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[20.12.2022] Anmeldung zur gymnasialen Oberstufe im Schuljahr 2023/24

>>>>>>>>>> Beginn der Schulmail des MSB NRW >>>>>>>>>

An die Schulleitungen der

Gymnasien, Sekundarschulen, Realschulen,

Hauptschulen und PRIMUS-Schulen

des Landes Nordrhein-Westfalen

 

nachrichtlich:

An die Schulleitungen der

Gesamtschulen und Berufskollegs

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Anmeldung zur gymnasialen Oberstufe an Gesamtschulen sowie zu den SII-Bildungsgängen der Berufskollegs ist zum Schuljahr 2023/24 in gewohnter Weise möglich. Gleiches gilt für den Übergang an verbleibende G8-Gymnasien sowie vorhandene G9-Schulversuchsgymnasien und Aufbaugymnasien.

Über die besondere Situation an den grundständigen nordrhein-westfälischen Gymnasien, an denen infolge der Bildungsgangumstellung von G8 auf G9 ab dem Schuljahr 2023/24 in der gymnasialen Oberstufe drei Jahre lang eine aufwachsende Jahrgangsstufe (Einführungsphase bis Q2) regelhaft nicht zur Verfügung steht, hatte ich mit SchulMails vom 08.02.2022 und 21.03.2022 bereits grundsätzlich informiert.

Zugleich hatte ich mitgeteilt, dass zur Aufrechterhaltung eines gymnasialen Angebots – neben G8-Gymnasien, G9-Schulversuchsgymnasien und Aufbaugymnasien – in allen Kreisen und kreisfreien Städten des Landes sogenannte „Bündelungsgymnasien“ eine entsprechende Jahrgangsstufe einrichten werden.

Zielgruppen dieser „Bündelungsgymnasien“ sind insbesondere Schülerinnen und Schüler von Schulformen ohne eigene Sekundarstufe II sowie Wiederholerinnen und Wiederholer des letzten G8-Jahrgangs der Gymnasien, die ihre Schullaufbahn jeweils in der gymnasialen Oberstufe eines Gymnasiums fortsetzen möchten.

Die Schulen aller Schulformen mit SII-Angeboten finden Sie wie gewohnt im Bildungsportal unter der Rubrik „Schule suchen“. Die aktuelle Übersicht aller landesweit ausgewählten „Bündelungsgymnasien“ ist an gleicher Stelle oder als Liste unter dem nachfolgenden Link abrufbar:

https://www.schulministerium.nrw/schule-bildung/schulpolitik/weiterentwicklung-des-gymnasiums-g8g9

Bei den hier ausgewiesenen „Bündelungsgymnasien“ handelt es sich um ein von den öffentlichen bzw. den privaten Schulträgern vorgeschlagenes und von den Bezirksregierungen gebilligtes Angebot. Ziel ist eine auskömmliche Deckung der Schulplatz-Bedarfe ab dem Schuljahr 2023/24.

Um diese Bedarfe nun mit hinreichendem Vorlauf schulscharf bestimmen und etwaige Personalmaßnahmen rechtzeitig und passgenau vornehmen zu können, ist es erforderlich, bereits zum kommenden Schulhalbjahreswechsel – wie in diesem Schreiben dargestellt – die Schulwahl-Präferenzen der obengenannten Fallgruppen zu erheben. Ziel ist es, dass im Wege eines transparenten und verlässlichen Verfahrens, das regional von der jeweils zuständigen Bezirksregierung koordiniert wird, die „Bündelungsgymnasien“ rechtzeitig für alle Schülerinnen und Schüler einen Schulplatz vormerken können.

Ihnen als Schulleitungen und den Lehrkräften an Ihrer Schule möchte ich zunächst einmal sehr herzlich für das Engagement danken, das Sie jedes Jahr – aber in diesem Jahr aufgrund der besonderen Umstände an den Gymnasien ganz verstärkt – im Rahmen der Übergangsberatung von Schülerinnen und Schülern zeigen.

