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[23.05.2017] Rahmenvorgabe "Verbraucherbildung – in der Primarstufe und Sekundarstufe I"

An die
Grundschulen, Förderschulen, Primusschulen und alle Schulen der Sekundarstufe I,
nachrichtlich an die Bezirksregierungen und Schulämter
des Landes NRW


Sehr geehrte Schulleiterin, sehr geehrter Schulleiter,

den am 12.09.2013 von der Kultusministerkonferenz verabschiedeten Empfehlungen zur Verbraucherbildung folgend, beschloss der nordrhein-westfälische Landtag am 18.03.2014 mit breiter Mehrheit die Erarbeitung einer Rahmenvorgabe Verbraucherbildung in Schulen. Sie ist im Rahmen des Leitprojektes Verbraucherbildung zugleich Bestandteil der Umsetzung der Landesstrategie „Bildung für nachhaltige Entwicklung – Zukunft lernen (2016-2020)“ in Nordrhein-Westfalen.

Diese schulform-, bildungsgang- und stufenübergreifende Rahmenvorgabe liegt nun vor, tritt nach erfolgter Verbändebeteiligung zum 01.08.2017 in Kraft und bildet die Grundlage für die langfristige Entwicklung von schulischen Konzepten zur Verbraucherbildung bis zum 01.08.2019. Gleichzeitig ist sie Referenzdokument für die Überarbeitung künftiger Kernlehrpläne.

Die Rahmenvorgabe sichert einen vernetzten und vertieften Aufbau einer reflektierten Konsumkompetenz der Schülerinnen und Schüler, auch im Kontext einer Bildung für nachhaltige Entwicklung. Auf der Grundlage der Lehrpläne bzw. Kernlehrpläne, Richtlinien und der Rahmenvorgabe werden die Schulen gebeten, unterrichtliche und schulische Vorhaben der Verbraucherbildung zu bestimmen. Die Fachkonferenzen nutzen die fachspezifischen Anknüpfungen für eine kompetenzorientierte Verbraucherbildung und beraten dabei über Möglichkeiten der fächerübergreifenden Zusammenarbeit und außerunterrichtliche Aktivitäten.

Die vorliegende Rahmenvorgabe „Verbraucherbildung in Schule – in der Primarstufe und der Sekundarstufe I“ legt dar, auf welcher Grundlage eine schulspezifische Umsetzung in ein schulisches Konzept zur Verbraucherbildung erfolgen kann und enthält bereits zahlreiche Umsetzungs- und Orientierungshilfen zur schulinternen Planung.

Zur weiteren Vorbereitung und Entlastung dieser wichtigen Entwicklungsarbeit werden die Schulen ab dem Herbst 2017 durch umfangreiche Maßnahmen unterstützt: So wird unter Mitwirkung von zwei Wissenschaftlerinnen sowie von Modellschulen zeitnah eine Handreichung zur Verfügung gestellt und wird ein „Explainity-Video“ entwickelt, das den schulinternen Umgang mit der Rahmenvorgabe und Möglichkeiten zur Entwicklung von schulischen Konzepten der Verbraucherbildung veranschaulicht. Weitere Informationsveranstaltungen in den Bezirken sowie Unterstützungsmaßnahmen sind von QUA-LiS für das Jahr 2018 geplant.

Die Veröffentlichung der Rahmenvorgabe "Verbraucherbildung – in der Primarstufe und Sekundarstufe I" erfolgt online unter: https://www.schulentwicklung.nrw.de/ .

Mit freundlichen Grüßen

gez. Ludwig Hecke




Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an Herrn Bödeker (wulf.boedeker [at] msw.nrw.de (wulf[dot]boedeker[at]msw[dot]nrw[dot]de)).