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[18.06.2019] Ehrung der besten Absolventinnen und Absolventen des Jahres 2019 - Bestenehrung (Gy Ge WBK)

An die Leitungen
aller Gymnasien, Gesamtschulen und Weiterbildungskollegs / Abendgymnasien
in Nordrhein-Westfalen

nachrichtlich:
An die
Bezirksregierungen
 
Betreff: Ehrung der besten Abiturientinnen und Abiturienten des Jahres 2019 - Bestenehrung 


Sehr geehrte Damen und Herren,

es sollen die landesweit besten Absolventinnen und Absolventen, die in den Schulformen der Sekundarstufe I als Notenbeste aus den Mittleren Schulabschlüssen bzw. Hauptschulabschlüssen hervorgegangen sind, die Notenbesten der gymnasialen Oberstufe mit dem Abitur als Abschluss und die Notenbesten der Fachhochschulreife an den Berufskollegs geehrt werden.

Zu deren Ermittlung sind wir auf die Unterstützung der Schulen angewiesen. Daher bitte ich Sie um Übermittlung der notwendigen Angaben (s. u.) von den Abiturientinnen und Abiturienten, deren Abiturdurchschnittsnote 1,0 (823 Punkte oder besser) beträgt.

In diesem Jahr bitte ich Sie auch um Benennung von Abiturientinnen und Abiturienten mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die zielgleich zum Abitur geführt wurden und einen Notendurchschnitt von 1,0 bis 1,3 (769 Punkte oder besser) erreicht haben.

Für die Übermittlung der Angaben (Name und Vorname, Privatanschrift mit Telefonnummer, Geburtsdatum und erreichte Gesamtpunktzahl bei Abiturdurchschnittsnote 1,0 bzw. in den oben genannten Fällen 1,0 bis 1,3) ist eine Online-Eingabemöglichkeit vorbereitet worden, die ab dem 14. Juni 2019 bis zum 02. August 2019 im geschützten Bereich des Bildungsportals (www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SVW) zur Verfügung steht. Als Zugangsdaten verwenden Sie bitte die für die zentralen Schulverwaltungsanwendungen (z.B. INES, FBON, SchIPS) üblichen Anmeldenamen und Passwörter. Bitte vermerken Sie hier durch Anklicken, ob Ihnen das Einverständnis der Abiturientin oder des Abiturienten bzw. bei Minderjährigen das eines Erziehungsberechtigten zur Veröffentlichung des Namens vorliegt.

Auf eine Übersendung der Zeugniskopien wird ausdrücklich verzichtet.

Ich bitte darum, die Übermittlung der Daten erst nach Zustimmung durch die betroffenen Abiturientinnen und Abiturienten bzw. deren Erziehungsberechtigte vorzunehmen. Dieses Einverständnis können Sie bereits mit der Zeugnisübergabe einholen. Die Daten werden nur an die Staatskanzlei zur Vorbereitung der Ehrung weitergegeben und anschließend vernichtet.

Ich bitte um möglichst frühzeitige Übersendung der Datensätze, da der Ministerpräsident die Absolventinnen und Absolventen möglichst zeitnah nach Erhalt ihres Abschlusszeugnisses ehren möchte. Vielfach warten Absolventinnen und Absolventen auf die Urkunden, weil sie diese gern ihren Bewerbungen beifügen möchten. Zudem wechseln viele Absolventinnen und Absolventen mit Aufnahme eines Studiums, einer Ausbildung oder eines Freiwilligen Jahres den Wohnort. In diesen Fällen werden die Schreiben in der Regel von den Eltern nachgesandt, wodurch es zu weiteren Verzögerungen kommt. Meldungen, die nach dem 02. August 2019 oder nicht auf dem vorgegebenen Weg eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Für Ihre Unterstützung und Ihre Bemühungen danke ich Ihnen im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an bestenehrung [at] msw.nrw.de (bestenehrung[at]msw[dot]nrw[dot]de)