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[18.06.2019] Ehrung der besten Absolventinnen und Absolventen des Jahres 2019 - Bestenehrung (H R Sk Ge WBK)

An die Leitungen
aller Haupt-, Real- , Sekundar- und Gesamtschulen
sowie Weiterbildungskollegs / Abendrealschulen
in Nordrhein-Westfalen

nachrichtlich:
An die
Bezirksregierungen
 
Betreff: Ehrung der besten Absolventinnen und Absolventen des Jahres 2019 - Bestenehrung 

Sehr geehrte Damen und Herren,

es sollen die landesweit besten Absolventinnen und Absolventen, die in den Schulformen der Sekundarstufe I als Notenbeste aus den Mittleren Schulabschlüssen bzw. Hauptschulabschlüssen hervorgegangen sind, die Notenbesten der gymnasialen Oberstufe mit dem Abitur als Abschluss und die Notenbesten der Fachhochschulreife an den Berufskollegs geehrt werden.

Zu deren Ermittlung sind wir auf die Unterstützung der Schulen angewiesen. Daher bitte ich Sie um Übermittlung der notwendigen Angaben (s. u.) derjenigen Absolventinnen und Absolventen, deren Fachnoten auf dem Abschlusszeugnis der 10. Klasse sämtlich „sehr gut“ lauten, d.h. deren Notendurchschnitt 1,0 beträgt.

Abweichend von dieser Regel können Hauptschulen auch Absolventinnen und Absolventen mit einem Notendurchschnitt von 1,0 bis zu 1,3 auf dem Abschlusszeugnis benennen.

In diesem Jahr bitte ich Sie auch um Benennung von Absolventinnen und Absolventen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die zielgleich zu den oben genannten Abschlüssen geführt wurden und einen Notendurchschnitt von 1,0 bis 1,3 erreicht haben.

Für die Übermittlung der Angaben (Name und Vorname, Privatanschrift mit Telefonnummer, Geburtsdatum und erreichter Abschluss) ist eine Online-Eingabemöglichkeit vorbereitet worden, die ab dem 14. Juni 2019 bis zum 02. August 2019 im geschützten Bereich des Bildungsportals (www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SVW) zur Verfügung steht. Als Zugangsdaten verwenden Sie bitte die für die zentralen Schulverwaltungsanwendungen (z.B. INES, FBON, SchIPS) üblichen Anmeldenamen und Passwörter. Bitte vermerken Sie hier durch Anklicken, ob Ihnen das Einverständnis der Absolventin oder des Absolventen bzw. bei Minderjährigen das eines Erziehungsberechtigten zur Veröffentlichung des Namens vorliegt.

Bitte übersenden Sie von den benannten Absolventinnen und Absolventen eine Zeugniskopie an folgende Anschrift: Ministerium für Schule und Bildung, z. Hd. Herrn Andreas Berger, 40190 Düsseldorf. Auf ein Anschreiben kann verzichtet werden.

Ich bitte darum, die Übermittlung der Daten bzw. der Zeugniskopie erst nach Zustimmung durch die betroffenen Absolventinnen und Absolventen bzw. deren Erziehungsberechtigte vorzunehmen. Dieses Einverständnis können Sie bereits mit der Zeugnisübergabe einholen. Die Daten werden nur an die Staatskanzlei zur Vorbereitung der Ehrung weitergegeben und anschließend vernichtet.

Ich bitte um möglichst frühzeitige Übersendung der Datensätze, da der Ministerpräsident die Absolventinnen und Absolventen möglichst zeitnah nach Erhalt ihres Abschlusszeugnisses ehren möchte. Vielfach warten Absolventinnen und Absolventen auf die Urkunden, weil sie diese gern ihren Bewerbungen beifügen möchten. Zudem wechseln viele Absolventinnen und Absolventen mit Aufnahme eines Studiums, einer Ausbildung oder eines Freiwilligen Jahres den Wohnort. In diesen Fällen werden die Schreiben in der Regel von den Eltern nachgesandt, wodurch es zu weiteren Verzögerungen kommt. Meldungen, die nach dem 02. August 2019 oder nicht auf dem vorgegebenen Weg eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Für Ihre Unterstützung und Ihre Bemühungen danke ich Ihnen im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an bestenehrung [at] msw.nrw.de (bestenehrung[at]msw[dot]nrw[dot]de)