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[18.06.2019] Start Zweite Bewerbungsrunde Schulversuch Talentschulen

An alle
Schulleitungen der
Hauptschulen,
Realschulen,
Gesamtschulen,
Waldorfschulen,
Hiberniaschule,
Sekundarschulen,
Gymnasien,
Förderschulen,
Berufskollegs 
 
Betreff: Start Zweite Bewerbungsrunde Schulversuch Talentschulen 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
 
allen Kindern und Jugendlichen gleiche Chancen auf eine erfolgreiche Bildungskarriere und damit gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, ist ein zentrales Anliegen der Bildungspolitik der Landesregierung.
 
Aus diesem Grund haben wir mit dem Schulversuch Talentschulen eine Maßnahme getroffen, um Schulen und Lehrkräfte bei der Wahrnehmung dieser wichtigen Aufgabe besonders zu unterstützen.
 
Ab sofort ist eine Bewerbung für die zweite Auswahlrunde zur Teilnahme am Schulversuch Talentschulen möglich.
 
An den Talentschulen soll das Ziel der Entkoppelung von sozialer Herkunft und Bildungserfolg exemplarisch verfolgt werden und sollen diesbezügliche Wirkfaktoren identifiziert werden, die bei einem Erfolg dieser Maßnahme auf das Regelsystem übertragen werden können. Deshalb haben wir zur Umsetzung die Form des Schulversuchs gewählt. Im Rahmen eines Schulversuchs nach § 25 Absatz 1 Schulgesetz NRW soll systematisch und wissenschaftlich erprobt werden, ob das Konzept der Talentschulen geeignet ist, die Leistungen der Schülerinnen und Schüler in Schulen in benachteiligten Sozialräumen zu verbessern und die Zahl der Bildungsabschlüsse der Sekundarstufe I und der Übergänge in entsprechende Bildungsgänge bzw. Ausbildungen zu erhöhen.
 
Für die erste Phase des Schulversuchs wurden bereits Anfang diesen Jahres 35 Schulen aufgenommen, die zum Schuljahr 2019/2020 mit der Umsetzung des Schulversuchs starten.
 
In der zweiten Phase werden Talentschulen zum Schuljahr 2020/2021 bis zur Gesamtzahl von 60 Schulen aufgenommen. Bewerbungen für diese zweite Phase sind ab sofort möglich.
 
Auf der Internetseite url.nrw/talentschulen können Sie sich über die Eckpunkte des Schulversuchs, über die Unterstützungsleistungen des Landes im Rahmen des Schulversuchs und über die Anforderungen an eine Bewerbung informieren. Bewerbungen müssen jeweils von Schule und Schulträger gemeinsam erfolgen.
 
Gerne möchte ich Ihnen an dieser Stelle für Ihr bisheriges Engagement bei der Förderung aller Schülerinnen und Schüler danken.
 
 
Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
gez. Mathias Richter

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Engelbert.Sanders [at] msb.nrw.de (Engelbert[dot]Sanders[at]msb[dot]nrw[dot]de)