommunales (MIK). Dem MIK obliegt für die landesweite Krankenstanderhebung die Federführung innerhalb der Landesregierung.


Löschen von Daten

GPC löscht die Daten einer Lehrkraft automatisch, wenn sie nicht mehr für die Statistik benötigt bzw. verwendet werden dürfen. Bitte beachten Sie, dass Sie die zu einer Lehrkraft eingetragenen Daten manuell frühestens löschen dürfen, nachdem Sie die Summendaten für das entsprechende Kalenderjahr im Folgejahr zum Stichtag erfolgreich an IT.NRW übermittelt haben. 
 Beispiel: 
 Eine Lehrkraft wechselt zum neuen Schuljahr 2016/2017 die Schule. In der bisherigen Schule wird unter „Wochenunterrichtstage“ als Enddatum der 31.07.2016 eingetragen. Die bisherige Schule führt die Lehrkraft dennoch bis zur Meldung der Summendaten im Februar 2017 weiter in ihrem Bestand. Die neue Schule trägt ab Dienstantritt (z.B. 1. August 2016) die Wochenunterrichtstage ein.


Updates durchführen

Es gibt in unregelmäßigen Abständen Updates für GPC, die die Hinweise und Rückmeldungen der Anwenderinnen und Anwender aufnehmen. Schauen Sie daher bitte in regelmäßigen Abständen im Menü des GPC-Startbildschirms unter „Datei/Auf Update prüfen“ nach und führen Sie ggf. ein Update durch.


Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung bei der Erhebung der Krankenstatistik.

Mit freundlichen Grüßen
Ludwig Hecke


<<<<<<<<<< Ende der Schulmail des MSW NRW <<<<<<<<<<

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an gpc [at] msw.nrw.de (gpc[at]msw[dot]nrw[dot]de) .