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[25.06.2021] Informationen Schulschwimmpass und Schulsportgemeinschaften

>>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>

Sehr geehrte Schulleiterin,

sehr geehrter Schulleiter,

mit dieser Mail möchte ich Sie darüber informieren, dass für alle Schulen des Landes nun die Möglichkeit besteht, die offiziellen nordrhein-westfälischen Schulschwimmpässe unter http://www.svw.nrw.de oder https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SVW/ herunterzuladen und auszudrucken und Schulsportgemeinschaften in Kooperation zwischen Schule und Sportverein in einem neuen Anmeldeportal unter https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite  zu beantragen.

Schulschwimmpässe

Der angegebene Link führt zu einer Kachel. Neben dem "Schulschwimmpass Nordrhein-Westfalen" stehen Ihnen zwei weitere Dokumente zur Verfügung: Hinweise zum Umgang mit dem "Schulschwimmpass Nordrhein-Westfalen" und Hintergrundinformationen zur Einführung der Schulschwimmpässe in den Ländern.

Damit setzt Nordrhein-Westfalen eine Vereinbarung der Sportkommission der Kultusministerkonferenz der Länder um und bietet den Schulen einen kostengünstigen, anerkannten "Schulschwimmausweis" zur Dokumentation der Schwimmkompetenz von Schülerinnen und Schülern.

Die höchste Niveaustufe, Niveaustufe 4 des Schulschwimmpasses, "Sicheres Schwimmen" ist als gleichwertig zum Deutschen Schwimmpass Bronze anerkannt und kann den Deutschen Schwimmpass Bronze als Dokumentation der Schwimmkompetenz einer Schülerin oder eines Schülers ersetzen. Darüber hinaus bietet der Schulschwimmpass die Möglichkeit, auch geringere Schwimmkompetenzen auf drei weiteren Niveaustufen zu dokumentieren.

Die zu erbringenden Leistungen der vier Niveaustufen sind auf dem Schwimmpass beschrieben.

Schülerinnen und Schüler mit dem Nachweis, sichere Schwimmerinnen oder sichere Schwimmer zu sein, können an wassersportlichen Angeboten im Rahmen des Schulsports teilnehmen (vgl. Sicherheitsförderung im Schulsport, Heft 1033, August 2020).

Schulsportgemeinschaften

Zum Schuljahr 2021/2022 wird eine neue Richtlinie über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen für die Leitung von Schulsportgemeinschaften in Kraft treten. Diese enthält eine deutlich höhere  Aufwandsentschädigung für die Leitungen. Allgemeiner Schulsportgemeinschaften. Außerdem sind die Durchführungszeiten für Schulsportgemeinschaften flexibler geworden. Ein neues Anmeldeportal vereinfacht die Antragsstellung und ermöglicht, den Prozess von der Beantragung bis zur Bewilligung digital durchzuführen.

Zur Beantragung benötigen Sie Ihre offizielle Schulmailadresse. Die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Ausschüsse für den Schulsport beraten Sie gerne. Weitere Dokumente und Hilfen stehen Ihnen unter https://www.schulsport-nrw.de/schule-und-sportverein/schulsportgemeinschaften.html zur Verfügung.

Ich bitte Sie, Ihre Sportlehrkräfte und Vorsitzenden der Fachschaft Sport entsprechend zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

 

<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<

Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Frau Marion Fiebig, marion.fiebig[at]msb.nrw.de (marion[dot]fiebig[at]msb[dot]nrw[dot]de), 0211 5867 3129