Dachmarke Bildungsportal NRW

[08.12.2025] NTA für ZP am Ende Klasse 11 der Waldorfschulen und Waldorf-FS 2026

>>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>

Sehr geehrte Schulleitung,

für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung oder Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung an Waldorfschulen und Waldorf-Förderschulen, die Abschlüsse der Bildungsgänge der allgemeinen Schulen anstreben, können für die Zentralen Prüfungen 10 auf Antrag Nachteilsausgleiche durch die obere Schulaufsicht gewährt werden.

Für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören und Kommunikation sowie Sprache können den Schulen bei Bedarf und nach erfolgter Genehmigung durch die zuständige obere Schulaufsicht zentral modifizierte Aufgaben zur Verfügung gestellt werden. Im Fach Englisch können bei Bedarf und nach erfolgter Genehmigung außerdem für Schülerinnen und Schüler mit Autismus-Spektrum-Störungen modifizierte Fassungen der Prüfungsaufgaben bereitgestellt werden.

Waldorfschulen und Waldorf-Förderschulen werden gebeten, die Nachteilsausgleiche ab sofort nur noch direkt bei der zuständigen Bezirksregierung zu beantragen. Von der zuständigen Bezirksregierung werden diese Anträge dann geprüft und ggf. genehmigt. Eine zusätzliche Online-Meldung über das Prüfungsportal NRW (PP NRW) entfällt ab dem Prüfungsjahr 2026. 

Nur bei gewährtem Nachteilsausgleich durch die Bezirksregierung wird den Partner-schulen der Waldorfschulen und Waldorf-Förderschulen ein Zugang zu den modifizierten Aufgaben über den Download geöffnet.

Bitte übersenden Sie die Anträge mitsamt den erforderlichen Unterlagen ab sofort bis spätestens 23. Januar 2026 an die zuständige Bezirksregierung.

Gehen Sie wie folgt vor:

  • Beantragen Sie die für Ihre Schülerinnen und Schüler erforderlichen Nachteilsausgleiche (auch modifizierte Prüfungsaufgaben für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören und Kommunikation, Sprache oder für Autismus-Spektrum-Störungen) bis zum Ende des Anmeldezeitraums (23. Januar 2026) bei der für Ihre Schule zuständigen Bezirksregierung. 
  • Melden Sie außerdem vorab den Bedarf an modifizierten Prüfungsaufgaben für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören und Kommunikation, Sprache oder für Autismus-Spektrum-Störungen mit dem entsprechenden Abschluss (EESA oder MSA) an ihre Partnerschule, damit diese ihre eigenen Meldungen entsprechend ergänzen kann.
  • Nur bei gewährtem Nachteilsausgleich durch die Bezirksregierung wird den Partnerschulen der Waldorfschulen und Waldorf-Förderschulen ein Zugang zu den modifizierten Aufgaben über den Download geöffnet.
  • Beachten Sie bitte: Für Schülerinnen und Schüler mit Blindheit (Förderschwerpunkt Sehen) muss für jede Schülerin/jeden Schüler bis spätestens zum Ende des Anmeldezeitraums ein zusätzliches Anmeldeformular für das FIBS ausgefüllt werden (https://extra.bra.nrw.de/query2/index.php/337867 ). Für Schülerinnen und Schüler mit Sehbehinderung muss kein Anmeldeformular für das FIBS ausgefüllt werden.
  • Sollten an den Prüfungstagen des Haupttermins (Deutsch, Englisch, Mathematik) Prüflinge mit dem Förderschwerpunkt Sehen erkrankt sein, für die Sie modifizierte Prüfungsunterlagen beantragt haben, melden Sie dies bitte noch am Prüfungstag per E-Mail an pruefungen10[at]qua-lis.nrw.de (pruefungen10[at]qua-lis[dot]nrw[dot]de) .
  • Bei sonstigen Rückfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an pruefungen10[at]qua-lis.nrw.de (pruefungen10[at]qua-lis[dot]nrw[dot]de)

Bitte haben Sie Verständnis, dass diese Informationen für eine reibungslose Vorbereitung und Durchführung der zentralen Prüfungen unbedingt erforderlich sind.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Dirk Schnelle

<<<<<<<<<< Ende der Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung <<<<<<<<<<

Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung übermittelt. 

Bei Fragen zu dieser E-Mail wenden Sie sich bitte an Frau Mikat, 0211/ 5867-3367 eva-maria.mikat[at]msb.nrw.de (eva-maria[dot]mikat[at]msb[dot]nrw[dot]de)