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[28.05.2021] Bescheinigungen über Corona-Testungen in Schulen hier: „Lolli“-Tests

>>>>>>>>>>>>>>Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>

Sehr geehrte Schulleitungen, liebe Kolleginnen und Kollegen,

in meiner gestrigen SchulMail hatte ich Ihnen Informationen und Hinweise zur Ausstellung von Bescheinigungen über erfolgte Corona-Testungen in Schulen zukommen lassen. Dabei habe ich auch auf das besondere „Lolli“-Testverfahren hingewiesen, an dem Ihre Schule teilnimmt. Vorgesehen ist gemäß § 1 Absatz 2b Satz 4 der CoronaBetrVO und § 4a der CoronaTestQuarantäneVO, dass über das Ergebnis dieser Testungen den Schülerinnen und Schülern auf Wunsch eine Testbescheinigung auszustellen ist.

Aufgrund von Rückfragen und auf Wunsch einiger Schulen hat das Ministerium für Schule und Bildung in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales für das „Lolli“-Testfahren ein gesondertes und passgenaues Formular gefertigt. Das Formular entspricht den Vorgaben der CoronaBetrVO und der CoronaTestQuarantäneVO, geht auf das besondere Testverfahren präzise ein und vereinfacht für Sie die Ausstellung der entsprechenden Testbescheinigungen. Das erwähnte Formular finden Sie hier.

Wie gewohnt stehen Ihnen die Bezirksregierungen unter den bekannten Nummern bei Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

 

 <<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<

Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.

Ferner wird auf die regelmäßig aktualisierten „Allgemeinen Informationen zum Schulbetrieb“ im Bildungsportal verwiesen (https://www.schulministerium.nrw/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten)

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