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[19.06.2017] Ehrung der besten Abiturientinnen und Abiturienten des Jahres 2017 - Bestenehrung (Gy_GE_WBK)

An die Leitungen
aller Gymnasien, Gesamtschulen und Weiterbildungskollegs
in Nordrhein-Westfalen

nachrichtlich:
An die
Bezirksregierungen

Betreff: Ehrung der besten Abiturientinnen und Abiturienten des Jahres 2017 - Bestenehrung 


Sehr geehrte Damen und Herren,

es sollen die landesweit besten Absolventinnen und Absolventen, die in den Schulformen der Sekundarstufe I als Notenbeste aus den Mittleren Schulabschlüssen bzw. Hauptschulabschlüssen hervorgegangen sind, die Notenbesten der gymnasialen Oberstufe mit dem Abitur als Abschluss und die Notenbesten der Fachhochschulreife an den Berufskollegs ermittelt werden.

Zur Ermittlung der zu ehrenden Personen sind wir auf die Unterstützung der Schulen angewiesen. Daher bitte ich Sie um Übermittlung der notwendigen Angaben (s. u.) von den Schülerinnen und Schülern, deren Abiturdurchschnittsnote 1,0 (823 Punkte oder besser) beträgt.

In diesem Jahr bitte ich Sie auch um Benennung von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die zielgleich zum Abitur geführt wurden und einen Notendurchschnitt von 1,0 bis 1,3 (769 Punkte oder besser) erreicht haben.

Für die Übermittlung der Angaben (Name und Vorname, Privatanschrift mit Telefonnummer und erreichte Gesamtpunktzahl bei Abiturdurchschnittsnote 1,0 bzw. in den oben genannten Fällen 1,0 bis 1,3) ist eine Online-Eingabemöglichkeit vorbereitet worden, die ab sofort bis zum 28. Juli 2017 im geschützten Bereich des Bildungsportals (www.schulministerium.nrw.de/BP/SVW) zur Verfügung steht. Bitte vermerken Sie hier auch durch Anklicken, ob Ihnen das Einverständnis der Schülerin oder des Schülers bzw. bei Minderjährigen das eines Erziehungsberechtigten zur Veröffentlichung des Namens vorliegt. Als Zugangsdaten verwenden Sie bitte die für die zentralen Schulverwaltungsanwendungen (z.B. INES, FBON, SchIPS) üblichen Anmeldenamen und Passwörter.

Auf eine Übersendung der Zeugniskopien wird verzichtet.

Ich bitte darum, die Übermittlung der Daten erst nach Zustimmung durch die betroffenen Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte vorzunehmen. Die Daten werden nur an die Staatskanzlei zur Vorbereitung der Ehrung weitergegeben und anschließend vernichtet.

Für Ihre Unterstützung und Ihre Bemühungen danke ich Ihnen im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Ludwig Hecke



Bei Rückfragen zu diesem Thema wenden Sie Sich bitte an bestenehrung [at] msw.nrw.de (bestenehrung[at]msw[dot]nrw[dot]de)