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[27.09.2017] Rahmenvorgabe "Verbraucherbildung in Schule - in der Primarstufe und der Sekundarstufe I"

An alle
Grundschulen
Förderschulen
Primusschulen
und alle Schulen der Sekundarstufe I

nachrichtlich an die Bezirksregierungen und Schulämter des Landes 
 
Rahmenvorgabe "Verbraucherbildung in Schule - in der Primarstufe und der Sekundarstufe I" 


Sehr geehrte Schulleiterin, sehr geehrter Schulleiter,

mit Erlass vom 19.4.2017 (526-6.08.01-134989) wurde die Rahmenvorgabe „Verbraucherbildung in Schule – in der Primarstufe und der Sekundarstufe I" durch die damalige Landesregierung zum Ende der Legislaturperiode in Kraft gesetzt. Die Rahmenvorgabe hat zwei Funktionen: Sie ist einerseits Grundlage für die künftige Entwicklung und Überarbeitung von Richtlinien und Lehrplänen, andererseits Anleitung zur Erstellung schulischer Konzepte zur Verbraucherbildung.

Wie Sie dem Koalitionsvertrag der die neue Landesregierung tragenden Parteien entnehmen können, ist es auch ein Ziel, an allen weiterführenden Schulen die ökonomische Bildung zu stärken und ein Schulfach „Wirtschaft“ zu etablieren, in dem u.a. auch Aspekte der Verbraucherbildung eine Rolle spielen werden. Mit Blick auf die Zusammenführung beider Vorhaben müssen die Funktionen der Rahmenvorgabe und die curricularen Entwicklungen aufeinander abgestimmt werden.

Daher entfällt die in der Schulmail des MSW „Rahmenvorgabe Verbraucherbildung“ vom 23.5.17 vorgesehene verbindliche Frist für Schulen, bis zum 1.8.2019 schulische Konzepte zur Verbraucherbildung zu entwickeln. Schulen, die gleichwohl zeitnah ihre Konzepte zur Verbraucherbildung weiterentwickeln wollen, kann die Rahmenvorgabe als Orientierung dienen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Mathias Richter


Ende der Schulmail des MSB NRW

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Bödeker, Wulf, wulf.boedeker [at] msb.nrw.de (wulf[dot]boedeker[at]msb[dot]nrw[dot]de), (0211)5867-3259