[13.01.2026] Einführung von ABC-Klassen zur Sprachförderung vor der Einschulung
>>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>
Sehr geehrte Schulleiterin,
sehr geehrter Schulleiter,
die Landesregierung hat einen weiteren zentralen Baustein im Rahmen des Schulkompass NRW 2030 beschlossen: Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, landesweit ABC-Klassen einzuführen und damit die Sprachkompetenz von Kindern im Jahr vor der Einschulung gezielt zu fördern. Zu diesem Zweck hat die Landesregierung nunmehr einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.
ABC-Klassen sind verpflichtende schulische Vorkurse im Jahr vor der Einschulung, in denen Kinder, die diese Förderung benötigen, gezielt auf die sprachlichen Anforderungen des Unterrichts vorbereitet werden.
Die neuen ABC-Klassen sind eine zentrale Maßnahme, um gezielt den aktuellen Herausforderungen an Grundschulen und darüber hinaus zu begegnen. Die Ergebnisse der jüngsten Schuleingangsuntersuchungen zeigen, dass etwa ein Drittel der Kinder nicht über hinreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt, um später aktiv am Unterricht teilzunehmen. Damit bringen zu viele Kinder nicht die Voraussetzungen mit, die für einen erfolgreichen Start in der Schule erforderlich sind, und benötigen vorab eine gezielte Förderung. Die frühzeitige schulische Sprachförderung soll mit den ABC-Klassen landesweit verbindlich eingeführt werden, damit alle Kinder besser in einen erfolgreichen schulischen Bildungsweg starten können.
Folgende Regelungen sind zur Einführung der ABC-Klassen vorgesehen:
- Bei der Schulanmeldung an öffentlichen Schulen sowie an Ersatzschulen in privater Trägerschaft durchlaufen künftig alle Kinder eine landesweit einheitliche Sprachstandsfeststellung.
- Dazu soll die Schulanmeldung vom Herbst auf das Frühjahr des Jahres vor der Einschulung vorgezogen werden, um so ausreichend Zeit für eine gezielte Förderung bis zur Einschulung zu gewinnen. Erstmals werden die Kinder, die im Sommer 2029 in die Schule kommen, dann im Jahr 2028 im Frühjahr zur Grundschule angemeldet.
- Verfügen die Kinder nicht über die notwendigen deutschen Sprachkenntnisse, um aktiv am Unterricht teilzunehmen, besuchen sie im Jahr vor der Einschulung in der Regel zweimal pro Woche für jeweils zwei Stunden verpflichtend eine ABC-Klasse. In diesen ABC-Klassen sollen die Kinder vor allem in ihren sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten, aber auch in ihren allgemeinen kognitiven, sozial-emotionalen und körperlich-motorischen Lernvoraussetzungen gefördert werden, damit sie ab dem Schulbeginn erfolgreich am Unterricht teilnehmen können.
- Die ABC-Klassen liegen in schulischer Verantwortung und werden in den Räumlichkeiten einer öffentlichen Schule mit Primarstufe, einer Kindertageseinrichtung oder an einem anderen Ort durchgeführt, den ein Träger zur Verfügung stellen kann. Die Schule entscheidet in Abstimmung mit der zuständigen Schulaufsichtsbehörde und dem jeweiligen Träger über den Ort.
- Die ABC-Klassen werden grundsätzlich von Grundschullehrkräften sowie von sozialpädagogischen Fachkräften aus der Schuleingangsphase durchgeführt. Sie ergänzen gezielt den ganzheitlichen Erziehungs- und Bildungsansatz der Kindertageseinrichtungen.
- Die Schulaufsicht weist die Kinder nach Anhörung des Schulträgers einer ABC-Klasse zu. Damit wird gewährleistet, dass alle Kinder ein bedarfsgerechtes Angebot erhalten.
- Die Eltern sind für die regelmäßige Teilnahme ihrer Kinder verantwortlich. Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, werden durch den Schulträger zwischen der KiTa und dem Ort der ABC-Klasse befördert. Für Kinder, die keine KiTa besuchen, werden vom Schulträger unter bestimmten Voraussetzungen die Fahrkosten zwischen Wohnung und ABC-Klasse erstattet.
- Die Teilnahmeverpflichtung gilt für alle Kinder, die ab dem 1. August 2029 schulpflichtig werden. Das heißt, die ersten verpflichtenden ABC-Klassen beginnen im Schuljahr 2028/29. Alle Beteiligten haben damit ausreichend Vorlauf.
- Darüber hinaus schaffen wir mit einer Änderung im Schulgesetz die Möglichkeit, Kindern bei Bedarf mit der zusätzlichen Förderung „ABC Plus“ mehr Zeit zu geben, um basale Kompetenzen zu erwerben, die für das Lernen grundlegend sind. Schulleiterinnen und Schulleiter können künftig bereits vor Beginn des ersten Schuljahres entscheiden, ob ein Kind die Schuleingangsphase in drei statt in zwei Jahren durchläuft und so von Anfang an eine intensivere, individualisierte Förderung im Rahmen von „ABC Plus“ erhält. Zeigt sich im Verlauf der Schuleingangsphase, dass die Lernziele früher als erwartet erreicht werden, kann diese Entscheidung an den tatsächlichen Lernfortschritt des Kindes angepasst werden.
Das Schulministerium geht nach aktuellen Berechnungen und auf Grundlage von Erfahrungen anderer Bundesländer davon aus, dass insgesamt etwa 50.000 Kinder pro Schuljahr an den ABC-Klassen teilnehmen werden. Dafür wird mit einem zusätzlichen Bedarf von insgesamt etwa 1.650 Lehrerstellen ab dem zweiten Jahr gerechnet.
Das Schulministerium wird einen Grundlagenerlass sowie Materialien für die inhaltliche Ausgestaltung der ABC-Klassen und für die zusätzliche individuelle Förderung in der Schuleingangsphase erarbeiten und den Schulen frühzeitig zur Verfügung stellen. Zudem wird das Ministerium erprobte digitale Tools zur Sprachförderung bereitstellen. Auch das digitale Screening zur Sprachstandserhebung im Rahmen der Schulanmeldung soll allen Grundschulen landesweit zur Verfügung gestellt werden.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung geht nun in die Verbändebeteiligung. Die Landesregierung wird die Stellungnahmen der Verbände auswerten und im Anschluss daran den Gesetzentwurf in den Landtag einbringen.
Ich bin davon überzeugt, dass insbesondere die Stärkung der Sprachkompetenz vor Schuleintritt eine richtige und notwendige Maßnahme ist, um unseren Kindern einen besseren Start in eine erfolgreiche Schullaufbahn zu ermöglichen. Ich freue mich darauf, diesen Weg gemeinsam mit Ihnen auszugestalten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Urban Mauer
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Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Herrn Peter Nink, fp-referat514[at]msb.nrw.de (fp-referat514[at]msb[dot]nrw[dot]de).