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[09.08.2022] Neue Kernlehrpläne für den zweiten Bildungsgang

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An alle Weiterbildungskollegs mit Gymnasialer Oberstufe in Nordrhein-Westfalen

Nachrichtlich an die Bezirksregierungen und Ersatzschulträger

 

Betreff: Veröffentlichung von Endfassungen der Kernlehrpläne Biologie, Chemie, Physik in der Gymnasialen Oberstufe

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die o.g. neuen Kernlehrpläne treten zum 01.08.2022 in Kraft. Sie entfalten bereits im Schuljahr 2022/23 beginnend mit der Einführungsphase ihre Gültigkeit.

Es ist ungewöhnlich und herausfordernd, dass neue Unterrichtsvorgaben unmittelbar mit Beginn des Schuljahres in Kraft gesetzt werden, ab welchem sie gültig sein sollen. Grundsätzlich bedarf es angemessener Zeiträume zur Auseinandersetzung mit den neuen Vorgaben in den Fachgremien der Schule und zur Implementation in schuleigene Vorgaben. Dies ist bei dieser Kernlehrplannovelle aufgrund der nachfolgend dargestellten Zeitläufte leider nur bedingt zu realisieren.

Die Kernlehrpläne für Biologie, Chemie und Physik in der Gymnasialen Oberstufe waren neuzufassen infolge der im Sommer 2020 von der Kultusministerkonferenz erstmals für diese Fächer verabschiedeten bundesweit gültigen Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife. Entwürfe dieser neuen Vorgaben für die Gymnasiale Oberstufe wurden im Rahmen der Verbändebeteiligung Ende 2021 erstveröffentlicht. Die Auswertung zahlreicher Stellungnahmen und ggf. daraus resultierender Änderungen an den Kernlehrplanentwürfen verzögerten die Finalisierung der Vorgaben für Gymnasium und Gesamtschule sowie derer für die Abendgymnasien und Kollegs, die erst im Anschluss an diesen Prozess in eine Endfassung gebracht werden konnten. Die beschleunigte Inkraftsetzung wird wiederum beeinflusst von einer notwendigen drei Jahre aufwachsenden Vorbereitung der Studierenden für die Abiturprüfungen ab dem Jahr 2025, die zum Teil auf bundeseinheitlichen Aufgaben fußt.

Ich bitte um Ihr Verständnis und danke umso mehr für Ihre kurzfristigen Anstrengungen zur Implementation und Umsetzung der neuen Kernlehrpläne.

Die Endfassungen der Kernlehrpläne sind nunmehr unter dem folgenden Link auf den Seiten des Lehrplannavigators des Landesinstituts für Schule (QUA-LiS NRW) als rechtsgültige Fassungen dauerhaft abrufbar: https://www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/

Die o.g. Unterrichtsvorgaben ersetzen die bisher dort eingestellten Entwurfsfassungen, die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens veröffentlicht wurden. Die Kernlehrpläne werden ausschließlich digital zur Verfügung gestellt. Dezentrale Implementationsveranstaltungen werden von der oberen Schulaufsicht mit dem Ziel der Vorstellung der neuen Kernlehrpläne im Laufe des Schuljahres 2022/23 angeboten.

Den Schulen und den Kolleginnen und Kollegen wünsche ich eine gute und erfolgreiche Arbeit mit den Unterrichtsvorgaben und danke für das besondere Engagement zur kurzfristigen Implementation und Umsetzung.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Urban Mauer

 

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Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Herrn Thomas W. Probst, FP-Referat526[at]msb.nrw.de (FP-Referat526[at]msb[dot]nrw[dot]de).