Mit Blick auf die Gestaltung des Wechsels der Schülerinnen und Schüler an die „Bündelungsgymnasien“ habe ich hierbei folgende Bitten an Sie:

1. Anmeldung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern:

Schulleitungen der Schulformen ohne eigene Sekundarstufe II:

Bitte händigen Sie Schülerinnen und Schülern der Klasse 10 an Schulformen ohne eigene Sekundarstufe II, die einen Wechsel in die gymnasiale Oberstufe eines „Bündelungsgymnasiums“ planen, als Beiblatt zum Zeugnis des ersten Schulhalbjahres 2022/23 das Informationsschreiben (Anlage 1) aus und weisen Sie zugleich darauf hin, dass die Anmeldung bei einem „Bündelungsgymnasium“ innerhalb des üblichen Anmeldezeitraums für die weiterführenden Schulen zum Schulhalbjahreswechsel erfolgen soll.

Schulleitungen der „Bündelungsgymnasien“:

Bitte melden Sie nach Beendigung des Anmeldezeitraums bis zu dem von Ihrer Bezirksregierung kommunizierten Datum Anfang März die Anzahl der bei Ihnen eingegangenen Anmeldungen zuzüglich potentieller schuleigener Wiederholerinnen und Wiederholer an Dezernat 43 Ihrer Bezirksregierung zurück.

2. Vormerkung von Wiederholerinnen und Wiederholern:

Schulleitungen der Gymnasien ohne eigene Einführungsphase im Schuljahr 2023/24:

Bitte händigen Sie Schülerinnen und Schülern der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien ohne eigene Einführungsphase im Schuljahr 2023/24, die ausweislich ihrer aktuellen Noten auf dem Zeugnis des ersten Schulhalbjahres 2022/23 die Leistungsanforderungen zur Versetzung in die Qualifikationsphase nicht unmittelbar erfüllen, als Beiblatt zum Zeugnis das Abfrageformular (Anlage 2) aus und machen Sie zugleich das Angebot einer individuellen Beratung im Hinblick auf die Fortsetzung der Bildungslaufbahn am Ende des Schuljahres.

Mit Hilfe dieses Formulars soll insbesondere erfragt werden, welches „Bündelungsgymnasium“ oder welche Schule einer anderen Schulform die betreffenden Schülerinnen und Schüler ggf. präferieren. Selbstverständlich wird mit dieser Abfrage noch keine Vorfestlegung bezüglich einer späteren Nicht-Versetzung in die Qualifikationsphase getroffen.

Bitte melden Sie bis zu dem von Ihrer Bezirksregierung kommunizierten Datum Anfang März an Dezernat 43 Ihrer Bezirksregierung zurück, wie viele potentielle Wiederholerinnen und Wiederholer es an Ihrer Schule gibt und auf welche andere Schule diese ggf. wechseln möchten. Sollten an Ihrer Schule derzeit Schülerinnen und Schüler für einen Auslandsaufenthalt beurlaubt sein, die nach Rückkehr im Schuljahr 2023/24 ebenfalls die Einführungsphase absolvieren möchten bzw. müssen, geben Sie bitte auch für diese Schülerinnen und Schüler an, auf welche andere Schule diese wechseln werden.

Für Ihre neuerliche wichtige Beratungstätigkeit bedanke ich mich im Voraus sehr herzlich. Mit Ihrer Unterstützung wird auf diese Weise sichergestellt, dass flächendeckend vor Ort ein adäquates gymnasiales Schulplatzangebot für die betreffenden Schülerinnen und Schüler vorgehalten werden kann.

Bei Rückfragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an das Dezernat 43 Ihrer Bezirksregierung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Urban Mauer

<<<<<<<<<< Ende der Schulmail des MSB NRW <<<<<<<<<<

 

Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an fabian.hoppe[at]msb.nrw.de (fabian[dot]hoppe[at]msb[dot]nrw[dot]de), 0211-58673551.